18.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 299/73


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 12. Juli 2016

zum nationalen Reformprogramm Rumäniens 2016 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Rumäniens 2016

(2016/C 299/18)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. November 2015 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung 2016 eingeleitet wurde. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 17./18. März 2016 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 26. November 2015 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Rumänien als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei.

(2)

Der Länderbericht 2016 für Rumänien wurde am 26. Februar 2016 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Rumäniens bei der Umsetzung der vom Rat am 14. Juli 2015 verabschiedeten länderspezifischen Empfehlungen und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen von Europa 2020 bewertet. Der Länderbericht enthielt außerdem die eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Am 8. März 2016 legte die Kommission die Ergebnisse der eingehenden Überprüfung vor. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Rumänien keine makroökonomischen Ungleichgewichte bestehen.

(3)

Am 28. April 2016 übermittelte Rumänien sein nationales Reformprogramm 2016 und sein Konvergenzprogramm 2016. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(4)

Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(5)

Das dritte Zahlungsbilanzhilfeprogramm (2013-2015) ist im September 2015 ausgelaufen, ohne dass eine Überprüfung fertiggestellt wurde. Die dritte offizielle Vor-Ort-Prüfung (16.-30. Juni 2015) zur Bewertung der Einhaltung der Programmbedingungen wurde nicht abgeschlossen. Zwar wurden in verschiedenen Bereichen einige Fortschritte erzielt, doch wurden gegenwärtige und frühere Programmergebnisse in wichtigen Politikbereichen untergraben. Die Überwachung nach Abschluss des Programms begann am 1. Oktober 2015 und wird so lange fortgesetzt, bis mindestens 70 % des im Rahmen des ersten Zahlungsbilanzhilfeprogramms gewährten Darlehens zurückgezahlt wurden, d. h. mindestens bis zum Frühjahr 2018.

(6)

Rumänien unterliegt zurzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. In ihrem Konvergenzprogramm 2016 geht die Regierung von einer Verschlechterung des Gesamtsaldos von – 0,7 % im Jahr 2015 auf – 2,9 % des BIP in den Jahren 2016 und 2017 aus. Auch der strukturelle Saldo wird sich voraussichtlich verschlechtern. Das Programm sieht eine Abkehr vom mittelfristigen Haushaltsziel — ein strukturelles Defizit von 1 % des BIP — vor, das in den Jahren 2014 und 2015 erreicht wurde; eine Rückkehr zu diesem Ziel ist im Programmzeitraum nicht vorgesehen. Gemäß dem Konvergenzprogramm soll die gesamtstaatliche Schuldenquote im Programmzeitraum unterhalb der 40-Prozent-Marke verbleiben. Das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist für 2016 plausibel und für 2017 vorsichtig optimistisch. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2016 davon aus, dass 2016 — und bei einer unveränderten Politik auch 2017 — das Risiko einer erheblichen Abweichung besteht. Darüber hinaus erwartet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2016 ein gesamtstaatliches Defizit von 3,4 % des BIP für 2017, das somit über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP läge. Ausgehend von seiner Bewertung des Konvergenzprogramms und unter Berücksichtigung der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission besteht nach Auffassung des Rates das Risiko, dass Rumänien die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht erfüllen wird. Es sind daher weitere Maßnahmen notwendig, um die Erfüllung der Vorgaben 2016 und 2017 zu gewährleisten.

(7)

Die Bestimmungen des haushaltspolitischen Rahmens in Rumänien sind solide, werden aber in der Praxis nicht wirksam angewandt. Keine der jüngsten defizitsteigernden haushaltspolitischen Maßnahmen wurde initiiert und im Rahmen des üblichen Haushaltsverfahrens verabschiedet. Im Jahr 2015 wurde gegen die Auflagen, eine vom Finanzministerium geprüfte Folgenabschätzung für neue Gesetzesinitiativen, die zu einer Erhöhung der Staatsausgaben oder einer Senkung der öffentlichen Einnahmen führen, durchzuführen, die Ausgabenobergrenzen einzuhalten und Ausgleichsmaßnahmen für Einnahmensenkungen vorzuschlagen, verstoßen. In der Praxis verfügt der Fiskalrat über einen sehr kurzen Zeitrahmen, um auf Haushaltsvorschläge zu reagieren, und seinen Stellungnahmen und Empfehlungen wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Im Haushaltsgesetz 2016 ist ein Haushaltsdefizit in Höhe von 2,95 % des BIP vorgesehen, was eine signifikante Abweichung vom mittelfristigen Ziel zur Folge hätte. Dies stellt eine Abkehr vom nationalen haushaltspolitischen Rahmen dar.

(8)

Derzeit werden eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt, um die Steuererhebung zu verbessern und für eine stärkere Einhaltung der Steuervorschriften zu sorgen. Dazu gehören die Registrierkassenpflicht, verschärfte Regelungen für Barzahlungen, ein neues Mehrwertsteuerregistrierungsverfahren, eine verstärkte Aufsicht durch die Steuerbehörde (ANAF) sowie die laufende Umstrukturierung der Steuerbehörde. Allerdings stellen die verbreitete Praxis der Steuerhinterziehung und die geringe Einhaltung der Steuervorschriften nach wie vor eine Herausforderung dar. Schwarzarbeit und zu niedrig angegebene Einkommen belasten weiterhin das Steueraufkommen und führen zu einer Verzerrung der Wirtschaft. Die Maßnahmen, die u. a. von der Arbeitsaufsichtsbehörde zur Eindämmung der Schwarzarbeit ergriffen werden, zeigen nach wie vor nur bedingt Wirkung.

(9)

Das Gesetz zur Angleichung des Renteneintrittsalters für Männer und Frauen ist seit 2013 beim Parlament anhängig. Die Verabschiedung des Gesetzes würde die Beteiligung älterer Frauen am Arbeitsmarktgeschehen erheblich steigern, so dass das Rentengefälle zwischen Männern und Frauen verringert und das Risiko der Altersarmut gemindert würde.

(10)

Die Bedingungen am Arbeitsmarkt haben sich im Jahr 2015 verbessert. Die Arbeitslosigkeit ist niedrig und die Beschäftigungsquote steigt. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen liegt unter dem EU-Durchschnitt. Es gibt jedoch immer noch erhebliche Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die große Zahl junger Menschen, die weder in einem Beschäftigungsverhältnis sind, noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren; und die Versuche, sie auf wirksame Weise zu aktivieren, sind begrenzt.

(11)

Die nationale Agentur für Arbeit hinkt bei der Bereitstellung personalisierter Dienstleistungen für Arbeitsuchende hinterher und bietet Arbeitgebern trotz der Pflicht zur Meldung offener Stellen an die nationale Agentur für Arbeit nur in begrenztem Maße Leistungen an. Zwar wurde ein Verfahren zur Bereitstellung maßgeschneiderter Unterstützungsangebote für die verschiedenen Kategorien von Arbeitslosen angenommen, doch wurde es noch nicht umgesetzt. Auch arbeiten Arbeits- und Sozialdienste nur sehr begrenzt zusammen, was die Aktivierung von Sozialhilfeempfängern noch zusätzlich erschwert.

(12)

Obgleich der Mindestlohn, der zu den niedrigsten in der Union gehört, seit 2013 stark angestiegen ist, schafft der Mangel an objektiven Kriterien für die Mindestlohnfestsetzung Unsicherheit. Es wurde eine trilaterale Arbeitsgruppe für die Reform der Mindestlohnregelung eingerichtet, aber es fehlt immer noch an klaren Leitlinien oder Kriterien, die den Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, die sozialen Bedingungen und die Wettbewerbsfähigkeit Rechnung tragen. Insgesamt ist der soziale Dialog nach wie vor nur schwach ausgeprägt.

(13)

In Rumänien ist die Gefahr der Armut und sozialen Ausgrenzung mit am höchsten in der Union. Die Aktivierung von Sozialhilfeempfängern für den Arbeitsmarkt ist sehr gering, vor allem in ländlichen Gebieten. Der soziale Referenzindex, der die Grundlage für die Sozialleistungen bildet, wird nicht regelmäßig an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst, was sich im Laufe der Zeit auf die Angemessenheit der Leistungen auswirken kann. Das Gesetz zum garantierten Mindesteinkommen, das eine stärker zielgerichtete und zweckmäßigere Ausrichtung der Leistungen gewährleisten und die Aktivierung von Mindesteinkommensempfängern für den Arbeitsmarkt ausbauen soll, wurde dem Parlament zur Verabschiedung vorgelegt. Im „Anti-Armutspaket“ der Regierung gibt es jedoch mehrere Maßnahmen, die auf die Bewältigung dieses Problems mittels eines integrativen Ansatzes abzielen (Bildung, Gesundheit, Wohnraum, Sozialschutz, Verkehr).

(14)

Rumänien hat immer noch mit Herausforderungen im Bildungsbereich zu kämpfen. Zwar decken mehrere Strategien die Bereiche lebenslanges Lernen, berufliche Aus- und Weiterbildung, Tertiärbildung und vorzeitige Schulabgänge ab. Doch die Quote vorzeitiger Schulabgänger liegt immer noch deutlich über dem EU-Durchschnitt, was zum Teil auf erhebliche Verzögerungen bei der Durchführung der im Jahr 2015 angenommenen Strategie zurückzuführen ist. Es gibt nur wenige Präventions- und Nachhilfeprogramme. Schutzbedürftige Gruppen wie Roma und Kinder aus benachteiligten Familien haben nach wie vor mit erschwerten Bedingungen beim Zugang zu hochwertiger Bildung und dem erfolgreichen Bildungsabschluss zu kämpfen, insbesondere in ländlichen Gebieten. Im Bereich der frühkindlichen Betreuung und Erziehung hat Rumänien Maßnahmen zur Förderung der Aufnahme benachteiligter Kinder in Kindergärten (3- bis 6-Jährige) getroffen. Es gibt jedoch immer noch kaum frühkindliche Betreuungsangebote für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren. Die jüngsten Rechtsvorschriften zur Ausweitung von Elternurlaubsregelungen sowie unzureichende Arbeitsanreize behindern die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt möglicherweise noch zusätzlich. Zwar liegt die Teilnahme an der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung auf der Ebene der Sekundarstufe II über dem EU-Durchschnitt, doch ist die Abbrecherquote immer noch hoch. Die Quote der Tertiärabschlüsse steigt, aber die Qualität und Relevanz der Tertiärbildung für den Arbeitsmarkt ist begrenzt. Die Teilnahme an der Erwachsenenbildung ist sehr gering.

(15)

Im Gesundheitsbereich verzeichnet Rumänien schlechte Ergebnisse. Die Lebenserwartung bei der Geburt liegt für Frauen und Männer deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Große Probleme stellen nach wie vor der Zugang zur Gesundheitsversorgung und der übermäßige Rückgriff auf Krankenhausbehandlungen dar. Die weit verbreiteten informellen Zahlungen erschweren Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Rumänien hat Maßnahmen ergriffen, die Rentnerinnen und Rentnern mit niedrigem Einkommen und Menschen in abgelegenen oder schwer zugänglichen Gemeinden den Zugang zur Gesundheitsversorgung erleichtern sollen. Derzeit wird ein Netzwerk aus Sozial- und Gesundheitsmediatoren aufgebaut. Zudem wurde ein Gesetzentwurf über Dienstleistungen für die Allgemeinheit vorgeschlagen. Die Enthospitalisierung von Menschen mit Behinderungen stellt nach wie vor eine Herausforderung dar.

(16)

Rumänien hat Maßnahmen ergriffen, um gegen die niedrige Finanzierung des Gesundheitssystems und die ineffiziente Verwendung öffentlicher Ressourcen vorzugehen. Diese Reformen umfassten u. a. die Begleichung von Zahlungsrückständen im Gesundheitssektor, die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Arzneimittelausgaben, die Umsetzung von e-Health-Lösungen, die Verbesserung der Finanzierung des Gesundheitswesens, die Ausarbeitung einer Strategie zur Ressourcenverlagerung von krankenhausbasierter Pflege auf Gesundheitsprävention und Primärversorgung sowie zentralisierte Vergabeverfahren. Aufgrund mangelnder Verwaltungskapazitäten zögert sich die Umsetzung der nationalen Gesundheitsstrategie 2014-2020 jedoch hinaus. Die Effizienz des Gesundheitssystems leidet vor allem unter den Verzögerungen, die bei der Straffung des Krankenhaussektors und beim Übergang von der stationären zur kostengünstigeren ambulanten Gesundheitsversorgung zu verzeichnen sind.

(17)

Das größte Entwicklungsgefälle in Rumänien gibt es zwischen den städtischen und den ländlichen Gebieten. Die Beschäftigungs-, Sozial-, Gesundheits- und Bildungsleistungen sind in ländlichen Gebieten niedriger, und die ländliche Bevölkerung hat aufgrund der geringen und fragmentierten lokalen Verwaltungskapazitäten einen deutlich eingeschränkteren Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung, Grundversorgungsleistungen und öffentlichen Dienstleistungen. Durch rückständige Verkehrsinfrastrukturen, ein begrenztes öffentliches und privates Verkehrsangebot sowie hohe Pendlerkosten und einen eingeschränkten Zugang zu Breitbandnetzen ist die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Gebiete noch immer begrenzt. Die niedrige Wertschöpfung in der Landwirtschaft und eine unzureichende Diversifizierung der Wirtschaft im ländlichen Raum hemmen die Entwicklung einer nachhaltigen ländlichen Wirtschaft. Ein hoher Anteil der Erwerbstätigen in den ländlichen Gebieten ist im Rahmen der Subsistenz- und Semi-Subsistenzlandwirtschaft beschäftigt; daneben herrschen unsichtbare Arbeitslosigkeit bzw. unbezahlte Familienarbeit, eine geringe Produktivität und Armut vor. Ein Anti-Armutspaket, das zum größten Teil aus EU-Mitteln finanziert werden soll, sieht ein integriertes Konzept zur Bekämpfung der Armut, u. a. in ländlichen Gebieten, vor. Zwar gibt es Pläne zur Errichtung integrierter Teams, die mehrere integrierte Dienstleistungen für benachteiligte Bevölkerungsgruppen anbieten sollen, aber sie wurden noch nicht umgesetzt.

(18)

Der strategische Rahmen für die Reform der öffentlichen Verwaltung ist seit 2014 in Kraft, aber seine Umsetzung verlief 2015 nur schleppend. 2016 wurden einige wichtige Initiativen zur Erhöhung der Transparenz und Wirksamkeit der Arbeitsweise in der öffentlichen Verwaltung angenommen. Die Verzögerungen bei der Verabschiedung eines allgemeinen und transparenten Personalverwaltungskonzeptes, insbesondere in Bezug auf Einstellung/Ernennung, Beurteilung, Dienstbezüge und Laufbahnentwicklung für alle Personalkategorien sowie Weiterbildungen, lassen jedoch Raum für einen willkürlichen Ansatz bei wichtigen Verfahren und Entscheidungen. Gepaart mit den instabilen Organisationsstrukturen wirkt sich dies negativ auf die Unabhängigkeit und Professionalität des öffentlichen Dienstes und somit auf seine Wirksamkeit und Effizienz aus. Komplizierte Verwaltungsverfahren, ein ineffizientes öffentliches Beschaffungswesen und die weit verbreitete Korruption erschweren die Erbringung von Dienstleistungen (einschließlich elektronischer Behördendienste) an Bürger und Unternehmen. Es wird immer noch zu wenig auf strategische Planung, Programmbudgetierung, Konsultationsverfahren und eine faktengestützte Politikgestaltung zurückgegriffen. Diese Herausforderungen bremsen die Umsetzung wichtiger politischer Maßnahmen in vielen Bereichen, darunter auch die wirksame Ausschöpfung verfügbarer EU-Mittel und anderer Finanzierungsleistungen.

(19)

Staatseigene Unternehmen, die zentrale Wirtschaftszweige beherrschen, erzielen tendenziell unterdurchschnittliche Leistungen. Es gibt sie insbesondere in Kernbereichen der Infrastrukturindustrie; so entfallen im Energiesektor 44 % des Umsatzes und 77 % der Beschäftigung auf derartige Unternehmen und im Verkehrssektor 24 % bzw. 28 %. Die Dringlichkeitsverordnung Nr. 109/2011 für die Unternehmensführung und -kontrolle staatseigener Unternehmen wurde am 10. Mai 2016 mit Änderungen zur Angleichung an international bewährte Verfahren in ein Gesetz überführt. Rumänien hat in mehreren staatseigenen Unternehmen wieder mit der Einstellung professioneller Führungskräfte anstelle von Interim-Führungskräften begonnen, doch geschieht dies langsamer als ursprünglich angekündigt. Beschleunigte Verfahren bei der Annahme der jährlichen Haushaltspläne und der Genehmigung und Veröffentlichung der geprüften Jahresabschlüsse wären für die Transparenz und Rechenschaftspflicht staatseigener Unternehmen förderlich. Die Vorbereitungen für ein neues Privatisierungsgesetz laufen. Es ist jedoch möglich, dass es Bestimmungen enthält, die im Widerspruch zum Gesetz über die Unternehmensführung und -kontrolle stehen. Besonders heikel sind mögliche Überschneidungen bei den Zuständigkeiten des Sonderverwalters für die Privatisierung und der Leitung des Unternehmens.

(20)

Trotz der Bemühungen der Justizbehörden, gegen Korruption auf hoher Ebene vorzugehen, ist sie immer noch in vielen Wirtschaftszweigen vorhanden und betrifft ernannte und gewählte Amtsträger auf allen Ebenen des Staates sowie Beamte und Angestellte öffentlicher Einrichtungen. Obgleich derzeit weitreichende Justizreformen durchgeführt werden, gibt es nach wie vor Bedenken bezüglich der hohen Arbeitsbelastung der Gerichte, der Vorhersehbarkeit und ordnungsgemäßen Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen und des Drucks auf die Justiz von außen. Empfehlungen für die Reform des Justizwesens und die Bekämpfung von Korruption erhält Rumänien im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens. Daher sind diese Bereiche nicht Gegenstand der länderspezifischen Empfehlungen für Rumänien.

(21)

Die Stabilität des Finanzsektors hat sich verbessert. Er reagiert jedoch immer noch empfindlich auf nationale Gesetzesinitiativen. Das kürzlich verabschiedete Gesetz über die Schuldenbefreiung mit Rückwirkung auf bestehende Kreditbestände könnte für mehrere Kreditinstitute eine Herausforderung darstellen und zu einer geringeren Kreditvergabe führen. Das Gesetz erhöht möglicherweise die Risiken für die Stabilität des Finanzsektors, was Folgen für die gesamte Wirtschaft hätte. Andere Entwicklungen, die negative Auswirkungen auf die Banken haben könnten, sind der Vorschlag, Fremdwährungskredite in Kredite in inländischer Währung umzuwandeln, sowie einige Gerichtsurteile über missbräuchliche Klauseln in Kreditverträgen.

(22)

Die unzureichende bzw. schlechte Infrastruktur ist einer der problematischsten Faktoren für die Geschäftstätigkeit in Rumänien und stellt ein Hemmnis für den Handel und die wirtschaftliche Entwicklung dar. Trotz leichter Verbesserungen in letzter Zeit steht Rumänien bei der wahrgenommenen Qualität der Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur im regionalen Vergleich immer noch an letzter Stelle. Im Verhältnis zu vergleichbaren Mitgliedstaaten und zur Größe des Landes ist das Straßen- und Autobahnnetz klein. Die Verabschiedung des Verkehrsentwicklungsplans sowie die dazugehörige Eisenbahnreform wurden mehrmals aufgeschoben.

(23)

Die öffentlichen Investitionen sind seit 2008 rückläufig, obwohl Finanzmittel — insbesondere aus EU-Fonds — in reichlichem Maße verfügbar sind. Obschon sich dieser Trend 2015 umkehrte, wird ab 2016 mit einem erneuten Rückgang der öffentlichen Investitionen gerechnet, da die Umsetzung des Programms für den Zeitraum 2014-2020 nicht in vollem Umfang eingeleitet wurde und nicht genügend ausgereifte Projekte in Vorbereitung sind. Rumänien unternahm in jüngster Vergangenheit und unternimmt auch jetzt noch Anstrengungen, um die interministerielle Zusammenarbeit zu stärken, das öffentliche Beschaffungswesen umzustrukturieren und die Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben zu verbessern. Dennoch werden öffentliche Investitionsvorhaben nach wie vor nur unzureichend vorbereitet, wodurch sie immer noch anfällig für externe Einflüsse sind. Die Projektauswahl wird nach wie vor erschwert durch das Fehlen einer mittel- bis langfristigen Planung sowie strategischer Prioritäten, die notwendige Erzielung einer Einigung zwischen zahlreichen Entscheidungsträgern, die begrenzten Durchsetzungsbefugnisse der für die Evaluierung der öffentlichen Investitionen zuständigen Stelle im Ministerium für öffentliche Finanzen und fehlende Auswahlkriterien im nationalen Programm für lokale Entwicklung.

(24)

Trotz erheblicher Verbesserungen bei der kostenabhängigen Wettbewerbsfähigkeit und Handelsleistung bleibt die kostenunabhängige Wettbewerbsfähigkeit Rumäniens eine Herausforderung. Strukturelle Hindernisse erschweren den Übergang zu einer Wirtschaft mit höherer Wertschöpfung und schränken die Fähigkeit Rumäniens zur Förderung des nachhaltigen Wachstums ein. Investitionsentscheidungen werden weiterhin durch die Komplexität der Verwaltungsverfahren, die Unbeständigkeit der Haushalts- und Steuerpolitik sowie das schwache Unternehmensumfeld belastet. Die hohe Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit verringern das Steueraufkommen und führen zu einer Verzerrung der Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen haben immer noch einen beschränkten Zugang zu Finanzierungsquellen.

(25)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Rumäniens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2016 veröffentlicht. Sie hat auch das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Rumänien gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Rumänien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der EU insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Die Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 4 wider.

(26)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme (4) hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Rumänien 2016 und 2017

1.

die Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel 2016 begrenzt und 2017 eine jährliche Haushaltskorrektur von 0,5 % des BIP erreicht, es sei denn, das mittelfristige Haushaltsziel wird mit geringeren Anstrengungen eingehalten; die Anwendung des haushaltspolitischen Rahmens gewährleistet und für eine umfassendere Einhaltung der Steuervorschriften und Steuererhebung sorgt; sicherstellt, dass Gesetzesinitiativen weder die Rechtssicherheit untergraben noch die Finanzstabilität gefährden; erforderlichenfalls Maßnahmen zur Minderung solcher Risiken ergreift;

2.

das Dienstleistungsangebot der nationalen Agentur für Arbeit für Arbeitgeber und Arbeitsuchende ausweitet, insbesondere indem die Dienstleistungen auf die Profile der Arbeitsuchenden zugeschnitten und besser mit der Sozialfürsorge, einschließlich Sozialleistungen, verknüpft werden und indem Kontakt zu nicht bei der Arbeitsagentur gemeldeten jungen Menschen aufgebaut wird; in Abstimmung mit den Sozialpartnern objektive Kriterien für die Festsetzung des Mindestlohns aufstellt; Maßnahmen ergreift, um vorzeitige Schulabgänge zu verhindern und mehr hochwertige Bildungsangebote, insbesondere für Roma, bereitzustellen; die Angleichung des Renteneintrittsalters von Männern und Frauen vornimmt;

3.

informelle Zahlungen im Gesundheitssystem eindämmt und mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten vorsieht; die Unabhängigkeit und Transparenz der Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung ausweitet; die Verwaltungsverfahren für Unternehmen und Bürger vereinfacht; die Führung und Kontrolle staatseigener Unternehmen stärkt;

4.

insbesondere in ländlichen Gebieten den Zugang zu integrierten öffentlichen Dienstleistungen verbessert, das grundlegende Infrastrukturnetz ausweitet und die wirtschaftliche Diversifizierung fördert; den Verkehrsentwicklungsplan annimmt und umsetzt; die Priorisierung und Vorbereitung öffentlicher Investitionsvorhaben verbessert.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. KAŽIMÍR


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(4)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.