15.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 279/47


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1825 DER KOMMISSION

vom 6. September 2016

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (1), insbesondere auf Artikel 27 Absatz 4, Artikel 29 Absatz 4, Artikel 30 Absatz 2 und Absatz 3, Artikel 32 Absatz 1, Artikel 38 Absatz 2, Artikel 39 Absatz 3, Artikel 40 Absatz 4 und Artikel 72,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Damit die Typgenehmigung von Kraftstoffbehältern als selbständige technische Einheit ermöglicht wird, sollte ein eigener Beschreibungsbogen mit den einschlägigen Angaben als eine neue Anlage in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 der Kommission (2) aufgenommen werden.

(2)

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Hersteller, insbesondere in Bezug auf Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e, sollten zusätzliche Typgenehmigungen für Systeme gestattet werden.

(3)

Um zu gewährleisten, dass bei Fahrzeugen mit stufenlosem Getriebe alle einschlägigen Angaben vorliegen, sollte die Tabelle, in der die in den Beschreibungsbogen aufzunehmenden Informationen zu den Getriebeübersetzungen enthalten sind, geändert werden.

(4)

Zur Schaffung einer deutlichen Verbindung zwischen den zwei Fahrzeugkonfigurationen, deren Leistungsstufe von Unterklasse (L3e/L4e)-A2 in Unterklasse (L3e/L4e)-A3 und umgekehrt geändert werden kann, und für einen erleichterten Zugang der Fahrzeughalter zu diesen Informationen sollte dem Muster in Anlage 24 zu Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 und dem Muster der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IV der genannten Durchführungsverordnung ein Eintrag der EU-Typgenehmigungsnummer der ursprünglichen Konfiguration hinzugefügt werden.

(5)

Um weitere Informationen im Fall von neuen Technologien und neuen Konzepten bereitzustellen, sollten in die Muster für den Typgenehmigungsbogen für Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten zusätzliche Einträge eingefügt werden.

(6)

Im Interesse der Klarheit und Einheitlichkeit sollten einige Erläuterungen geändert oder gelöscht werden.

(7)

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 sollte daher entsprechend geändert werden.

(8)

Damit Herstellern und nationalen Behörden im Hinblick auf eine rechtzeitige Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen mehr Zeit zur Verfügung steht, sollte diese Verordnung so schnell wie möglich in Kraft treten, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften in Bezug auf alle neuen, ab dem 1. Januar 2018 zugelassenen oder in Verkehr gebrachten Fahrzeuge, verpflichtend werden.

(9)

Die Anwendbarkeit der Änderungen der Muster für die Übereinstimmungsbescheinigungen sollte bis zum 1. September 2017 verschoben werden, damit für Hersteller und nationale Behörden zusätzliche Vorlaufzeit für die Anpassung ihrer administrativen Vorbereitungen in Bezug auf die Zulassung von Fahrzeugen und insbesondere ihrer IT-Systeme, im Hinblick auf diese Änderungen zur Verfügung steht.

(10)

Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge I und IV bis VIII der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Nummer 2 des Anhangs findet ab dem 1. September 2017 Anwendung.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. September 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 der Kommission vom 18. Juli 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 249 vom 22.8.2014, S. 1).


ANHANG

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 wird wie folgt geändert:

(1)

Anhang I wird wie folgt geändert:

a)

in der Liste der Anlagen wird jede der folgenden Reihen in numerischer Reihenfolge eingefügt:

„5a

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System) hinsichtlich des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung der Antriebseinheit

 

8a

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Einbau eines Typs (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau) einer akustischen Warneinrichtung

 

9a

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Anbau eines Typs (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Anbau) von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

 

9b

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf einen Typ der Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf die Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger)

 

11a

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Sicherheitsgurt-Verankerungssystems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein Sicherheitsgurt-Verankerungssystem)

 

11b

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems für die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System für die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit)

 

13a

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Insassenschutzsystems einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein Insassenschutzsystem einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren)

 

20a

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Kraftstoffbehälters als STE“;

 

b)

in TEIL B Nummer 2.2 Tabelle 1 LISTE I wird die folgende Reihe in numerischer Reihenfolge hinzugefügt:

„5a

System: maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung einer Antriebseinheit

X

Anlage 2“;

 

c)

in TEIL B Nummer 2.2 Tabelle 1 LISTE II werden die folgenden Reihen in numerischer Reihenfolge hinzugefügt:

„8a

System: Einbau akustischer Warneinrichtungen

II

 

9a

System: Anbau von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

VII

 

9b

System: Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger

VIII

 

11a

System: Verankerungen der Sicherheitsgurte

XII

 

11b

System: Steuerfähigkeit in Bezug auf Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit

XIV

 

13a

System: Insassenschutzsysteme einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren

XVII“;

 

d)

in TEIL B Nummer 2.2 Tabelle 1 LISTE III werden die folgenden Reihen in numerischer Reihenfolge hinzugefügt:

„20a

STE: Kraftstoffbehälter

IX“;

 

e)

in TEIL B Nummer 2.8 erhält die Tabelle zu den Dateneintragungen im Beschreibungsbogen folgende Fassung:

i)

im Beschreibungsbogen wird die Dateneintragung mit der Nummer 3.3.3.4 eingefügt:

„3.3.3.4.

L1e — L7e

15/30(4) Minuten-Leistung(27): …kW“;

ii)

im Beschreibungsbogen erhält die Dateneintragung mit der Nummer 3.5.4 folgende Fassung:

„3.5.4.   Übersetzungs-verhältnisse

L1e — L7e

Überblick über die Übersetzungsverhältnisse

Getriebegänge(24)

Getriebeübersetzung (Übersetzungsverhältnisse zwischen Motorkurbelwelle und Getriebeabtriebswelle)

Übersetzungsverhältnis(se) des Achsgetriebes (Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad)

Gesamtübersetzung

Verhältnis (Motordrehzahl/Fahrzeuggeschwindigkeit) nur für Handschaltgetriebe

1

2

3

 

 

 

 

Rückwärtsgang“;

 

 

 

 

iii)

im Beschreibungsbogen erhält die Dateneintragung mit der Nummer 4.0.1 folgende Fassung:

„4.0.1.

L1e — L7e

Umweltanforderungsstufe: Euro …(3/4/5) (4)“;

iv)

im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2 bis 4.0.5 eingefügt:

„4.0.2.

L1e — L7e

Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) …l/kg(4)/100 km

4.0.3.

L1e — L7e

CO2-Emissionen(25): …g/km

4.0.4.

L1e — L7e

Energieverbrauch(25): …Wh/km

4.0.5.

L1e — L7e

Elektrische Reichweite(25): …km“;

f)

Anlage 3 wird wie folgt geändert:

i)

im Beschreibungsbogen erhält die Dateneintragung mit der Nummer 4.0.1 folgende Fassung:

„4.0.1.

L1e — L7e

Umweltanforderungsstufe: Euro …(3/4/5) (4)“;

ii)

im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2 bis 4.0.5 eingefügt:

„4.0.2.

L1e — L7e

Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) …l/kg(4)/100 km

4.0.3.

L1e — L7e

CO2-Emissionen(25): …g/km

4.0.4.

L1e — L7e

Energieverbrauch(25): …Wh/km

4.0.5.

L1e — L7e

Elektrische Reichweite(25): …km“;

g)

Anlage 4 wird wie folgt geändert:

i)

im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2, 4.0.2.1 und 4.0.2.2 gestrichen;

ii)

im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.6 bis 4.0.6.1 eingefügt:

„4.0.6.

Geräuschpegel

4.0.6.1.

L3e

Grenzwert für Lurban (16): …dB(A)“;

h)

folgende Anlage 5a wird eingefügt:

„Anlage 5a

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System) hinsichtlich des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung der Antriebseinheit

Pos.-Nr.

(Unter-)Klassen

Ausführliche Informationen

B.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

0.7.

L1e — L7e

Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

0.8.

L1e — L7e

Typ: …

0.8.1.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.8.2.

L1e — L7e

Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

0.8.3.

L1e — L7e

Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

0.9.

 

Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

0.9.1.

L1e — L7e

Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

0.9.2.

L1e — L7e

(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

0.10.

 

Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

0.10.1.

L1e — L7e

Typ(17): …

0.10.2.

L1e — L7e

Variante(17): …

0.10.3.

L1e — L7e

Version(17): …

0.10.4.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden):

0.10.5.

L1e — L7e

Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

C.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

0.12.

 

Übereinstimmung der Produktion

0.12.1.

L1e — L7e

Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

1.

 

ALLGEMEINE BAUMERKMALE

1.8.

 

Leistung der Antriebseinheit

1.8.1.

L3e, L4e, L5e, L7e-A, L7e-B2

Angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: …km/h

1.8.2.

L1e, L2e, L6e, L7e-B1, L7e-C

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs(22): …km/h und Gang, in dem diese erreicht wird: …

1.8.3.

L1e — L7e

Maximale Nutzleistung des Verbrennungsmotors: …kW bei …min– 1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: …

1.8.4.

L1e — L7e

Maximales Nutzdrehmoment des Verbrennungsmotors: …Nm bei …min– 1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: …

1.8.5.

L1e — L7e

Maximale Nenndauerleistung des Elektromotors (Leistung über 15/30(4) Minuten(27)): …kW bei …min– 1

1.8.6.

L1e — L7e

Maximales Nenn-Dauerdrehmoment des Elektromotors: …Nm bei …min– 1

1.8.7.

L1e — L7e

Maximale Dauer-Gesamtleistung des Antriebs (der Antriebe): …kW bei …min– 1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: …

1.8.8.

L1e — L7e

Maximales Dauer-Gesamtdrehmoment des Antriebs (der Antriebe): …Nm bei …min– 1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: …

1.8.9.

L1e — L7e

Maximale Spitzenleistung des Antriebs (der Antriebe): …kW bei …min– 1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: …

3.

 

ALLGEMEINE MERKMALE DES ANTRIEBSSTRANGS

3.2.

 

Verbrennungsmotor

3.2.1.

 

Einzelangaben über den Motor

3.2.1.1.

L1e — L7e

Anzahl der Verbrennungsmotoren: …

3.2.1.2.

L1e — L7e

Arbeitsweise: Motor mit innerer Verbrennung/Fremdzündung/Selbstzündung/Motor mit äußerer Verbrennung/Turbine/Druckluft(4): …

3.2.1.3.

L1e — L7e

Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor/sonstige(4):

3.2.1.4.

L1e — L7e

Zylinder

3.2.1.4.1.

L1e — L7e

Anzahl: …

3.2.1.4.2.

L1e — L7e

Anordnung(26): …

3.2.1.4.3.

L1e — L7e

Bohrung(12): …mm

3.2.1.4.4.

L1e — L7e

Hub(12): …mm

3.2.1.4.5.

L1e — L7e

Anzahl und Anordnung der Kammern bei Drehkolbenmotoren: …

3.2.1.4.6.

L1e — L7e

Kammerinhalt bei Drehkolbenmotoren: …cm3

3.2.1.4.7.

L1e — L7e

Zündfolge:

3.2.1.5.

L1e — L7e

Hubvolumen(6): …cm3

3.2.1.6.

L1e — L7e

Volumetrisches Verdichtungsverhältnis(7): …

3.3.

 

Reiner Elektroantrieb und Hybrid-Elektroantrieb und Steuerung

3.3.3.4.

L1e — L7e

15/30(4) Minuten-Leistung(27): …kW“;

i)

Anlage 6 erhält folgende Fassung:

i)

im Beschreibungsbogen erhält die Dateneintragung mit der Nummer 4.0.1 folgende Fassung:

„4.0.1.

L1e — L7e

Umweltanforderungsstufe: Euro …(3/4/5) (4)“;

ii)

im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2 bis 4.0.5 eingefügt:

„4.0.2.

L1e — L7e

Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) …l/kg(4)/100 km

4.0.3.

L1e — L7e

CO2-Emissionen(25): …g/km

4.0.4.

L1e — L7e

Energieverbrauch(25): …Wh/km

4.0.5.

L1e — L7e

Elektrische Reichweite(25): …km“;

j)

Anlage 7 wird wie folgt geändert:

i)

im Beschreibungsbogen erhalten die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.1 und 4.0.2 folgende Fassung:

„4.0.1.

L1e — L7e

Umweltanforderungsstufe: Euro …(3/4/5) (4);

4.0.2.

L1e — L7e

Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) …l/kg(4)/100 km“;

ii)

im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2.1 und 4.0.2.2 gestrichen;

iii)

im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.3 bis 4.0.6.1 eingefügt:

„4.0.3.

L1e — L7e

CO2-Emissionen(25): …g/km

4.0.4.

L1e — L7e

Energieverbrauch(25): …Wh/km

4.0.5.

L1e — L7e

Elektrische Reichweite(25): …km;

4.0.6.

 

Geräuschpegel

4.0.6.1.

L3e

Grenzwert für Lurban (16): …dB(A)“;

k)

Anlage 8 wird wie folgt geändert:

i)

im Beschreibungsbogen erhalten die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.1 und 4.0.2 folgende Fassung:

„4.0.1.

L1e — L7e

Umweltanforderungsstufe: Euro …(3/4/5) (4)

4.0.2.

L1e — L7e

Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) …l/kg(4)/100 km“;

ii)

im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2.1 und 4.0.2.2 gestrichen;

iii)

im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.3 bis 4.0.6.1 eingefügt:

„4.0.3.

L1e — L7e

CO2-Emissionen(25): …g/km

4.0.4.

L1e — L7e

Energieverbrauch(25): …Wh/km

4.0.5.

L1e — L7e

Elektrische Reichweite(25): …km;

4.0.6.

 

Geräuschpegel

4.0.6.1.

L3e

Grenzwert für Lurban (16): …dB(A)“;

l)

folgende Anlage 8a wird eingefügt:

„Anlage 8a

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Einbau eines Typs (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau) einer akustischen Warneinrichtung

Pos.-Nr.

(Unter-)Klassen

Ausführliche Informationen

B.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

0.7.

L1e — L7e

Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

0.8.

L1e — L7e

Typ: …

0.8.1.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.8.2.

L1e — L7e

Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

0.8.3.

L1e — L7e

Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

0.9.

 

Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

0.9.1.

L1e — L7e

Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

0.9.2.

L1e — L7e

(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

0.10.

 

Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

0.10.1.

L1e — L7e

Typ(17): …

0.10.2.

L1e — L7e

Variante(17): …

0.10.3.

L1e — L7e

Version(17): …

0.10.4.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.10.5.

L1e — L7e

Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

C.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

0.12.

 

Übereinstimmung der Produktion

0.12.1.

L1e — L7e

Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

6.

 

ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT

6.1.

 

Akustische Warneinrichtungen

6.1.1.

L1e — L7e

Kurzbeschreibung der verwendeten Vorrichtung(en) und deren Bestimmung: …

6.1.2.

L1e — L7e

Zeichnungen zur Darstellung der Anbringungsstelle der Vorrichtungen für Schallzeichen im Verhältnis zum Fahrzeugaufbau: …

6.1.3.

L1e — L7e

Einzelangaben zur Befestigungsmethode, einschließlich des Teils des Fahrzeugaufbaus, an dem sie angebracht sind: …

6.1.4.

L1e — L7e

Schaltplan des elektrischen/pneumatischen Schaltkreises: …

6.1.4.1.

L1e — L7e

Spannung: Gleichspannung/Wechselspannung(4)

6.1.4.2.

L1e — L7e

Nennwert für elektrische Spannung oder Druckluft: …

6.1.5.

L1e — L7e

Zeichnung der Anbauvorrichtung:…“;

m)

folgende Anlage 9a wird eingefügt:

„Anlage 9a

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Anbau eines Typs (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Anbau) von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

Pos.-Nr.

(Unter-)Klassen

Ausführliche Informationen

B.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

0.7.

L1e — L7e

Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

0.8.

L1e — L7e

Typ: …

0.8.1.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.8.2.

L1e — L7e

Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

0.8.3.

L1e — L7e

Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

0.9.

 

Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

0.9.1.

L1e — L7e

Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

0.9.2.

L1e — L7e

(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

0.10.

 

Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

0.10.1.

L1e — L7e

Typ(17): …

0.10.2.

L1e — L7e

Variante(17): …

0.10.3.

L1e — L7e

Version(17): …

0.10.4.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.10.5.

L1e — L7e

Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

C.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

0.12.

 

Übereinstimmung der Produktion

0.12.1.

L1e — L7e

Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

1.

 

ALLGEMEINE BAUMERKMALE

1.7.

L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C

Linkslenker/Rechtslenker(4): …

1.7.1.

L1e — L7e

Das Fahrzeug ist für Rechtsverkehr/Linksverkehr und für den Einsatz in Ländern, in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) verwendet werden, ausgerüstet(4): …

3.

 

ALLGEMEINE MERKMALE DES ANTRIEBSSTRANGS

3.1

 

Hersteller der Antriebseinheit:

3.1.1.

 

Verbrennungsmotor

3.1.1.1.

L1e — L7e

Hersteller: …

3.1.1.2.

L1e — L7e

Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor oder sonstige Identifizierungsmerkmale: …

3.1.2.

 

Elektromotor

3.1.2.1.

L1e — L7e

Hersteller: …

3.1.2.2.

L1e — L7e

Code des Elektromotors (wie am Motor gekennzeichnet oder andere Mittel zur Identifizierung): …

3.1.3.

 

Hybridanwendung

3.1.3.1.

L1e — L7e

Hersteller: …

3.1.3.2.

L1e — L7e

Anwendungscode des Herstellers (wie am Motor gekennzeichnet oder andere Mittel zur Identifizierung): …

3.2.

 

Verbrennungsmotor

3.2.1.

 

Einzelangaben über den Motor

3.2.1.2.

L1e — L7e

Arbeitsweise: Motor mit innerer Verbrennung/Fremdzündung/Selbstzündung/Motor mit äußerer Verbrennung/Turbine/Druckluft(4): …

3.2.1.3.

L1e — L7e

Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor/sonstige(4): …

3.2.1.4.

L1e — L7e

Zylinder

3.2.1.4.1.

L1e — L7e

Anzahl: …

3.2.1.4.2.

L1e — L7e

Anordnung(26): …

3.2.1.5.

L1e — L7e

Hubvolumen(6): …cm3

3.2.1.9.

L1e — L7e

Normale Leerlaufdrehzahl bei warmem Motor: …min– 1

3.2.3.

 

Kraftstoff

3.2.3.1.

L1e — L7e

Kraftstofftyp: (9)

3.2.3.2.

L1e — L7e

Kraftstoffkonfiguration: Fahrzeug mit Einstoffbetrieb/Fahrzeug mit Zweistoffbetrieb/Flexfuel-Fahrzeug(4)

3.2.10.

 

Kühlsystem des Antriebsstrangs und dessen Steuerung

3.2.10.2.

L1e — L7e

Kühlsystem: Flüssigkeit: ja/nein(4)

3.2.10.2.2.

L1e — L7e

Nenneinstellwert des Motortemperaturreglers: …

3.2.10.2.3.

L1e — L7e

Art der Flüssigkeit: …

3.2.10.2.4.

L1e — L7e

Kühlmittelpumpe(n): ja/nein(4)

3.2.10.2.4.1.

L1e — L7e

Merkmale: …

3.2.10.2.5.

L1e — L7e

Übersetzungsverhältnis(se): …

3.2.10.2.6.

L1e — L7e

Beschreibung des Lüfters und seines Antriebs: …

3.2.10.3.

L1e — L7e

Luftkühlung: ja/nein(4)

3.2.10.3.3.

L1e — L7e

Lüfter: ja/nein(4)

3.2.10.3.3.1.

L1e — L7e

Merkmale: …

3.2.13.

 

Andere elektrische Systeme und Steuerungen als die für den elektrischen Antrieb vorgesehenen

3.2.13.1.

L1e — L7e

Nennspannung: …V, Anschluss an Masse positiv/negativ(4)

3.2.13.2.

L1e — L7e

Generator: ja/nein(4):

3.2.13.2.1.

L1e — L7e

Nennleistung: …VA

3.3.

 

Reiner Elektroantrieb und Hybrid-Elektroantrieb und Steuerung

3.3.3.

 

Elektrischer Antriebsmotor

3.3.3.2.

L1e — L7e

Typ (Wicklung, Erregung): …

3.3.3.3.

L1e — L7e

Betriebsspannung: …V

3.3.4.

 

Antriebsbatterien

3.3.4.1.

L1e — L7e

Primäre Antriebsbatterie

3.3.4.1.1.

L1e — L7e

Anzahl der Zellen: …

3.3.4.1.2.

L1e — L7e

Masse: …kg

3.3.4.1.3.

L1e — L7e

Kapazität: …Ah (Amperestunden) / …V

3.3.4.1.5.

L1e — L7e

Anordnung im Fahrzeug: …

3.3.4.2.

L1e — L7e

Sekundäre Antriebsbatterie

3.3.4.2.1.

L1e — L7e

Anzahl der Zellen: …

3.3.4.2.2.

L1e — L7e

Masse: …kg

3.3.4.2.3.

L1e — L7e

Kapazität: …Ah (Amperestunden) / …V

3.3.4.2.5.

L1e — L7e

Anordnung im Fahrzeug: …

3.3.5.

 

Hybrid-Elektrofahrzeug:

3.3.5.1.

L1e — L7e

Motorkombinationen (Zahl der Elektromotoren und/oder Verbrennungsmotoren/sonstiger Motoren)(4): …

3.3.5.2.

L1e — L7e

Art des Elektrohybridfahrzeugs: extern aufladbar/nicht extern aufladbar

3.3.5.3.

L1e — L7e

Betriebsartschalter: mit/ohne(4)

3.3.5.4.

L1e — L7e

Betriebsarten wählbar: ja/nein(4)

3.3.5.5.

L1e — L7e

Reiner Kraftstoffbetrieb: ja/nein(4)

3.3.5.6.

L1e — L7e

Fahrzeugantrieb durch Brennstoffzelle: ja/nein(4)

3.3.5.7.

L1e — L7e

Hybridbetriebsarten: ja/nein(4) (falls ja, kurze Beschreibung): …

3.3.6.

 

Energiespeicher

3.3.6.1.

L1e — L7e

Beschreibung: (Batterie, Kondensator, Schwungrad/Generator)(4)

3.3.6.2.

L1e — L7e

Identifizierungsnummer: …

* 3.3.6.3.

L1e — L7e

Art des elektrochemischen Elements: …

3.3.6.4.

L1e — L7e

Energie (bei einer Batterie: Spannung und Kapazität in Ah in zwei Stunden, bei einem Kondensator: J, bei einem Schwungrad/Generator: J,…,): …

3.3.6.5.

L1e — L7e

Ladegerät: fahrzeugeigen/extern/ohne(4)

3.4.

 

Andere Motoren, Elektromotoren oder Kombinationen (spezifische Angaben über die Teile dieser Motoren)

3.4.1.

 

Kühlsystem (zulässige Temperaturen nach Angabe des Herstellers)

3.4.1.1.

L1e — L7e

Flüssigkeitskühlung: …

3.4.1.1.1.

L1e — L7e

Höchsttemperatur am Austritt: …K

3.4.1.2.

L1e — L7e

Luftkühlung: …

3.4.1.2.1.

L1e — L7e

Bezugspunkt: …

3.4.1.2.2.

L1e — L7e

Höchsttemperatur am Bezugspunkt: …K

6.

 

ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT

6.5.

 

Scheiben, Windschutzscheiben-Wisch- und Windschutzscheiben-Waschanlage sowie Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

6.5.1.

 

Windschutzscheibe

6.5.1.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Werkstoffe: …

6.5.1.2.

L2e, L5e, L6e, L7e

Art des Einbaus: …

6.5.1.3.

L2e, L5e, L6e, L7e

Neigungswinkel: …

6.5.1.4.

L2e, L5e, L6e, L7e

Windschutzscheiben-Zubehör und dessen Einbauort mit einer Kurzbeschreibung aller elektrischen/elektronischen Bauteile: …

6.5.1.5.

L2e, L5e, L6e, L7e

Zeichnung der Windschutzscheibe mit Maßangaben: …

6.5.2.

 

Andere Scheiben

6.5.2.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Werkstoffe: …

6.5.2.2.

L2e, L5e, L6e, L7e

Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (sofern vorhanden) des Fensterhebermechanismus: …

6.5.3.

 

Schiebedachverglasung

6.5.3.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Werkstoffe: …

6.5.4.

 

Andere verglaste Flächen

6.5.4.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Werkstoffe: …

6.6.

 

Scheibenwischer

6.6.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): …

6.7.

 

Windschutzscheiben-Waschanlage

6.7.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): …

6.7.2.

L2e, L5e, L6e, L7e

Fassungsvermögen des Behälters: …l

6.8.

 

Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

6.8.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): …

6.16.

 

Sitzplätze (Sättel und Sitze)

6.16.1.

L1e — L7e

Anzahl der Sitzplätze: …

6.16.1.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Lage und Anordnung(8): …

6.16.4.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Koordinaten oder Zeichnung des R-Punktes (der R-Punkte) aller Sitzplätze: …

6.16.4.1.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Fahrersitz: …

6.16.5.

L1e — L7e

Konstruktiv festgelegter Rumpfwinkel:…

6.16.5.1.

L1e — L7e

Fahrersitz: …

6.20.

 

Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren

6.20.1.

 

Aufbau

6.20.1.1.

L2e, L5e-B, L6e-B, L7e

Werkstoffe und Bauart: …

6.20.2.

 

Türen für Insassen; Schlösser und Scharniere

6.20.2.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Anzahl der Türen, Anordnung, Abmessungen und größter Öffnungswinkel der Türen(5): …

6.20.3.

 

Insassenschutz

6.20.3.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Fotos, Zeichnungen und/oder Explosionsdarstellung der Innenausstattung, die die Teile im Insassenraum und die verwendeten Werkstoffe (mit Ausnahme der Innenrückspiegel, der Anordnung der Betätigungseinrichtungen, der Sitze und des hinteren Teils der Sitze), das Dach und das Schiebedach sowie die Rückenlehne zeigen: …“;

n)

folgende Anlage 9b wird eingefügt:

„Anlage 9b

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf einen Typ der Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf die Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger)

Pos.-Nr.

(Unter-)Klassen

Ausführliche Informationen

B.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

0.7.

L1e — L7e

Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

0.8.

L1e — L7e

Typ: …

0.8.1.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.8.2.

L1e — L7e

Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

0.8.3.

L1e — L7e

Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

0.9.

 

Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

0.9.1.

L1e — L7e

Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

0.9.2.

L1e — L7e

(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

0.10.

 

Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

0.10.1.

L1e — L7e

Typ(17): …

0.10.2.

L1e — L7e

Variante(17): …

0.10.3.

L1e — L7e

Version(17): …

0.10.4.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.10.5.

L1e — L7e

Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

C.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

0.12.

 

Übereinstimmung der Produktion

0.12.1.

L1e — L7e

Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

1.

 

ALLGEMEINE BAUMERKMALE

1.7.

L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C

Linkslenker/Rechtslenker(4): …

6.9.

 

Vom Fahrer betätigte Betätigungseinrichtungen, einschließlich Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger

6.9.1.

L1e — L7e

Anordnung und Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger: …

6.9.2.

L1e — L7e

Fotos und/oder Zeichnungen der Anordnung der Symbole und Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger: …

6.9.3.

L1e — L7e

Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, gekennzeichnet werden müssen, sowie die dafür zu verwendenden Kennzeichnungssymbole:

6.9.4.

L1e — L7e

Übersichtstabelle: Das Fahrzeug ist mit folgenden vom Fahrer bedienten Betätigungseinrichtungen einschließlich Anzeigern und Betätigungseinrichtungen ausgerüstet(4):

Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, gekennzeichnet werden müssen, sowie dafür zu verwendende Symbole

Symbol Nr.

Einrichtung

Betätigungseinrichtung/Anzeiger vorhanden (1)

Kennzeichnung durch Symbol (1)

Lage (2)

Kontrollleuchte vorhanden (1)

Kennzeichnung durch Symbol (1)

Lage (2)

1

Lichthaupt-schalter

 

 

 

 

 

 

2

Scheinwerfer für Abblendlicht

 

 

 

 

 

 

3

Scheinwerfer für Fernlicht

 

 

 

 

 

 

4

Begrenzungsleuchten

 

 

 

 

 

 

5

Nebelscheinwerfer

 

 

 

 

 

 

6

Nebelschlussleuchte

 

 

 

 

 

 

7

Leuchtweitenregelung

 

 

 

 

 

 

8

Parkleuchten

 

 

 

 

 

 

9

Fahrtrichtungsanzeiger

 

 

 

 

 

 

10

Warnblinkanlage

 

 

 

 

 

 

11

Scheibenwischer

 

 

 

 

 

 

12

Windschutzscheiben-Waschanlage

 

 

 

 

 

 

13

Scheibenwischer und -wascher

 

 

 

 

 

 

14

Scheinwerferreinigungsanlage

 

 

 

 

 

 

15

Windschutzscheibenentfeuchtung und -entfrostung

 

 

 

 

 

 

16

Heckscheibenentfeuchtung und -entfrostung

 

 

 

 

 

 

17

Lüftungsgebläse

 

 

 

 

 

 

18

Vorglühanlage

 

 

 

 

 

 

19

Kaltstarteinrichtung

 

 

 

 

 

 

20

Bremskreisausfall

 

 

 

 

 

 

21

Kraftstoffstand

 

 

 

 

 

 

22

Ladekontrollleuchte

 

 

 

 

 

 

23

Kühlmitteltemperatur

 

 

 

 

 

 

24

Fehlfunktionsanzeige (MI)

 

 

 

 

 

 

6.9.5.

L1e — L7e

Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, fakultativ gekennzeichnet werden können, sowie Symbole, die zu verwenden sind, falls sie gekennzeichnet werden müssen

Symbol Nr.

Einrichtung

Betätigungseinrichtung/Anzeiger vorhanden (3)

Kennzeichnung durch Symbol (3)

Lage (4)

Kontrollleuchte vorhanden (3)

Kennzeichnung durch Symbol (3)

Lage (4)

1

Feststellbremse

 

 

 

 

 

 

2

Heckscheibenwischer

 

 

 

 

 

 

3

Heckscheibenwascher

 

 

 

 

 

 

4

Heckscheibenwischer und -wascher

 

 

 

 

 

 

5

Scheibenwischerintervallschaltung

 

 

 

 

 

 

6

Akustische Warneinrichtung (Hupe)

 

 

 

 

 

 

7

Vordere Fahrzeughaube

 

 

 

 

 

 

8

Hintere Fahrzeughaube

 

 

 

 

 

 

9

Sicherheitsgurt

 

 

 

 

 

 

10

Motoröldruck

 

 

 

 

 

 

11

Unverbleites Benzin

 

 

 

 

 

 

12

 

 

 

 

 

 

13

 

 

 

 

 

 

o)

folgende Anlage 11a wird eingefügt:

„Anlage 11a

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Sicherheitsgurt-Verankerungssystems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein Sicherheitsgurt-Verankerungssystem)

Pos.-Nr.

(Unter-)Klassen

Ausführliche Informationen

B.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

0.7.

L1e — L7e

Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

0.8.

L1e — L7e

Typ: …

0.8.1.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.8.2.

L1e — L7e

Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

0.8.3.

L1e — L7e

Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

0.9.

 

Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

0.9.1.

L1e — L7e

Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

0.9.2.

L1e — L7e

(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

0.10.

 

Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

0.10.1.

L1e — L7e

Typ(17): …

0.10.2.

L1e — L7e

Variante(17): …

0.10.3.

L1e — L7e

Version(17): …

0.10.4.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.10.5.

L1e — L7e

Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

C.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

0.12.

 

Übereinstimmung der Produktion

0.12.1.

L1e — L7e

Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

1.

 

ALLGEMEINE BAUMERKMALE

1.4.

L1e — L7e

Fahrgestell (sofern vorhanden) (Übersichtszeichnung): …

1.5.

L2e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C

Werkstoff des Aufbaus: …

1.7.

L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C

Linkslenker/Rechtslenker(4): …

6.

 

ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT

6.14.

 

Sicherheitsgurte und/oder andere Rückhaltesysteme

6.14.1.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Anzahl und Lage der Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme und der Sitze, für die sie vorgesehen sind; bitte nachstehende Tabelle ausfüllen:

(L = linke Seite, R = rechte Seite, M = Mitte)

 

 

Ausführung des Sicherheitsgurts und diesbezügliche Angaben

 

 

 

Vollständiges EU-Typgenehmigungszeichen

Gegebenenfalls Variante

Einrichtung zur Höhenverstellung des Gurts (ja/nein/optional)

Erste Sitzreihe

 

L

 

 

 

M

 

 

 

R

 

 

 

Zweite Sitzreihe

 

L

 

 

 

M

 

 

 

R

 

 

 

(L = linke Seite, M = Mitte, R = rechte Seite)

6.14.2.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Beschreibung eines besonderen Gurttyps, wenn sich ein Verankerungspunkt in der Rückenlehne befindet oder eine Energieabsorptionseinrichtung vorhanden ist: …

6.14.3.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Anzahl und Stelle der Gurtverankerungen: …

6.14.4.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile: …

6.15.

 

Verankerungen der Sicherheitsgurte

6.15.1.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Fotografien und/oder Zeichnungen des Aufbaus, aus denen die Anbringungsstelle und Abmessungen der vorhandenen und effektiven Gurtverankerungen einschließlich des R-Punktes hervorgehen: …

6.15.2.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Zeichnungen der Verankerungen und des Teils des Fahrzeugaufbaus, an dem sie befestigt sind (zusammen mit einer Erklärung über die verwendeten Werkstoffe): …

6.15.3.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Angabe der Gurttypen (14), die an den im Fahrzeug vorhandenen Verankerungen angebracht werden dürfen: …

 

 

Ausführung der Verankerungen der Sicherheitsgurte und diesbezügliche Angaben

 

Anordnung der Verankerungsstelle

Fahrzeugaufbau

Sitzstruktur

Erste Sitzreihe

Rechter Sitz

 

Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

 

außen innen

 

 

Mittelsitz

 

Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

 

rechts links

 

 

Linker Sitz

 

Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

 

außen innen

 

 

Zweite Sitzreihe

Rechter Sitz

 

Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

 

außen innen

 

 

Mittelsitz

 

Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

 

rechts links

 

 

Linker Sitz

 

Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

 

außen innen

 

 

6.15.4.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Typgenehmigungszeichen für jede Position: …

6.15.5.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Sonderausstattung (beispielsweise höhenverstellbare Sitze, Gurtstraffer usw.): …

6.15.6.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Fotografien und/oder Zeichnungen des Aufbaus, aus denen die Anbringungsstelle und Abmessungen der vorhandenen und effektiven Gurtverankerungen einschließlich des R-Punktes hervorgehen: …

6.15.7.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Bemerkung: …“;

p)

folgende Anlage 11b wird eingefügt:

„Anlage 11b

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems für die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System für die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit)

Pos.-Nr.

(Unter-)Klassen

Ausführliche Informationen

B.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

0.7.

L1e — L7e

Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

0.8.

L1e — L7e

Typ: …

0.8.1.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.8.2.

L1e — L7e

Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

0.8.3.

L1e — L7e

Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

0.9.

 

Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

0.9.1.

L1e — L7e

Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

0.9.2.

L1e — L7e

(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:…

0.10.

 

Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

0.10.1.

L1e — L7e

Typ(17): …

0.10.2.

L1e — L7e

Variante(17): …

0.10.3.

L1e — L7e

Version(17): …

0.10.4.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.10.5.

L1e — L7e

Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

C.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

0.12.

 

Übereinstimmung der Produktion

0.12.1.

L1e — L7e

Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

1.

 

ALLGEMEINE BAUMERKMALE

1.1

L1e — L7e

Fotografien und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs: …

1.3.

L1e — L7e

Anzahl der Achsen und Räder: …

1.3.1.

L1e — L7e

Achsen mit Doppelrad(23): …

1.3.2.

L1e — L7e

Antriebsachsen(23): …

1.7.

L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C

Linkslenker/Rechtslenker(4): …

1.8.

 

Leistung der Antriebseinheit

1.8.1.

L3e, L4e, L5e, L7e-A, L7e-B2

Angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: …km/h

1.8.2.

L1e, L2e, L6e, L7e-B1, L7e-C

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs(22): …km/h und Gang, in dem diese erreicht wird: …

2.

 

MASSEN UND ABMESSUNGEN

(in kg und mm) (gegebenenfalls auf Zeichnungen verweisen)

2.1.

 

Maßbereiche der Fahrzeugmasse (Gesamtmasse)

2.1.3.

L1e — L7e

Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: …kg

2.1.3.1.

L1e — L7e

Technisch zulässige Achslast auf der Vorderachse: …kg

2.1.3.2.

L1e — L7e

Technisch zulässige Achslast auf der Hinterachse: …kg

2.1.3.3.

L4e

Technisch zulässige Achslast (Beiwagenachse): …kg

2.2.

 

Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)

2.2.1.

L1e — L7e

Längen: …mm

2.2.2.

L1e — L7e

Breite: …mm

2.2.3.

L1e — L7e

Höhe: …mm

2.2.4.

L1e — L7e

Radstand: …mm

2.2.4.1.

L4e

Radstand Beiwagen(28): …mm

2.2.5.

 

Spurweite

2.2.5.1.

L1e — L7e, falls mit Doppelrädern L2e, L4e, L5e, L6e, L7e

Spurweite Vorderachse: …mm

2.2.5.2.

L1e — L7e, falls mit Doppelrädern

Spurweite Hinterachse: …mm

2.2.5.3.

L2e, L4e, L5e, L6e, L7e

Spurweite Beiwagen: …mm

2.2.6.

L7e-B

Vorderer Überhang: …mm

2.2.7.

L7e-B

Hinterer Überhang: …mm

3.

 

ALLGEMEINE MERKMALE DES ANTRIEBSSTRANGS

3.5.

 

Kraftübertragungsstrang und dessen Steuerung(13)

3.5.1.

L1e — L7e

Kurzbeschreibung und Schemazeichnung des Kraftübertragungsstrangs des Fahrzeuges und dessen Steuersystem (Gangschaltung, Kupplungsbetätigung oder jeder andere Bestandteil des Kraftübertragungsstrangs): …

3.6.

 

Einrichtung für die sichere Kurvenfahrt

3.6.1.

L1e — L7e mit Doppelrädern, L2e, L5e, L6e, L7e

Einrichtung für die sichere Kurvenfahrt (Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 168/2013: ja/nein(4); Differenzialgetriebe/andere(4)

3.6.2.

L1e — L7e mit Doppelrädern, L2e, L5e, L6e, L7e

Differenzialsperre: ja/nein/fakultativ(4)

3.6.3.

L1e — L7e

Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Einrichtung für die sichere Kurvenfahrt, der Differenzialsperre und ihrer Steuersysteme: …

3.7.

 

Aufhängung und deren Steuerung

3.7.1.

L1e — L7e

Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Aufhängung und ihres Steuerungssystems: …

6.

 

ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT

6.17.

 

Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit

6.17.1.

L1e — L7e

Schematische Darstellung der gelenkten Achsen einschließlich der Lenkgeometrie: …

6.17.2.

 

Übertragungs- und Betätigungseinrichtung der Lenkung

6.17.2.1.

L1e — L7e

Ausführung der Übertragungseinrichtung (Angaben für Vorder- und Hinterräder): …

6.17.2.2.

L1e — L7e

Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, Angaben für Vorder- und Hinterräder): …

6.17.2.2.1.

L1e — L7e

Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile: …

6.17.2.3.

L1e — L7e

Schema der Übertragungseinrichtung: …

6.17.2.4.

L2e, L5e, L6e, L7e

Schematische Darstellungen der Betätigungseinrichtungen: …

6.17.2.5.

L2e, L5e, L6e, L7e

Verstellbereich und -verfahren der Betätigungseinrichtung(en): …

6.17.2.6.

L2e, L5e, L6e, L7e

Art der Lenkhilfe: …

6.17.3.

 

Größter Einschlagwinkel der Räder

6.17.3.1.

L1e — L7e

Nach rechts: …°(Grad); Lenkradumdrehungen (oder gleichwertige Angaben): …

6.17.3.2.

L1e — L7e

Nach links: …°(Grad); Lenkradumdrehungen (oder gleichwertige Angaben): …

6.18.

 

Reifen/Radkombination:

6.18.1.

 

Reifen:

6.18.1.1.

 

Größenbezeichnung

6.18.1.1.1.

L1e — L7e

Achse 1: …

6.18.1.1.2.

L1e — L7e

Achse 2: …

6.18.1.1.3.

L4e

Beiwagenrad: …

6.18.1.4.

L1e — L7e

Vom Fahrzeughersteller empfohlene(r) Reifendruck(drücke): …kPa“;

q)

folgende Anlage 13a wird eingefügt:

„Anlage 13a

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Insassenschutzsystems einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein Insassenschutzsystem einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren)

Pos.-Nr.

(Unter-)Klassen

Ausführliche Informationen

B.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

0.7.

L1e — L7e

Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

0.8.

L1e — L7e

Typ: …

0.8.1.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.8.2.

L1e — L7e

Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

0.8.3.

L1e — L7e

Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

0.9.

 

Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

0.9.1.

L1e — L7e

Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

0.9.2.

L1e — L7e

(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

0.10.

 

Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

0.10.1.

L1e — L7e

Typ(17): …

0.10.2.

L1e — L7e

Variante(17): …

0.10.3.

L1e — L7e

Version(17): …

0.10.4.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.10.5.

L1e — L7e

Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

C.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

0.12.

 

Übereinstimmung der Produktion

0.12.1.

L1e — L7e

Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

1.

 

ALLGEMEINE BAUMERKMALE

1.7.

L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C

Linkslenker/Rechtslenker: Links-, Rechts- oder Mittellenker(4): …

6.

 

ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT

6.16.

 

Sitzplätze (Sättel und Sitze)

6.16.1.

L1e — L7e

Anzahl der Sitzplätze: …

6.16.1.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Lage und Anordnung(8): …

6.16.2.

L1e — L7e

Ausführung der Sitzplätze: Sitz/Sattel(4)

6.16.3.

L1e — L7e

Beschreibung und Zeichnungen:

6.16.3.1.

L1e — L7e

der Sitze und ihrer Verankerungen: …

6.16.3.2.

L1e — L7e

der Einstelleinrichtungen: …

6.16.3.3.

L1e — L7e

der Verstell- und Verriegelungseinrichtungen: …

6.16.3.4.

L1e — L7e

der im Sitz eingebauten Sicherheitsgurtverankerungen: …

6.16.3.5.

L1e — L7e

der Fahrzeugteile, die als Verankerungen dienen: …

6.16.4.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Koordinaten oder Zeichnung des R-Punktes (der R-Punkte) aller Sitzplätze: …

6.16.4.1.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Fahrersitz: …

6.16.4.2.

L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

Alle anderen Sitze: …

6.16.5.

L1e — L7e

Konstruktiv festgelegter Rumpfwinkel: …

6.16.5.1.

L1e — L7e

Fahrersitz: …

6.16.5.2.

L1e — L7e

Alle anderen Sitze: …

6.20.

 

Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren

6.20.1.

 

Aufbau

6.20.1.1.

L2e, L5e-B, L6e-B, L7e

Werkstoffe und Bauart:

6.20.2.

 

Türen für Insassen; Schlösser und Scharniere

6.20.2.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Anzahl der Türen, Anordnung, Abmessungen und größter Öffnungswinkel der Türen(5): …

6.20.2.2.

L2e, L5e, L6e, L7e

Zeichnung der Schlösser und Scharniere sowie ihrer Lage in den Türen: …

6.20.2.3.

L2e, L5e, L6e, L7e

Technische Beschreibung der Schlösser und Scharniere: …

6.20.2.4.

L2e, L5e, L6e, L7e

Einzelheiten, einschließlich Abmessungen, der Einstiege, Stufen und notwendigen Haltegriffe (falls erforderlich): …

6.20.3.

 

Insassenschutz

6.20.3.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Fotos, Zeichnungen und/oder Explosionsdarstellung der Innenausstattung, die die Teile im Insassenraum und die verwendeten Werkstoffe (mit Ausnahme der Innenrückspiegel, der Anordnung der Betätigungseinrichtungen, der Sitze und des hinteren Teils der Sitze), das Dach und das Schiebedach sowie die Rückenlehne zeigen: …

6.20.4.

 

Kopfstützen

6.20.4.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Kopfstützen: integriert/abnehmbar/separat(4)

6.20.4.2.

L2e, L5e, L6e, L7e

Ausführliche Beschreibung der Kopfstütze, insbesondere hinsichtlich der Art der Polsterwerkstoffe und gegebenenfalls der Lage und der Beschaffenheit der Stütz- und Verankerungsteile für den Sitztyp, für den eine Genehmigung beantragt wird: …

6.20.4.3.

L2e, L5e, L6e, L7e

Bei einer „separaten“ Kopfstütze

6.20.4.3.1.

L2e, L5e, L6e, L7e

Ausführliche Beschreibung des Bereichs der Struktur, in dem die Kopfstütze angebracht werden soll: …

6.20.4.3.2.

L2e, L5e, L6e, L7e

Maßstabsgerechte Zeichnung der wesentlichen Teile der Struktur und der Kopfstütze: …“;

r)

folgende Anlage 20a wird eingefügt:

„Anlage 20a

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Kraftstoffbehälters als STE

Pos.-Nr.

(Unter-)Klassen

Ausführliche Informationen

B.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

0.7.

L1e — L7e

Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

0.8.

L1e — L7e

Typ: …

0.8.1.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.8.2.

L1e — L7e

Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

0.8.3.

L1e — L7e

Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

0.9.

 

Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

0.9.1.

L1e — L7e

Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

0.9.2.

L1e — L7e

(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

0.10.

 

Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

0.10.1.

L1e — L7e

Typ(17): …

0.10.2.

L1e — L7e

Variante(17): …

0.10.3.

L1e — L7e

Version(17): …

0.10.4.

L1e — L7e

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.10.5.

L1e — L7e

Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

C.

 

Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

0.12.

 

Übereinstimmung der Produktion

0.12.1.

L1e — L7e

Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

4.

 

ALLGEMEINE ANGABEN ZU UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND ANTRIEBSLEISTUNG

4.3.

 

Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen

4.3.7.

L1e — L7e

Schemazeichnung des Kraftstoffbehälters mit Angabe der Füllmenge und des Werkstoffs: …

7.

 

ANGABEN ZUR FAHRZEUGAUSLEGUNG

7.5.

 

Kraftstoffspeicher

7.5.1.1.

 

Kraftstoffbehälter

7.5.1.1.1.

L1e — L7e

Maximales Fassungsvermögen: …

7.5.1.1.2.

L1e — L7e

Werkstoffe: …

7.5.1.1.3.

L1e — L7e

Kraftstoffeinfüllstutzen: verengter Durchmesser/Hinweisschild(4)

7.5.1.3.

L1e — L7e

Zeichnung und technische Beschreibung des (der) Behälter(s) mit allen Verbindungen und Leitungen des Be- und Entlüftungssystems, Verschlüssen, Ventilen und Halterungen: …

7.5.2.

 

Behälter für komprimiertes Erdgas (CNG)

7.5.2.1.

L1e — L7e

Dieser Beschreibungsbogen ist hinsichtlich des CNG-Behälters und der diesbezüglichen Ausrüstung durch den gemäß UNECE-Regelung Nr. 110 (*) für Fahrzeuge der Klasse M1 geltenden Beschreibungsbogen zu ergänzen.

7.5.3.

L1e — L7e

Behälter für Flüssiggas (LPG)

7.5.3.1.

L1e — L7e

Dieser Beschreibungsbogen ist hinsichtlich des LPG-Behälters und der diesbezüglichen Ausrüstung durch den gemäß UNECE-Regelung Nr. 67 (**) für Fahrzeuge der Klasse M1 geltenden Beschreibungsbogen zu ergänzen.

s)

Anlage 24 erhält folgende Fassung:

„Anlage 24

Erklärung des Herstellers über Fahrzeuge, deren Leistungsstufe von Unterklasse (L3e/L4e)-A2 in Unterklasse (L3e/L4e)-A3 und umgekehrt umgewandelt werden kann

Erklärung des Herstellers über die Eigenschaften des Fahrzeugs hinsichtlich der Umwandlung von (L3e/L4e)-A2 in (L3e/L4e)-A3 und umgekehrt

Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Fassung dieser Mitteilung ist der Beschreibungsmappe hinzuzufügen.

Der Unterzeichner: [ …(vollständiger Name und Position)]

0.4.   Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

0.4.2.   (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers(0): …

bescheinigt Folgendes:

Das Kraftrad der Klasse (L3e/L4e)-A2 oder (L3e/L4e)-A3(1):

0.2.

Typ(4): …

0.2.1.

Variante(n)(4): …

0.2.2.

Version(en)(4): …

0.2.3.

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.3.

Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(5): …

1.

Typgenehmigungsnummer (falls vorhanden): …

1.1.

Typgenehmigung erteilt am (Datum, falls bekannt): …

3.2.2.1.

Software-Identifikation(en): …und Kalibrierungsprüfwert(e): …der PCUs/ECUs(1)

eignet sich technisch für die Umwandlung in das unten aufgeführte Fahrzeug der Klasse (L3e/L4e)-A2 bzw. (L3e/L4e)-A3(1):

0.2.

Typ(4): …

0.2.1.

Variante(n)(4): …

0.2.2.

Version(en)(4): …

0.2.3.

Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.3.

Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(5): …

1.

Typgenehmigungsnummer (falls vorhanden): …

1.1.

Typgenehmigung erteilt am (Datum, falls bekannt): …

3.2.2.1.

Software-Identifikation(en): …und Kalibrierungsprüfwert(e): …der PCUs/ECUs(1)

mit folgenden technischen Merkmalen:

Allgemeine Baumerkmale(3)

1.8.   Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: …km/h

1.9.   Höchste Nutzleistung: …kW (bei …min– 1)(1)

1.10.   Verhältnis Nennleistung/Masse in fahrbereitem Zustand: …kW/kg

Umweltverträglichkeit(3)

4.0.6.   Geräuschpegel gemessen nach(2): …

4.0.6.1.   Standgeräusch: …dB(A) bei der Motordrehzahl: …min– 1

4.0.6.2.   Fahrgeräusch: …dB(A)

4.0.6.3.   Grenzwert für Lurban (0)(7): …dB(A)

3.2.15.   Auspuffemissionen gemessen nach(2): …

3.2.15.1.   Prüfung Typ I: Auspuffemissionen nach Kaltstart, einschließlich Verschlechterungsfaktor:

 

CO: …mg/km

 

THC: …mg/km

 

NMHC(0): …mg/km

 

NOx: …mg/km

 

THC+NOx(0): …mg/km

 

PM(0): …mg/km

8.7.3.2.   Prüfung Typ II: Auspuffemissionen bei (erhöhter) Leerlaufdrehzahl und bei freier Beschleunigung:

 

HC: …ppm bei normaler Leerlaufdrehzahl und: …ppm bei erhöhter Leerlaufdrehzahl

 

CO: …Vol- % bei normaler Leerlaufdrehzahl und: …Vol- % bei erhöhter Leerlaufdrehzahl

8.7.3.2.1.   Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): …m– 1

Energieeffizienz gemessen gemäß(2)(3):

4.0.2.   Kraftstoffverbrauch(0)(6): …l oder kg/100 km

4.0.3.   CO2-Emissionen(0)(6): …g/km

4.0.4.   Energieverbrauch(0)(6): …Wh/km

4.0.5.   Elektrische Reichweite(0): …km

durch Änderung der folgenden Bauteile, Teile, Software, usw.: …

Ort: …

Datum: …

Unterschrift: …

Name und Stellung im Unternehmen: …

Erläuterungen zur Anlage 24

(Fußnoten und Erläuterungen, die nicht in der Erklärung des Herstellers anzugeben sind)

(0)

Eintrag entfallen lassen, falls nicht zutreffend.

(1)

Unzutreffendes streichen (keine Streichung erforderlich, wenn mehr als ein Eintrag zutrifft).

(2)

Nummer der delegierten Verordnung der Kommission und der jüngsten Verordnung zur Änderung der delegierten Verordnung der Kommission, die für die Typgenehmigung gelten. Bei einer delegierten Verordnung der Kommission mit zwei oder mehr Umsetzungsstufen ist auch die Umsetzungsstufe/der Umsetzungscode anzugeben. Wahlweise kann die Nummer der geltenden UNECE-Regelung angegeben werden.

(3)

Auf die nächste ganze Zahl gerundet bei dB(A), Wh/km, mg/km, g/km, ppm und km; auf das nächste Zehntel bei kW, l/100 km, kg/100 km, m3/100 km und bei Vol- % sowie auf das nächste Hundertstel bei kW/kg und bei m– 1.

(4)

Alphanummerischen Code „Typ-Variante-Version“ oder „TVV“ für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 für jeden Typ, jede Variante und jede Version zugeteilt wird.

(5)

Klassifiziert nach Artikel 4 sowie nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Angabe des Codes, z. B. „L3e-A2“ für ein Enduro-Kraftrad mit mittlerer Leistung.

(6)

Bei extern aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeugen sind die „gewichteten, kombinierten“ Werte für CO2, Kraftstoff- und Stromverbrauch anzugeben.

(7)

Gilt nur für die Klasse L3e.“;

t)

der Text der Erläuterungen zu Anhang I erhält folgende Fassung:

i)

die Erläuterung 16 erhält folgende Fassung:

„(16)

Bei dB(A) auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet.“;

ii)

die Erläuterung 24 erhält folgende Fassung:

„(24)

Bei mit CVT ausgerüsteten Fahrzeugen ist Folgendes anzugeben: 1 „Übersetzungsverhältnis bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs“; 2 „Übersetzungsverhältnis bei Höchstleistung“; 3 „Übersetzungsverhältnis bei maximalem Drehmoment“. Die Übersetzungsverhältnisse müssen gegebenenfalls das Verhältnis des Primärantriebs umfassen und mit einer akzeptablen Toleranzspanne zur Zufriedenheit der Genehmigungsbehörde ergänzt werden. Bei Radnabenmotoren ohne Getriebe „entfällt“ oder „1“ eintragen.“;

(2)

Anhang IV wird wie folgt geändert:

a)

Anlage 1 wird wie folgt geändert:

i)

in MUSTER A — Abschnitt 1 erhält der Wortlaut „mit dem in der am (Zeitpunkt der Ausstellung) erteilten Genehmigung (Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und „folgende Fassung:“ mit dem in der am ( …Zeitpunkt der Ausstellung) (CV* … Zeitpunkt der Ausstellung)(3i) erteilten EU-Typgenehmigung ( …Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) (CV* …Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer)(3i) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und“;

ii)

in MUSTER B — Abschnitt 1 erhält der Wortlaut „mit dem in der am (Zeitpunkt der Ausstellung) erteilten Genehmigung (Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und“ folgende Fassung: „mit dem in der am ( …Zeitpunkt der Ausstellung) (CV* … Zeitpunkt der Ausstellung)(3i) erteilten EU-Typgenehmigung ( …Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) (CV* …Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer)(3i) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und“;

iii)

in MUSTER C — Abschnitt 1 erhält der Wortlaut „mit dem in der am (Zeitpunkt der Ausstellung) erteilten Genehmigung (Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und“ folgende Fassung: „mit dem in der am ( …Zeitpunkt der Ausstellung) (CV* … Zeitpunkt der Ausstellung)(3i) erteilten EU-Typgenehmigung ( …Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) (CV* …Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer)(3i) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und“;

iv)

in Abschnitt 2 erhält die Überschrift „Abschnitt 2“ folgende Fassung:

„ABSCHNITT 2(O)“;

v)

in Abschnitt 2 erhält die Nummer 4.0.1 folgende Fassung:

„4.0.1.

Umweltanforderungsstufe: Euro …(3/4/5) (1)

vi)

in Abschnitt 2 werden die Einträge mit den Nummern 4.0.2, 4.0.2.1 und 4.0.2.2 gestrichen;

vii)

in Abschnitt 2 werden die Einträge mit den Nummern 4.0.6. bis 4.0.6.3 nach dem Eintrag 4.0.1 eingefügt:

„4.0.6.

Geräuschpegel gemessen nach(m):

4.0.6.1.

Standgeräusch: …dB(A) (CV*: …dB(A))(3i) bei der Motordrehzahl: …min-1 (CV*: …min-1)(3i)

4.0.6.2.

Fahrgeräusch: …dB(A) (CV*: …dB(A))(3i)

4.0.6.3.

Grenzwert für Lurban (3r): …dB(A) (CV*: …dB(A))(3i)“;

viii)

in Abschnitt 2 erhält die Nummer 3.2.15.1 folgende Fassung:

„3.2.15.1.

Prüfung Typ I: Auspuffemissionen nach Kaltstart, einschließlich Verschlechterungsfaktor (ggf.):

CO:

mg/km

(CV*: … mg/km)(3i)

THC:

mg/km

(CV*: … mg/km)(3i)

NMHC:

mg/km (3)

(CV*: … mg/km)(3i)

NOx:

mg/km

(CV*: … mg/km)(3i)

THC+NOx:

mg/km(3)

(CV*: … mg/km)(3i)

PM:

mg/km(3)

(CV*: … mg/km)(3i)

ix)

in Abschnitt 2 erhalten die Überschrift „Energieeffizienz“ sowie alle diesbezüglichen Einträge die folgende Fassung:

„Energieeffizienz(m)(o):

4.0.2.

Kraftstoffverbrauch(3)(q):

l oder kg/100 km

(CV*: … l oder kg/100 km)(3)(q)(3i)

4.0.3.

CO2-Emissionen(3)(q)(n):

g/km

(CV*: … g/km)(3)(q)(3i)

4.0.4.

Energieverbrauch(3)(q):

Wh/km

(CV*: … Wh/km)(3)(q)(3i)

4.0.5.

Elektrische Reichweite(3):

km

(CV*: … km)(3)(3i)

b)

Anlage 2 wird wie folgt geändert:

i)

Eintrag 0.3 erhält folgende Fassung:

„0.3.

Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(6)(u): …“

ii)

die Überschrift „Energieeffizienz“ sowie alle diesbezüglichen Einträge erhalten die folgende Fassung:

„Energieeffizienz:

4.0.2.

Kraftstoffverbrauch(3)(q):

l oder kg/100 km

(CV*: … l oder kg/100 km)(3)(q)(3i)

4.0.3.

CO2-Emissionen(3)(q)(n):

g/km

(CV*: … g/km)(3)(q)(3i)

4.0.4.

Energieverbrauch(3)(q):

Wh/km

(CV*: … Wh/km)(3)(q)(3i)

4.0.5.

Elektrische Reichweite(3):

km

(CV*: … km)(3)(3i)

c)

der Wortlaut der Erläuterungen zu Anhang IV erhält folgende Fassung:

i)

die Erläuterung (9) erhält folgende Fassung:

„(9)

Geben Sie den folgenden Wert an je nach Fahrzeugklasse:

bei den (Unter)Klassen: L1e, L2e, L6e, L7e-B1, L7e-C: die gemessene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs

bei den (Unter)Klassen L3e, L4e, L5e, L7e-A und L7e-B2: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.

bei für den Pedalantrieb ausgelegten Fahrrädern (L1e): diesen Eintrag aus der Übereinstimmungsbescheinigung streichen“;

ii)

die Erläuterung (n) wird gestrichen;

iii)

die Erläuterung (o) erhält folgende Fassung:

„(o)

Auf die nächste ganze Zahl gerundet bei dB(A), Wh/km, mg/km, g/km, ppm, mm, kg, km und km/h; auf das nächste Zehntel bei kW, l/100 km, kg/100 km, m3/100 km und bei Vol- % sowie auf das nächste Hundertstel bei kW/kg und bei m– 1.“;

iv)

die Erläuterung (p) wird gestrichen;

v)

die zweite Erläuterung (s) unter der Erläuterung (t) wird gestrichen;

vi)

die folgende Erläuterung (u) wird eingefügt:

„(u)

Die Angaben in diesem Eintrag sind in Eintrag Nr. 04 einzufügen. „Fahrzeugklasse“ nach den Übereinstimmungsbescheinigungen, die gemäß dem Muster in Anhang IV der Richtlinie 2002/24/EG ausgestellt sind.“;

vii)

die folgende Erläuterung (3r) wird eingefügt:

„(3r)

Gilt nur für die Klasse L3e.“.

(3)

Anhang V wird wie folgt geändert:

a)

Nummer 3.1.6 erhält folgende Fassung:

„3.1.6.

Zum Zeitpunkt der Typgenehmigung muss nicht geprüft werden, ob der Hersteller Maßnahmen getroffen hat, um die Rückverfolgbarkeit des Kraftfahrzeugs gemäß Nummer 3.1.5 sicherzustellen.“;

b)

Nummer 3.2.8 erhält folgende Fassung:

„3.2.8.

Nach Möglichkeit ist die FIN auf einer einzigen Zeile darzustellen. Besteht die FIN aus zwei Zeilen, müssen der Anfang und das Ende der FIN durch ein vom Hersteller gewähltes Zeichen, das weder ein römischer Großbuchstabe noch eine arabische Ziffer sein darf, begrenzt sein.“

c)

in Anlage 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung:

„5.

Beispiel für ein Kraftrad der Klasse L3e-A3 mit zusätzlichen Informationen über das umgewandelte Fahrzeug, ein Kraftrad der Klasse L3e-A2, außerhalb des deutlich markierten Rechtecks. Im vorliegenden Fall bezeichnet das Fabrikschild eine vorübergehende und reversible, vom Hersteller genehmigte Änderung des Fahrzeugtyps vom zunächst zugelassenen Kraftrad L3e-A3 in ein Kraftrad mit reduzierter Leistung (Klasse L3e-A2) zum Zwecke von dessen nationaler Zulassung (z. B. zur Benutzung durch Fahrzeugführer mit einem Führerschein für die Klasse A2):

MOTORUDOLPH

L3e-A3

e4*168/2013*2691

JRM00DBP008002211

84 dB(A) — 4 250 min– 1

max. 352 kg

L3e-A2

e4*168/2013*2692

83 dB(A) — 3 750 min– 1

35 kW“.

(4)

Anhang VI wird wie folgt geändert:

a)

in Anlage 1 Abschnitt III erhält der Eintrag 2.1 folgende Fassung:

„2.1.

Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ(6) befristet.“

b)

Anlage 2 wird wie folgt geändert:

i)

in Abschnitt III erhält der Eintrag 4.1 folgende Fassung:

„4.1.

Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ(6) befristet.“

ii)

in Abschnitt III erhält der erste Gedankenstrich unter „Hinweis“ folgende Fassung:

„—

Wird dieses Muster für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs verwendet, für das gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine Ausnahme aufgrund neuer Techniken oder neuer Konzepte erteilt wurde, muss die Überschrift der Bescheinigung wie folgt lauten: „EU-GESAMTFAHRZEUG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR EINE VORLÄUFIG ERTEILTE TYPGENEHMIGUNG, DIE NUR AUF DEM HOHEITSGEBIET VON …(5) GÜLTIG IST“. Im EU-Typgenehmigungsbogen für die vorläufig erteilte Typgenehmigung müssen auch die Beschränkungen der Gültigkeit und die Ausnahmen, die nach Artikel 30 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gewährt werden, angegeben sein.“;

iii)

die Erläuterungen zu Anlage 2 erhalten folgende Fassung:

„Erläuterungen zur Anlage 2

(Fußnoten und Erläuterungen, die nicht im Typgenehmigungsbogen anzugeben sind)

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Alphanummerischen Code „Typ-Variante-Version“ oder „TVV“ für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 für jeden Typ, jede Variante und jede Version zugeteilt wird.

(3)

Einstufung nach Artikel 4 sowie nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Angabe des Codes, z. B. „L3e-A1E“ für ein Enduro-Kraftrad mit niedriger Leistung.

(4)

Siehe Abschnitt 2.

(5)

Mitgliedstaat angeben.

(6)

Nur im Fall der Typgenehmigung eines Fahrzeugs, für das gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine Ausnahme aufgrund neuer Techniken oder neuer Konzepte erteilt wurde.

(7)

Gilt nur für die nationale Typgenehmigung von Kleinserienfahrzeugen gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.

(8)

Im Falle einer Änderung von einem oder mehr Artikeln der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 nur die letzte Änderung angeben, je nachdem, worauf sich die EU-Typgenehmigung bezieht.“;

c)

in Anlage 4 Abschnitt II werden vor dem Eintrag 5 die Einträge 4a und 4a.1 eingefügt:

„4a.

Die Genehmigung wird erteilt/erweitert/verweigert/entzogen(1).

4a.1.

Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ(5) befristet.“

d)

in Anlage 5 wird Abschnitt II wie folgt geändert:

i)

vor dem Eintrag 5 werden die Einträge 4a und 4a.1 eingefügt:

„4a.

Die Genehmigung wird erteilt/erweitert/verweigert/entzogen(1).

4a.1.

Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ(5) befristet.“

ii)

Eintrag 5 erhält folgende Fassung:

„5.

Beschränkungen der Gültigkeit(1)(5): …“;

iii)

Eintrag 6 erhält folgende Fassung:

„6.

Erteilte Ausnahmen(1)(5): …“;

(5)

Anhang VII wird wie folgt geändert:

a)

in Nummer 4 wird Tabelle 1 gestrichen;

b)

Punkt 5 erhält folgende Fassung:

„5.   Kodierung für das Nummerierungssystem von EU-Typgenehmigungsbögen für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten

Tabelle 1

Kodierung für das Nummerierungssystem von EU-Typgenehmigungsbögen für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten

LISTE I — Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit

System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE)

Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Nr.

alphanummerisches Zeichen

System: Abgasemissionen (Stufe Euro 4)

134/2014

A1

System: Abgasemissionen (Stufe Euro 5)

134/2014

A2

System: Emissionen aus dem Kurbelgehäuse (Nummern 1.3.1 und 1.3.2) und Verdunstungsemissionen (Nummern 1.4.1 bis 1.4.3 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

134/2014

B1

System: Emissionen aus dem Kurbelgehäuse (Nummern 1.3.1 und 1.3.2) und Verdunstungsemissionen (Nummern 1.4.4 bis 1.4.6 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

134/2014

B2

System: Emissionen aus dem Kurbelgehäuse (Nummern 1.3.1 und 1.3.2) und Verdunstungsemissionen (Nummern 1.4.7 bis 1.4.8 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

134/2014

B3

System: On-Board-Diagnosesystem (OBD) im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit (Stufe I: Nummern 1.8.1 bis 1.8.2 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

134/2014

C1

System: On-Board-Diagnosesystem (OBD) im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit (Stufe II: Nummer 1.8.3 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

134/2014

C2

System: Schallpegel

134/2014

D

System: Leistung des Antriebssystems

134/2014

E

System: maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung einer Antriebseinheit

134/2014

E1

STE: emissionsmindernde Einrichtung

134/2014

F

STE: geräuschmindernde Einrichtung

134/2014

G

STE: Auspuffanlage (emissionsmindernde Einrichtung und geräuschmindernde Einrichtung)

134/2014

H


LISTE II — Anforderungen für die funktionale Sicherheit des Fahrzeugs

System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE)

Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Nr.

alphanummerisches Zeichen

System: Bremsen

3/2014

J

System: Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

3/2014

K

System: Überrollschutzstruktur (ROPS)

3/2014

L

System: Montage der Reifen

3/2014

M

System: Einbau akustischer Warneinrichtungen

3/2014

AA

System: Anbau von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

3/2014

AB

System: Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger

3/2014

AC

System: Verankerungen der Sicherheitsgurte

3/2014

AD

System: Steuerfähigkeit in Bezug auf Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit

3/2014

AE

System: Insassenschutzsysteme einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren

3/2014

AF

Bauteil/STE: Akustische Warnvorrichtung

3/2014

N

Bauteil/STE: nicht aus Glas bestehende Windschutzscheibe

3/2014

O

Bauteil/STE: Windschutzscheiben-Waschanlage

3/2014

P

Bauteil/STE: Einrichtung für indirekte Sicht nach hinten

3/2014

Q

Bauteil/STE: Sicherheitsgurte

3/2014

R

Bauteil/STE: Sitzplatz (Sattel/Sitz)

3/2014

S


LISTE III — Anforderungen an die Fahrzeugbauweise und allgemeine Anforderungen für die Typgenehmigung

System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE)

Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Nr.

alphanummerisches Zeichen

System: funktionsbezogenes On-Board-Diagnosesystem (OBD) (Stufe I: Nummern 1.8.1 bis 1.8.2 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

44/2014

T1

System: funktionsbezogenes On-Board-Diagnosesystem (OBD) (Stufe II: Nummer 1.8.3 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

44/2014

T2

STE: Verbindungseinrichtung

44/2014

U

STE: Sicherungen gegen unbefugte Benutzung

44/2014

V

STE: Halteeinrichtungen für Beifahrer

44/2014

W

STE: Fußstützen

44/2014

X

STE: Beiwagen

44/2014

Y

STE: Kraftstoffbehälter

44/2014

Z“.

(6)

Anhang VIII wird wie folgt geändert:

a)

Nummer 2.2.1.3.3 erhält folgende Fassung:

2.2.1.3.3.   Ergebnisse der Prüfung Typ II(3):

Tabelle 5-2:

Ergebnisse der Prüfung Typ II

Prüfung

HC (ppm)

CO

(Vol.-%)

Lambda-Wert

Motordrehzahl (min-1)

Motoröltemperatur (K)

Gemessener und korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten

(m-1)

Fremdzündung: Prüfung bei niedriger Leerlaufdrehzahl

 

 

 

 

 

Fremdzündung: Prüfung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl

 

 

 

 

 

Selbstzündung: Ergebnisse der freien Beschleunigungsprüfung / der Prüfung der Abgastrübung

b)

die Nummern 2.2.1.8.6 und 2.2.1.8.7 erhalten folgende Fassung:

„2.2.1.8.6.   CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch(3)

Tabelle 5-8:

Tabelle mit den Ergebnissen der Prüfung Typ VII für Antriebssysteme nur mit einem Verbrennungsmotor oder mit einem nicht extern aufladbaren (NOVC)-Hybrid-Elektroantrieb

Ergebnisse der Prüfung Typ VII (TRTTVII)

Prüfung Nr.

CO2

(g/km)

Kraftstoffverbrauch

(l/100 km) oder (kg/100 km)

TRTTI Measured x  (1)  (2)

1

 

 

2

 

 

3

 

 

TRTTI Measured Mean  (1)  (2)

 

 

 

Ki  (1)  (3)  (5)

(keine Einheit)

 

 

 

TRTTVIIx  (1)  (4) =

Ki · TRTTI Measured x Mean

 

 

 

CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch (nach Angaben des Herstellers)

 

 

2.2.1.8.7.   CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch (nach Angaben des Herstellers)(3)

Stromverbrauch und elektrische Reichweite(3):

Tabelle 5-9:

Ergebnistabelle für Prüfung Typ VII rein elektrischer Antriebe oder nicht extern aufladbarer (NOVC)-Antriebe mit Elektro-Antriebsmotor

 

Gemessener Stromverbrauch:

(Wh/km)

Angegebener Stromverbrauch:

(Wh/km)

Gemessene elektrische Reichweite:

(km)

Angegebene elektrische Reichweite:

(km)

Reiner Elektroantrieb

 

 

 

 

NOVC-Hybrid-Elektroantrieb

 

 

 

“;

(c)

in Nummer 2.2.1.10.9 erhält Tabelle 5-13 folgende Fassung:

„Tabelle 5-13

Anforderungen für die Ergebnisse der Prüfung des Schallpegels

Geräuschpegel

Euro 4

Euro 5

Grenzwerte des Schallpegels

Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gleichwertige UNECE-Schallpegelgrenzwerte

Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

Prüfungsanforderungen

Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

UNECE-Regelungen laut Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

UNECE-Regelungen laut Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

Verwaltungstechnische Anforderungen für Fahrzeug-Unterklassen bezüglich des Schallpegels:

Fahrzeug-(Unter)klassen

 

 

L1e, L6e-A

Anhang I der UNECE-Regelung Nr. 63

UNECE-Regelung Nr. 63

L3e

Anhang I der UNECE-Regelung Nr. 41

UNECE-Regelung Nr. 41

L2e, L4e, L5e, L6e-B, L7e

Anhang I der UNECE-Regelung Nr. 9

UNECE-Regelung Nr. 9

Auspufflärmmindernde Einrichtungen aller Klassen als Ersatzteile

Anhang I der UNECE-Regelung Nr. 92

UNECE-Regelung Nr. 92“

d)

in Nummer 2.2.1.10.11 erhält Tabelle 5-14 folgende Fassung:

„Tabelle 5-14

Ergebnisse der Schallpegelprüfungen nach Euro 4 oder Euro 5

Fahrzeugklasse

Antriebsklasse

Schallpegelgrenzwert nach Euro 4

SLEU4 (dB(A)) / Ergebnisse der Prüfung nach Euro 4 TRTTIXEU4 (dB(A))& (% von SLEU4)

Schallpegelprüfung nach Euro 4

Schallpegelgrenzwert nach Euro 5

SLEU5 (dB(A)) / Ergebnisse der Prüfung nach Euro 5 TRTTIXEU5 (dB(A)) & (% von SLEU5)

Schallpegelprüfung nach Euro 5

L1e-A

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

SLEU4:63

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII/UNECE-Regelung Nr. 63

SLEU5:

UNECE-Regelung Nr. 63

TRTTIXEU4:

TRTTIXEU5:

L1e-B

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

vmax ≤ 25 km/h

SLEU4:66

SLEU5:

TRTTIXEU4:

TRTTIXEU5:

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

vmax ≤ 45 km/h

SLEU4:71

SLEU5:

TRTTIXEU4:

TRTTIXEU5:

L2e

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

SLEU4:76

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII/UNECE-Regelung Nr. 9

SLEU5:

UNECE-Regelung Nr. 9

STREU4:

STREU5:

L3e

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

PMR ≤ 25

SLEU4:73

UNECE-Regelung Nr. 41

SLEU5:

UNECE-Regelung Nr. 41

TRTTIXEU4:

TRTTIXEU5:

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

25 < PMR ≤ 50

SLEU4:74

SLEU5:

STREU4:

STREU5:

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

PMR > 50

SLEU4:77

SLEU5:

TRTTIXEU4:

TRTTIXEU5:

L4e

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

SLEU4:80

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII /UNECE-Regelung Nr. 9

SLEU5:

UNECE-Regelung Nr. 9

TRTTIXEU4

TRTTIXEU5:

L5e-A

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

SLEU4:80

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII / UNECE-Regelung Nr. 9

SLEU5:

UNECE-Regelung Nr. 9

STREU4:

STREU5:

L5e-B

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

SLEU4:80

SLEU5:

STREU4:

STREU5:

L6e-A

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

SLEU4:80

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII / UNECE-Regelung Nr. 63

SLEU5:

UNECE-Regelung Nr. 63

TRTTIXEU4:

TRTTIXEU5:

L6e-B

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

SLEU4:80

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII/UNECE-Regelung Nr. 9

SLEU5:

UNECE-Regelung Nr. 9“;

TRTTIXEU4:

TRTTIXEU5:

L7e-A

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

SLEU4:80

SLEU5:

TRTTIXEU4:

TRTTIXEU5:

L7e-B

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

SLEU4:80

SLEU5:

TRTTIXEU4:

TRTTIXEU5:

L7e-C

Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

SLEU4:80

SLEU5:

TRTTIXEU4

TRTTIXEU5:

e)

die Nummern 2.2.1.10.12 und 2.2.1.10.13 erhalten folgende Fassung:

„2.2.1.10.12.

Standgeräusch: …dB(A) bei der Motordrehzahl: …min-1

2.2.1.10.13.

Fabrikate und Typen lärmmindernder Einrichtungen als Ersatzteile(3): …“;

f)

die folgende Nummer 2.2.1.10.14 wird eingefügt:

„2.2.1.10.14.

Anbringungsstelle der Typgenehmigungsnummer (Zeichnungen, Fotografien) (3): …“.


(1)  

(+)

x= ja

-= nicht bzw. nicht getrennt vorhanden

o= wahlweise

(2)  

(++)

d= auf Betätigungseinrichtung, Anzeiger oder Kontrollleuchte

c= in unmittelbarer Nähe

(3)  

(+)

x= ja

-= nicht bzw. nicht getrennt vorhanden

o= wahlweise

(4)  

(++)

d= auf Betätigungseinrichtung, Anzeiger oder Kontrollleuchte

c= in unmittelbarer Nähe“;

(*)  ABl. L 120 vom 7.5.2011, S. 1.

(**)  ABl. L 72 vom 14.3.2008, S. 1.“;

(1)  Falls zutreffend.

(2)  Auf die 2. Dezimalstelle runden.

(3)  Auf die 4. Dezimalstelle runden.

(4)  Auf Ganzzahl runden.

(5)  Ki erhält den Wert 1, wenn:

a)

das Fahrzeug nicht mit einer periodisch arbeitenden emissionsmindernden Einrichtung ausgerüstet ist, oder

b)

das Fahrzeug kein Hybrid-Elektrofahrzeug ist.