13.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 337/16 |
BESCHLUSS (GASP) 2016/2239 DES RATES
vom 12. Dezember 2016
zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 15. Februar 2010 den Beschluss 2010/96/GASP (1) über eine Militärmission der EU als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte angenommen. |
(2) |
Am 16. März 2015 wurde der Beschluss 2010/96/GASP durch den Beschluss (GASP) 2015/441 des Rates (2) geändert und die EU-Militärmission bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. |
(3) |
Die Strategische Überprüfung 2016 hat ergeben, dass das Mandat der EU-Militärmission bis zum 31. Dezember 2018 verlängert werden sollte. |
(4) |
Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich nicht an der Durchführung dieses Beschlusses und beteiligt sich daher nicht an der Finanzierung dieser Mission. |
(5) |
Der Beschluss 2010/96/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2010/96/GASP wird wie folgt geändert:
(1) |
In Artikel 10 wird folgender Absatz angefügt: „(6) Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EU-Militärmission dienende Betrag beläuft sich auf 22 948 000 EUR für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018. Der in Artikel 25 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2015/528 (*1) genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 %. (*1) Beschluss (GASP) 2015/528 des Rates vom 27. März 2015 über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Athena) und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/871/GASP (ABl. L 84 vom 28.3.2015, S. 39).“" |
(2) |
Artikel 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Das Mandat der EU-Militärmission endet am 31. Dezember 2018.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 2016.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI
(1) Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (ABl. L 44 vom 19.2.2010, S. 16).
(2) Beschluss (GASP) 2015/441 des Rates vom 16. März 2015 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 37).