9.12.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 317/114 |
Berichtigung der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit
(Amtsblatt der Europäischen Union L 138 vom 26. Mai 2016)
Auf Seite 145, Anhang III Absatz 2 Nummer 11 dritter Gedankenstrich:
Anstatt:
„— |
dass die Instandhaltungsaufgaben gemäß den Instandhaltungsaufträgen ausgeführt werden und die Wiederinbetriebnahmebescheinigung mit etwaigen Nutzungseinschränkungen ausgestellt wird;“ |
muss es heißen:
„— |
dass d-ie Instandhaltungsaufgaben gemäß den Instandhaltungsaufträgen ausgeführt werden und die Wiederinbetriebnahmebescheinigung mit möglichen Nutzungseinschränkungen ausgestellt wird;“. |