18.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 299/90


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 12. Juli 2016

zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2016 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Sloweniens 2016

(2016/C 299/22)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. November 2015 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung 2016 eingeleitet wurde. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 17./18. März 2016 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 26. November 2015 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Slowenien als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an. Diese Empfehlung wurde am 18./19. Februar 2016 vom Europäischen Rat gebilligt und am 8. März 2016 vom Rat verabschiedet (3). Als Land, dessen Währung der Euro ist, und angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Slowenien die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung sicherstellen.

(2)

Der Länderbericht 2016 für Slowenien wurde am 26. Februar 2016 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Sloweniens bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 14. Juli 2015 und bei der Verwirklichung der nationalen Ziele im Rahmen von Europa 2020 bewertet. Der Länderbericht enthielt außerdem die eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Am 8. März 2016 legte die Kommission die Ergebnisse der eingehenden Überprüfung vor. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Slowenien makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Angegangen werden müssen die Schwächen im Bankensektor, die Unternehmensverschuldung, der Mangel an Investitionen und die Risiken hinsichtlich der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Wenngleich das Vertrauen in den slowenischen Bankensektor zurückgekehrt ist, liegt das Kreditwachstum weiterhin im negativen Bereich und der Anteil notleidender Kredite ist nach wie vor relativ hoch. Slowenien muss den Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen begegnen, die sich aus dem zunehmenden Druck auf die Systeme der Gesundheitsfürsorge und der Altersversorgung und dem Anstieg der öffentlichen Verschuldung ergeben. Die Investitionshindernisse müssen weiter verringert werden, insbesondere im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Bei der Gestaltung und Durchführung von Strukturreformen insbesondere in den Bereichen Renten, Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege und Arbeitsmarktpolitik sollten die Sozialpartner stärker eingebunden werden.

(3)

Am 15. April 2016 übermittelte Slowenien sein nationales Reformprogramm 2016 und sein Stabilitätsprogramm 2016. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(4)

Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(5)

Im Stabilitätsprogramm Sloweniens 2016 wird auf die signifikanten Haushaltsauswirkungen des außergewöhnlichen Flüchtlingszustroms verwiesen, und es werden ausreichend Belege für Umfang und Art der zusätzlichen Haushaltsbelastung geliefert. Der Kommission zufolge betrugen die berücksichtigungsfähigen zusätzlichen Ausgaben im Jahr 2015 rund 0,06 % des BIP und werden für 2016 gegenwärtig auf 0,07 % des BIP geschätzt. Die Bestimmungen in Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 tragen diesen zusätzlichen Ausgaben Rechnung, da der Flüchtlingszustrom ein außergewöhnliches Ereignis darstellt, das erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen Sloweniens hat, deren Tragfähigkeit durch die Gewährung einer Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel nicht gefährdet würde. Während diese Bestimmungen für das Jahr 2015 nicht anwendbar sind, weil Slowenien Gegenstand des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit war, wird im Frühjahr 2017 auf der Grundlage der von den slowenischen Behörden bereitgestellten beobachteten Daten eine endgültige Bewertung in Bezug auf das Jahr 2016 vorgenommen, die auch die berücksichtigungsfähigen Werte umfassen wird.

(6)

Nach der Einstellung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit unterliegt Slowenien der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der Übergangsregelung für den Schuldenabbau. In ihrem Stabilitätsprogramm 2016 veranschlagt die Regierung eine allmähliche Verbesserung des Gesamtsaldos von 2,2 % des BIP im Jahr 2016 auf 0,4 % im Jahr 2019. Das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts, der die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht erfüllt, wird voraussichtlich im Jahr 2020, also nach Ende des Programmzeitraums erreicht. Der neuberechnete strukturelle Haushaltssaldo (5) deutet jedoch auf ein strukturelles Defizit von 1,2 % des BIP im Jahr 2019 hin. Gemäß dem Stabilitätsprogramm wird die Schuldenquote voraussichtlich 2016 auf 80,2 % des BIP sinken und bis 2019 weiter auf 73,8 % des BIP zurückgehen. Das diesen Projektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist plausibel. Allerdings wurden die Maßnahmen, die zur Erreichung der ab 2017 anvisierten Defizitziele erforderlich sind, nicht ausreichend spezifiziert. Gemäß der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission dürfte die Produktionslücke in Slowenien im Jahr 2017 rund 1,8 % des BIP betragen, während das Potenzialwachstum mit 1,1 % des BIP und das reale BIP-Wachstum mit 2,3 % des BIP veranschlagt wird. Somit würde sich Slowenien 2017 in einer „günstigen Lage“ befinden, was eine strukturelle Anpassung von 1 % des BIP erforderlich machen würde. Im Falle Sloweniens besteht jedoch in Anbetracht der besonderen Lage auf dem Arbeitsmarkt, des besonders starken Konjunkturrückgangs im Zeitraum 2008–2013 sowie der gegenwärtig laufenden Strukturreformen erhebliche Unsicherheit in Bezug auf die Ermittlung des Wachstumspotenzials und der Produktionslücke. Andere, längerfristige Schätzungen der Produktionslücke, die der laufenden Überprüfung der Schätzmethode Rechnung tragen, lassen auf eine glatteres Produktionslückenprofil Sloweniens schließen; daher kann möglicherweise nicht davon ausgegangen werden, dass sich die slowenische Wirtschaft 2017 in einer „günstigen Lage“ befinden wird. Daher erscheint für 2017 eine von einer „normalen konjunkturellen Lage“ ausgehende strukturelle Anstrengung gegenwärtig angemessener. Für 2016 besteht das Risiko einer gewissen Abweichung von der empfohlenen Haushaltskorrektur in Richtung des mittelfristigen Ziels, und bei einer unveränderten Politik besteht für 2017 das Risiko einer erheblichen Abweichung. Eine Ausklammerung der Haushaltsauswirkungen des außergewöhnlichen Flüchtlingszustroms hätte keinen Einfluss auf die Schlussfolgerung für 2016. Slowenien wird die Übergangsregelung für den Schuldenabbau voraussichtlich 2016 erfüllen und 2017 weitgehend erfüllen. Ausgehend von seiner Bewertung des Stabilitätsprogramms und unter Berücksichtigung der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission sieht der Rat ein Risiko, dass Slowenien die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht erfüllt. Um die Erfüllung der Vorgaben zu gewährleisten, werden daher 2016 und 2017 weitere Maßnahmen notwendig sein.

(7)

Im Juli 2015 hat das slowenische Parlament ein Gesetz über die Haushaltsregeln verabschiedet. Der für die Überwachung der Umsetzung der Vorschriften vorgesehene unabhängige Fiskalrat wurde jedoch noch nicht ernannt. Außerdem stehen nach wie vor Änderungen am Gesetz über die öffentlichen Finanzen aus, die für eine uneingeschränkte Umsetzung des Gesetzes über die Haushaltsregeln erforderlich sind und dafür sorgen sollen, dass die Haushaltsplanung auf gesetzlicher Grundlage einen mehrjährigen Rahmen erhält.

(8)

Aufgrund seiner hohen öffentlichen Verschuldung von deutlich über 60 % des BIP ist Slowenien anfällig für Schocks in Bezug auf das nominale Wachstum und die Zinsentwicklung. Ferner schreitet die Alterung der slowenischen Bevölkerung schneller voran als in den meisten anderen Mitgliedstaaten. In Slowenien bestehen hohe Risiken in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, da das Land aufgrund des erwarteten Anstiegs der öffentlichen Ausgaben für Renten, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege die größte langfristige Tragfähigkeitslücke aller Mitgliedstaaten aufweist. Die öffentlichen Rentenausgaben Sloweniens sind die höchsten von allen Mitgliedstaaten; Schätzungen zufolge werden sie von 11,8 % im Jahr 2013 auf 15,3 % des BIP im Jahr 2060 steigen. Der Altenquotient wird sich Vorhersagen zufolge zwischen 2013 und 2060 mehr als verdoppeln, was die Rentensysteme erheblich unter Druck setzen würde. Die auf die erwarteten Kosten der Bevölkerungsalterung zurückgehenden impliziten Verbindlichkeiten spiegeln die langfristigen Herausforderungen im Zusammenhang mit einer alternden Bevölkerung wider. Zudem müssen Arbeitnehmer, die nicht über ihr gesamtes erwerbsfähiges Alter berufstätig waren, in Zukunft mit unzureichenden Rentenansprüchen rechnen. Dies trifft auf eine wachsende Zahl von Menschen zu, denn viele Arbeitnehmer steigen später in den Arbeitsmarkt ein, weisen Beschäftigungslücken auf oder leisten zeitweise nur geringe Arbeitnehmerbeiträge. Im April 2016 wurde ein Weißbuch über Renten und Pensionen veröffentlicht, das als Grundlage für eine breit angelegte öffentliche Konsultation dienen wird. Die Ergebnisse der Konsultation werden in eine neue Pensions- und Rentenreform einfließen, die im Laufe der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet werden dürfte, wobei zunächst mit den Sozialpartnern rasch wichtige Eckdaten der Reform wie das Renteneintrittsalter, die Indexierung der Renten und die Optimierung der zweiten Säule vereinbart werden sollten.

(9)

Die öffentlichen Ausgaben für Langzeitpflege werden sich aufgrund der Bevölkerungsalterung voraussichtlich bis 2060 mehr als verdoppeln. Dies stellt eine große Herausforderung für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Sloweniens dar. Der Anteil der Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und darüber wird sich voraussichtlich von 4,6 % im Jahr 2013 auf 12,4 % im Jahr 2060 nahezu verdreifachen. Zwischen 2003 und 2013 sind die Gesamtausgaben für Langzeitpflege um 85 % gestiegen, wobei die privaten Ausgaben schneller wuchsen als die öffentlichen Aufwendungen. In Slowenien gibt es kein integriertes Langzeitpflegesystem. In dem Land entfällt ein Großteil der Ausgaben auf formale Sachleistungen, die mehrheitlich in Pflegeeinrichtungen anstatt in der häuslichen Versorgung bereitgestellt werden, wobei beide Werte unter dem EU-Durchschnitt liegen. Es besteht erheblicher Spielraum, die Kosteneffizienz im Gesundheitswesen durch folgende Maßnahmen zu steigern: Stärkung der medizinischen Grundversorgung als Erstanlaufstelle, Verlagerung der Versorgung von der stationären auf die ambulante Ebene, Verbesserung der Effizienz und Verwaltung von Krankenhäusern, Verbesserung der Auftragsvergabe und der Zahlungsvorgänge für Gesundheitsleistungen, Ermittlung präziser Kosteninformationen für die Anpassung der importierten leistungsorientierten Diagnosefallgruppen sowie Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen Monitoring-Rahmens. Der Anteil der gemeinsamen Auftragsvergabe ist gering und es besteht eine starke Ausrichtung auf das Zuschlagskriterium des „günstigsten Preises“. Die umfassende Überprüfung des Gesundheitswesens wurde abgeschlossen, und die Entschließung über den nationalen Plan für die Gesundheitsversorgung 2016-2025 wurde Ende 2015 von der Regierung und im März 2016 vom Parlament angenommen. Dabei handelt es sich um einen strategischen Plan für den Ausbau des Gesundheitswesens. Einige der darin vorgesehenen Maßnahmen werden bereits umgesetzt; Vorschläge für andere wichtige verbindliche Durchführungsmaßnahmen werden zurzeit ausgearbeitet, wurden aber noch nicht vorgelegt. Außerdem ist nach wie vor unklar, ob die Reform entscheidende Maßnahmen etwa zur automatischen Abfederung zyklischer Einnahmenschwankungen oder zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsleistungen und des Zugangs dazu umfasst. Die Annahme des Pflegegesetzes und des Gesetzes über Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung wurde mehrfach verschoben, und der gegenwärtige Zeitplan für deren Annahme im zweiten Halbjahr 2016 erscheint optimistisch.

(10)

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt verbessert sich allmählich und die sozialen Bedingungen haben sich stabilisiert. Die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze ist erheblich gestiegen und die Arbeitslosenquote geht zurück. Die Erwerbsbeteiligung von älteren und geringer qualifizierten Arbeitnehmern bleibt jedoch eine Herausforderung. Außerdem sind nach wie vor mehr als die Hälfte aller Arbeitslosen als Langzeitarbeitslose einzustufen, und von diesen ist ein erheblicher Anteil gering qualifiziert oder älter als 50 Jahre. Die Leitlinien für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 2016-2020 schreiben den bisherigen Ansatz fort, wobei die Ausgaben in diesem Bereich nach wie vor gering sind. Im November 2015 wurde beschlossen, Arbeitgeber für neu eingestellte Arbeitnehmer von mehr als 55 Jahren vorübergehend von den Sozialbeiträgen zu befreien. Weitere Maßnahmen zur Verlängerung des Erwerbslebens, die auch mit Blick auf die Nachhaltigkeit des Rentensystems von Bedeutung sind, werden voraussichtlich 2016 vorgelegt; sie umfassen unter anderem eine Anpassung der Arbeitsumgebung. Die Löhne und Gehälter legten zu, jedoch nicht stärker als die Produktivität, so dass Slowenien seine Standortvorteile im internationalen Wettbewerb wahren konnte. Im November 2015 verabschiedete das Parlament ein von den Gewerkschaften vorgeschlagenes Gesetz, das vorsah, dass bestimmte Zulagen nicht auf den zu zahlenden Mindestlohn angerechnet werden. Infolgedessen zogen sich die Arbeitgeberverbände aus dem Sozialabkommen zurück, was den sozialen Dialog erheblich schwächte.

(11)

Bei der Sanierung notleidender Kredite wurden Fortschritte erzielt, wenngleich ihr Anteil im Vergleich zu der Zeit vor der Krise nach wie vor hoch ist. Slowenien hat mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Bankensektors durchgeführt. Dazu zählen die Steigerung der Sanierungskapazitäten der Banken und die Festlegung spezifischer Zielvorgaben für die Reduzierung der notleidenden Kredite. Außerdem hat Slowenien mehrere Maßnahmen zum Umgang mit Kreditrisiken eingeführt, die sich ab Mitte 2016 auszahlen dürften. Kurzfristig haben jedoch weiterhin die erfolgreiche Abwicklung notleidender Kredite und der Umgang mit Kreditrisiken oberste politische Priorität. Die betriebliche und finanzielle Umstrukturierung großer Unternehmen wurde abgeschlossen und die Rahmenvereinbarungen der Umstrukturierungen werden laufend überwacht. Die Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft (Bank Asset Management Company — BAMC) hat ihre Tätigkeit in vollem Umfang aufgenommen, und ihre Strategie für den Zeitraum 2017-2022 wurde festgelegt. Obwohl die BAMC Fortschritte bei der Bereinigung ihres Kreditportfolios erzielt hat, birgt sie nach wie vor erhebliche Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Im Jahr 2015 trug sie mit ihren Tätigkeiten 1 % des BIP zum gesamtstaatlichen Defizit von 2,9 % bei. Die Beaufsichtigung der Tätigkeiten der BAMC erscheint unzureichend, denn die Behörden hatten das Defizit der BAMC im Jahr 2015 um ganze 0,7 % des BIP geringer eingeschätzt und schienen keine Kenntnis von der Höhe der Abschreibungen der BAMC zu haben. Ferner stehen weitere Umstrukturierungsinstrumente zur Verfügung. Infolge der erheblichen Fortschritte bei der Umstrukturierung großer Unternehmen hat Slowenien nun auch mit der Umstrukturierung mehrerer KMU begonnen. Die Leitlinien für die Umstrukturierung von KMU werden derzeit von Banken umgesetzt. Der Zugang von KMU und Kleinstunternehmen zu Finanzierungen wurde verbessert. Es gibt jedoch nur eingeschränkten Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen wie Risikokapital. Kleine Unternehmen sind nach wie vor zu stark von Bankkrediten abhängig, obwohl auf dem Markt in wachsendem Maße Schuld- und Eigenkapitalinstrumente verfügbar sind. Daher ist dieses Segment sehr anfällig für die Entwicklungen am Kreditmarkt.

(12)

Das in den vergangenen Jahren verhaltene Investitionswachstum in Slowenien beeinträchtigt nicht nur seine bisherige Wirtschaftsleistung, sondern auch die künftigen Wachstumsaussichten. Die privaten Investitionen gingen während der Wirtschaftskrise drastisch zurück, und seither ist ihr Anteil am BIP rückläufig. Da die öffentlichen Investitionen in hohem Maße vom Fluss von EU-Mitteln abhängen, sind produktive Investitionen erforderlich, um das Wirtschaftswachstum anzuregen und nachhaltig zu fördern. Die ausländischen Direktinvestitionen haben in Slowenien in den vergangenen zwei Jahren deutlich zugenommen, was in erster Linie auf stärkere Privatisierungsbemühungen zurückzuführen ist. Das Geschäftsumfeld in Slowenien wird jedoch nach wie vor durch den laufenden Schuldenabbau und den hohen Verwaltungsaufwand insbesondere in den Bereichen Bauwesen, Raumordnung und Einhaltung der Steuervorschriften beeinträchtigt; außerdem behindern restriktive Regeln für den Zugang zu und die Ausübung von reglementierten Berufen den Zustrom von Investitionen. Für eine Verbesserung der Geschäftsbedingungen in Slowenien müssen das Unternehmensvertrauen gestärkt, weitere Ineffizienzen in der öffentlichen Verwaltung beseitigt und der aus der hohen Zahl an Gesetzen und Verordnungen und häufigen Gesetzesänderungen resultierende Bürokratieaufwand verringert werden. Zwar wurde etwa die Hälfte der in der einheitlichen Aufstellung der Regierung genannten Maßnahmen zum Bürokratieabbau umgesetzt, doch einige wichtige Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Baugenehmigungen und Raumplanung, haben sich verzögert.

(13)

Da die Strategie 2015-2020 für die Entwicklung der öffentlichen Verwaltung, die Slowenien beschlossen hatte, um die Voraussetzungen für den Zugang zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020 zu erfüllen, Maßnahmen aus verschiedenen Ressorts umfasst, müssen sich die verschiedenen Ministerien gut untereinander abstimmen, um die Strategie ordnungsgemäß und rechtzeitig umsetzen zu können. Im Februar 2016 billigte die Regierung den zweiten Zwischenbericht zur Durchführung des Programms „Null Toleranz gegenüber Korruption“. Bei der Durchführung dieses Programms wurden einige Fortschritte erzielt. Einige Programmmaßnahmen (Zentralisierung der öffentlichen Auftragsvergabe im Gesundheitswesen, Verfolgung von Straftaten im Bankensektor und Verabschiedung des Gesetzes für Integrität und Korruptionsprävention) wurden jedoch verschoben. Im Zuge der geplanten Änderung des Gesetzes für Integrität und Korruptionsprävention könnte die Arbeitsweise der Kommission für Korruptionsverhütung verbessert werden, um sie glaubwürdiger und effizienter zu machen. Im Bereich der Justiz wurde die Dauer der Gerichtsverfahren weiter verkürzt und die Zahl der schwebenden Verfahren konnte, unter anderem dank einer Verringerung der Zahl der neuen Fälle, von einem sehr hohen Stand reduziert werden. Der Rückgang ist teilweise auch auf eine geänderte verfahrenstechnische und statistische Erfassung von Vollstreckungsfällen zurückzuführen. Der Oberste Gerichtshof überarbeitet weiterhin die Geschäftsabläufe in den Gerichten und setzt die Reform des Verfahrensverwaltungssystems fort. Der Rechtsrahmen für Insolvenzverfahren wurde zwar verbessert und bietet Unternehmen nunmehr bessere Sanierungsmöglichkeiten, doch Abwicklungsverfahren sind nach wie vor langwierig und ineffizient.

(14)

Die Präsenz des Staates in der Wirtschaft ist nach wie vor hoch. In Slowenien ist der Staat der größte Arbeitgeber, Vermögensverwalter und Inhaber von Unternehmensschuldtiteln. In Reaktion auf die diesbezüglichen Empfehlungen, die zwischen 2012 und 2015 an Slowenien ergangen sind, hat das Land ein neues Regelwerk für die Slovenian Sovereign Holding erlassen, das eine Strategie für die Verwaltung von Staatsbeteiligungen, eine Aufstellung von Auswahlkriterien für Wertpapiere bzw. Vermögenswerte und einen Managementplan für 2016 umfasst. Das Regelwerk ergänzt den neuen Corporate-Governance-Kodex für Staatsunternehmen, der Ende 2014 verabschiedet wurde. In der Strategie wird das Ausmaß der Präsenz des Staates in der Wirtschaft bestätigt und der Schwerpunkt auf eine bessere Leistungsfähigkeit der Staatsunternehmen gelegt. Vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, dass die Slovenian Sovereign Holding das überarbeitete Regelwerk umsetzt, um für eine klare Trennung zwischen der Rolle des Staates als Eigentümer, seinen regulatorischen Aufgaben und der professionellen Verwaltung der Staatsunternehmen zu sorgen. Durch diese Maßnahmen sowie weitere Privatisierungen bestimmter Vermögenswerte dürften sich die Eventualverbindlichkeiten in diesem Bereich verringern. Dem Managementplan der Slovenian Sovereign Holding zufolge soll die Privatisierung der Nova Ljubljanska Banka (NLB) im Jahr 2016 eingeleitet werden.

(15)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Sloweniens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2016 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Slowenien gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Slowenien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der EU insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 4 wider.

(16)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme (6) hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(17)

Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1, 3 und 4 wider —

EMPFIEHLT, dass Slowenien 2016 und 2017

1.

nach der Korrektur des übermäßigen Defizits eine jährliche Haushaltskorrektur von 0,6 % des BIP in Richtung des mittelfristigen Haushaltsziels für 2016 und 2017 erreicht; ein mittelfristiges Haushaltsziel festlegt, das die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakt erfüllt; seinen haushaltspolitischen Rahmen durch Schaffung eines unabhängigen Finanzrats und Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Finanzen stärkt; die Reform des Langzeitpflege- und des Gesundheitsversorgungssystems vollendet und umsetzt, damit diese im Hinblick auf die Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit einer zugänglichen und hochwertigen Versorgung kosteneffizienter werden; bis Ende 2017 die Maßnahmen ergreift, die erforderlich sind, um die Tragfähigkeit und Angemessenheit der Altersversorgung auf lange Sicht zu gewährleisten;

2.

in Abstimmung mit den Sozialpartnern die Beschäftigungsfähigkeit geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer unter anderem durch zielgerichtetes lebenslanges Lernen und Qualifizierungsmaßnahmen erhöht;

3.

die Finanzierungsbedingungen für kreditwürdige Unternehmen unter anderem durch Erleichterung einer dauerhaften Abwicklung notleidender Kredite und Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen verbessert; die ordnungsgemäße Umsetzung der Strategie für die Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft gewährleistet;

4.

Maßnahmen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen durchführt; die Governance und die Leistungsfähigkeit der Staatsunternehmen verbessert.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. KAŽIMÍR


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  ABl. C 96 vom 11.3.2016, S. 1.

(4)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(5)  Struktureller Saldo nach Neuberechnung der Kommission anhand der Angaben im Stabilitätsprogramm (nach der vereinbarten gemeinsamen Methodik).

(6)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.