21.9.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 255/12 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1687 DES RATES
vom 20. September 2016
zur Durchführung des Artikels 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 (1), insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 18. Januar 2016 die Verordnung (EU) 2016/44 angenommen. |
(2) |
Eine Person sollte von der in Anhang III Abschnitt A der Verordnung (EU) 2016/44 enthaltenen Liste der natürlichen Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden. |
(3) |
Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. September 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
I. KORČOK
(1) ABl. L 12 vom 19.1.2016, S. 1.
ANHANG
Der Name der folgenden Person sowie der dazugehörige Eintrag werden von der in Anhang III Abschnitt A der Verordnung (EU) 2016/44 enthaltenen Liste gestrichen:
A. Personen
15. |
Oberst Taher JUWADI |