16.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 39/59


EMPFEHLUNG (EU) 2016/210 DES RATES

vom 12. Februar 2016

über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (achter EEF) für das Haushaltsjahr 2014

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf das am 15. Dezember 1989 in Lomé unterzeichnete Vierte AKP-EWG-Abkommen (1), geändert durch das am 4. November 1995 in Mauritius unterzeichnete Abkommen (2),

gestützt auf das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls des Vierten AKP-EG-Abkommens (3) (im Folgenden „Internes Abkommen“), mit dem unter anderem der achte Europäische Entwicklungsfonds (im Folgenden „achter EEF“) eingesetzt wurde, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 3,

gestützt auf die Finanzregelung vom 16. Juni 1998 für die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung im Rahmen des Vierten AKP-EG-Abkommens (4), insbesondere auf die Artikel 66 bis 74,

nach Prüfung der zum 31. Dezember 2014 festgestellten Haushaltsrechnung und der Übersicht über die Rechnungsvorgänge des achten EEF sowie des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushaltsjahr 2014 mit den Antworten der Kommission, die in dem Jahresbericht enthalten sind (5),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 33 Absatz 3 des Internen Abkommens ist der Kommission die Entlastung für die Finanzverwaltung des achten EEF vom Europäischen Parlament auf Empfehlung des Rates zu erteilen.

(2)

Die Kommission hat die Rechnungsvorgänge des achten EEF im Haushaltsjahr 2014 insgesamt zufriedenstellend ausgeführt —

EMPFIEHLT dem Europäischen Parlament, der Kommission die Entlastung für die Ausführung der Rechnungsvorgänge des achten EEF für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen.

 

Geschehen zu Brüssel am 12. Februar 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.R.V.A. DIJSSELBLOEM


(1)   ABl. L 229 vom 17.8.1991, S. 3.

(2)   ABl. L 156 vom 29.5.1998, S. 3.

(3)   ABl. L 156 vom 29.5.1998, S. 108.

(4)   ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 53.

(5)   ABl. C 373 vom 10.11.2015, S. 289.