9.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 317/114


Berichtigung der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit

(Amtsblatt der Europäischen Union L 138 vom 26. Mai 2016)

Auf Seite 145, Anhang III Absatz 2 Nummer 11 dritter Gedankenstrich:

Anstatt:

„—

dass die Instandhaltungsaufgaben gemäß den Instandhaltungsaufträgen ausgeführt werden und die Wiederinbetriebnahmebescheinigung mit etwaigen Nutzungseinschränkungen ausgestellt wird;“

muss es heißen:

„—

dass d-ie Instandhaltungsaufgaben gemäß den Instandhaltungsaufträgen ausgeführt werden und die Wiederinbetriebnahmebescheinigung mit möglichen Nutzungseinschränkungen ausgestellt wird;“.