3.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 329/75 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/2122 DER KOMMISSION
vom 2. Dezember 2016
betreffend Maßnahmen zum Schutz vor Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in bestimmten Mitgliedstaaten
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 8158)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 89/662/EWG des Rates vom 11. Dezember 1989 zur Regelung der veterinärrechtlichen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4,
gestützt auf die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt (2), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Aviäre Influenza ist eine ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, einschließlich Geflügel. Infektionen mit dem Virus der Aviären Influenza bei Hausgeflügel verursachen zwei Hauptformen dieser Seuche, die sich in ihrer Virulenz unterscheiden. Die niedrig pathogene Form verursacht im Allgemeinen nur leichte Symptome, während die hoch pathogene Form bei den meisten Geflügelarten eine sehr hohe Sterblichkeit zur Folge hat. Die Seuche kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Rentabilität von Geflügelhaltungsbetrieben haben. |
(2) |
Das Virus der Aviären Influenza tritt zwar hauptsächlich bei Vögeln auf; unter bestimmten Bedingungen können sich gelegentlich jedoch auch Menschen mit dem Erreger infizieren. |
(3) |
Bei einem Ausbruch der Aviären Influenza in einem Mitgliedstaat (im Folgenden der „betroffene Mitgliedstaat“) besteht die Gefahr, dass sich der Erreger auf andere Geflügelhaltungsbetriebe oder Betriebe ausbreitet, in denen andere Vögel gehalten werden. In der Folge kann er über den Handel mit lebendem Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln oder aus ihnen gewonnenen Erzeugnissen aus dem betroffenen Mitgliedstaat bzw. den betroffenen Mitgliedstaaten in andere Mitgliedstaaten oder in Drittländer eingeschleppt werden. |
(4) |
In der Richtlinie 2005/94/EG des Rates (3) sind bestimmte Vorbeugungsmaßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Früherkennung der Aviären Influenza sowie Mindestbekämpfungsmaßnahmen festgelegt, die bei Ausbruch dieser Seuche bei Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln durchzuführen sind. Die genannte Richtlinie sieht bei Ausbruch der hoch pathogenen Aviären Influenza die Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen vor. Diese Regionalisierung erfolgt insbesondere, um den Gesundheitsstatus der Vögel im übrigen Hoheitsgebiet zu bewahren, indem die Einschleppung des Krankheitserregers verhindert und eine frühe Erkennung der Seuche gewährleistet wird. |
(5) |
Wildvögel können das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza A des Subtyps H5N8 auf ihren Zugwegen über weite Entfernungen verbreiten. Ungarn, Deutschland, Österreich, Kroatien, die Niederlande, Dänemark, Schweden, Finnland und Rumänien haben das Virus in mehreren Wildvögeln verschiedener Arten nachgewiesen, die meist verendet aufgefunden wurden. Nach den Funden in diesen Mitgliedstaaten wurden durch denselben Subtyp des Virus verursachte Erkrankungen bei Geflügel in Ungarn, Deutschland, Österreich, Dänemark, Schweden und den Niederlanden bestätigt. |
(6) |
Als Reaktion auf den aktuellen Seuchenausbruch wurden mehrere Durchführungsbeschlüsse der Kommission mit Maßnahmen zum Schutz gegen Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 bei Geflügel in mehreren Mitgliedstaaten erlassen. Die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/1968 (4), (EU) 2016/2011 (5) und (EU) 2016/2012 (6) der Kommission wurden erlassen, nachdem Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza in Ungarn, Deutschland und Österreich festgestellt und in diesen Mitgliedstaaten Schutz- und Überwachungszonen gemäß der Richtlinie 2005/94/EG abgegrenzt worden waren. Laut diesen Durchführungsbeschlüssen müssen die von diesen Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2005/94/EG abgegrenzten Schutz- und Überwachungszonen mindestens die in deren Anhang aufgeführten Gebiete umfassen. |
(7) |
Zudem wurde der Anhang zum Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1968 nach weiteren Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Ungarn mit Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2010 der Kommission (7) geändert. Die Anhänge der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/1968 und (EU) 2016/2011 wurden wiederum nach weiteren Ausbrüchen in Deutschland und Ungarn mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2064 der Kommission (8) geändert. |
(8) |
Im Anschluss daran wurden die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/2065 (9), (EU) 2016/2086 (10) und (EU) 2016/2085 (11) der Kommission erlassen, nachdem erste Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Dänemark, Schweden und den Niederlanden gemeldet worden waren. |
(9) |
In allen Fällen hat die Kommission die von den betroffenen Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2005/94/EG ergriffenen Maßnahmen geprüft und sich davon überzeugt, dass die Grenzen der von den zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten festgelegten Schutz- bzw. Überwachungszonen ausreichend weit von allen Betrieben entfernt verlaufen, in denen ein Ausbruch bestätigt wurde. |
(10) |
Um unnötige Störungen des Handels innerhalb der Union zu verhindern und von Drittländern auferlegte ungerechtfertigte Hemmnisse für den Handel zu vermeiden, müssen die in den betroffenen Mitgliedstaaten errichteten Schutz- und Überwachungszonen auf Unionsebene rasch ausgewiesen werden. |
(11) |
Die aktuelle Tierseuchenlage ist sehr dynamisch und ändert sich ständig. Bei der laufenden Überwachung der Aviären Influenza in den Mitgliedstaaten wird immer wieder das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Wildvögeln nachgewiesen. Das Vorhandensein des Virus in Wildvögeln birgt die ständige Gefahr, dass die Aviäre Influenza direkt und indirekt in Geflügelhaltungsbetriebe eingeschleppt wird und sich dann von einem infizierten Geflügelhaltungsbetrieb in andere Geflügelhaltungsbetriebe ausbreitet. |
(12) |
Weil die Tierseuchenlage in der Union in Bewegung ist und die Zirkulation des Virus in Wildvögeln nach saisonalen Zyklen verläuft, besteht das Risiko, dass es in der Union in den kommenden Monaten zu weiteren Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 kommt. Die Kommission führt daher eine fortlaufende Bewertung der Tierseuchenlage und Überprüfung der Maßnahmen durch. |
(13) |
Damit Klarheit herrscht und die Mitgliedstaaten, Drittländer und Interessenträger über die aktuelle Tierseuchenlage auf dem Laufenden sind, sollten daher alle Schutz- und Überwachungszonen, die von den zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2005/94/EG festgelegt wurden, in einem Unionsakt aufgeführt werden, und die Dauer dieser Regionalisierung sollte unter Berücksichtigung der Epidemiologie der hochpathogenen Aviären Influenza bestimmt werden. |
(14) |
Die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/1968, (EU) 2016/2011, (EU) 2016/2012, (EU) 2016/2065, (EU) 2016/2085 und (EU) 2016/2086 sollten daher aufgehoben und durch den vorliegenden Rechtsakt ersetzt werden. |
(15) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Mit diesem Beschluss werden die Schutz- und Überwachungszonen auf Unionsebene ausgewiesen, die von den im Anhang zu diesem Beschluss genannten Mitgliedstaaten (im Folgenden die „betroffenen Mitgliedstaaten“) nach einem Ausbruch bzw. nach Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG abzugrenzen sind; zudem wird die Dauer der gemäß Artikel 29 Absatz 1 und Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG anzuwendenden Maßnahmen bestimmt.
Artikel 2
Die betroffenen Mitgliedstaaten gewährleisten, dass
a) |
die von ihren zuständigen Behörden gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/94/EG abgegrenzten Schutzzonen mindestens die Gebiete umfassen, die in Teil A des Anhangs dieses Beschlusses als Schutzzonen definiert sind; |
b) |
die in den Schutzzonen gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG anzuwendenden Maßnahmen mindestens bis zu dem Zeitpunkt beibehalten werden, der in Teil A des Anhangs dieses Beschlusses für die Schutzzonen festgelegt wurde. |
Artikel 3
Die betroffenen Mitgliedstaaten gewährleisten, dass
a) |
die von ihren zuständigen Behörden gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2005/94/EG abgegrenzten Überwachungszonen mindestens die Gebiete umfassen, die in Teil B des Anhangs dieses Beschlusses als Überwachungszonen definiert sind; |
b) |
die in den Überwachungszonen gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG anzuwendenden Maßnahmen mindestens bis zu dem Zeitpunkt beibehalten werden, der in Teil B des Anhangs dieses Beschlusses für die Überwachungszonen festgelegt wurde. |
Artikel 4
Die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/1968, (EU) 2016/2011, (EU) 2016/2012, (EU) 2016/2065, (EU) 2016/2085 und (EU) 2016/2086 werden aufgehoben.
Artikel 5
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Mai 2017.
Artikel 6
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 2. Dezember 2016
Für die Kommission
Vytenis ANDRIUKAITIS
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 13.
(2) ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 29.
(3) Richtlinie 2005/94/EG des Rates vom 20. Dezember 2005 mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie 92/40/EWG (ABl. L 10 vom 14.1.2006, S. 16).
(4) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1968 der Kommission vom 9. November 2016 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der hoch pathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Ungarn (ABl. L 303 vom 10.11.2016, S. 23).
(5) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2011 der Kommission vom 16. November 2016 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Deutschland (ABl. L 310 vom 17.11.2016, S. 73).
(6) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2012 der Kommission vom 16. November 2016 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Österreich (ABl. L 310 vom 17.11.2016, S. 81).
(7) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2010 der Kommission vom 16. November 2016 zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1968 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Ungarn (ABl. L 310 vom 17.11.2016, S. 69).
(8) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2064 der Kommission vom 24. November 2016 zur Änderung der Anhänge der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/1968 und (EU) 2016/2011 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Ungarn und Deutschland (ABl. L 319 vom 25.11.2016, S. 47).
(9) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2065 der Kommission vom 24. November 2016 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Dänemark (ABl. L 319 vom 25.11.2016, S. 65).
(10) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2086 der Kommission vom 28. November 2016 betreffend bestimmte vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in Schweden (ABl. L 321 vom 29.11.2016, S. 80).
(11) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2085 der Kommission vom 28. November 2016 betreffend bestimmte vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in den Niederlanden (ABl. L 321 vom 29.11.2016, S. 76).
ANHANG
TEIL A
Schutzzonen gemäß den Artikeln 1 und 2 in den betroffenen Mitgliedstaaten:
Mitgliedstaat: Dänemark
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
Die Teile der Gemeinde Helsingør (ADNS-Code 02217) innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N56.0739; E12.5144. |
13.12.2016 |
Mitgliedstaat: Deutschland
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
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Kreis Schleswig-Flensburg: Ab Ortsteil Triangel, Gemeinde Nübel Richtung Norden auf die Schleswiger Straße bis zur Gemeindegrenze Nübel/Tolk, entlang dieser Gemeindegrenze bis zur Schleswiger Straße, östlich am Ortsteil Wellspang vorbei bis zur Gemeindegrenze Böklund, südlich an der Gemeindegrenze entlang bis zur Kattbeker Straße, links ab bis zur Hans-Christophersen-Allee, diese rechts weiter, übergehend in Bellig und Struxdorf bis zur Gemeindegrenze Struxdorf/Böel, an dieser entlang Richtung Süden bis Ortsteil Boholzau, rechts auf Gemeindegrenze Struxdorf/Twedt bis zur Straße Boholz, diese links weiter auf Boholzau und Buschau, bis Ortsteil Buschau, links ab auf Buschau, dann rechts weiter auf Buschau, gleich wieder links auf Lücke bis zur B 201, rechts weiter Richtung Süden bis links Höckerberg, weiter Osterholz bis Sportplatz, dann rechts auf Verbindungsstraße zur Straße Friedenstal, links weiter bis zur Gemeindegrenze Loit/Steinfeld, dieser folgen bis Gemeindegrenze Steinfeld/Taarstedt, dieser links folgen bis Gemeindegrenze Taarstedt/Ulsnis, rechts weiter auf dieser Gemeindegrenze, weiter auf der Gemeindegrenze Taarstedt/Goltoft und Taarstedt/Brodersby und Taarstedt/Schaalby bis Heerweg, dann links weiter auf Heerweg bis Hauptstraße, weiter rechts auf Hauptstraße bis Raiffeisenstraße, rechts weiter auf Hauptstraße bis B 201, links weiter auf B 201 bis Ortsteil Triangel |
5.12.2016 |
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Stadt Lübeck: Von der Kreisgrenze entlang des Sonnenbergsredder bis zum Parkplatz im Waldusener Forst, Richtung Waldhusener Weg, Waldhusener Weg folgend bis zur B75, über die B75 Richtung Solmitzstraße, von der Dummersdorfer Straße zum Neuenteilsredder bis Weg Dummersbarn bis zur Trave, die Trave entlang, Richtung Pötenitzer Wiek, die Landstraße querend zur Lübecker Bucht, Landesgrenze über den Wasserweg zur Strandpromenade, hinüber zur Berlingstraße, über Godewind und Fahrenberg, über Steenkamp zu Rödsaal, Timmendorfer Weg Richtung B76, die B76 überqueren und Bollbrügg folgen, entlang der Kreisgrenze zu Ostholstein bis Sonnenbergsredder |
5.12.2016 |
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Kreis Ostholstein: In der Gemeinde Ratekau nachfolgend beschriebenes Gebiet: Travemünder Straße bis zur Kreisgrenze zur Stadt Lübeck; Ab der Kreisgrenze Ortsteil Kreuzkamp, Offendorfer Straße gen Norden entlang dem Sonnenbergsredder — K15. Vor Warnsdorf entlang des Bachverlaufs bis zum Schloss Warnsdorf. Der Schlossstr. und der Niendorfer Str. bis zur Tarvemünder Straße |
5.12.2016 |
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In der Gemeinde Quedlinburg die Ortsteile
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19.12.2016 |
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In der Gemeinde Ballenstedt der Ortsteil
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19.12.2016 |
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In der Gemeinde Thale die Ortsteile
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19.12.2016 |
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Stadt Ueckermünde |
17.12.2016 |
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Gemeinde Grambin |
17.12.2016 |
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In der Gemeinde Liepgarten der Ortsteil
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17.12.2016 |
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In der Gemeinde Mesekenhagen die Ortsteile
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12.12.2016 |
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In der Gemeinde Wackerow die Ortsteile
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12.12.2016 |
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In der Gemeinde Neuenkirchen der Ortsteil
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12.12.2016 |
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In der Gemeinde Neu Boltenhagen die Ortsteile
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12.12.2016 |
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In der Gemeinde Kemnitz der Ortsteil
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12.12.2016 |
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In der Gemeinde Katzow der Ortsteil
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12.12.2016 |
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In der Gemeinde Kenz-Küstrow die Ortsteile
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10.12.2016 |
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Stadt Barth einschließlich Ortsteile
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10.12.2016 |
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In der Gemeinde Sundhagen der Ortsteil
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12.12.2016 |
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In der Gemeinde Sundhagen die Ortsteile
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10.12.2016 |
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In der Stadt Sassnitz die Ortsteile
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10.12.2016 |
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In der Gemeinde Sagard: der See am Kreideabbaufeld nördlich von Dargast |
10.12.2016 |
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In der Gemeinde Demen der Ort und die Ortsteile
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17.12.2016 |
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Landkreis Cloppenburg Gemeinde Barßel Ortsteil Harkebrügge Vom Schnittpunkt Bahnlinie/östliche Gemeindegrenze Barßel entlang der Gemeindegrenze in südlicher Richtung bis zur Bismarckstraße, entlang dieser in westlicher Richtung bis zur Dorfstraße in Harkebrügge, entlang der Dorfstraße in südlicher Richtung bis zur Glittenbergstraße, entlang dieser in westlicher Richtung, dann entlang Kreisstraße, Straße Am Scharrelerdamm und entlang der westlichen Gemeindegrenze nach Norden bis zur Bahnlinie in Elisabethfehn und von dort entlang der Bahnlinie in östlicher Richtung bis zum Ausgangspunkt Bahnlinie/östliche Gemeindegrenze |
15.12.2016 |
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Landkreis Ammerland Gemeinde Edewecht Schnittpunkt Kreisgrenze/Kortemoorstraße, Kortemoorstraße, Hübscher Berg, Lohorster Straße, Wittenberger Straße, Edewechter Straße, Rothenmethen, Kanalstraße, Am Voßbarg, Wirtschaftweg zwischen „Am Voßbarg“ und „Am Jagen“, Am Jagen, Edewechter Straße, Ocholter Straße, Nordloher Straße, Bahnlinie Richtung Barßel bis Kreisgrenze, entlang der Kreisgrenze in südöstliche Richtung bis zum Schnittpunkt Kreisgrenze / Kortemoorstraße |
15.12.2016 |
Mitgliedstaat: Ungarn
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
Eine Fläche, deren Ausdehnung durch folgende Punkte begrenzt ist: im Norden zwei Kilometer von Jászszentlászló entfernt auf der Straße 5402 zwischen Jászszentlászló und Kiskunmajsa Im Nordwesten ein Kilometer von Szank entfernt auf der Straße 5404 zwischen Szank und Kiskunmajsa Richtung Süden die Kreuzung der Straße 5405 und der Straße zwischen Szank und Kiskunmajsa-Bodoglár Richtung Süden 3,5 Kilometer von der Ortsgrenze von Kiskunmajsa entfernt auf der Straße 5402 zwischen Kiskunhalas und Kiskunmajsa Südlich 2,7 Kilometer von der Ortsgrenze von Kiskunmajsa entfernt auf der Straße 5409 Südlich zwei Kilometer von Kígyós entfernt Richtung Norden Südlich 1,5 Kilometer von der Ortsgrenze von Csólyospálos entfernt Richtung Südwesten An der Grenze des Komitats drei Kilometer südwestlich der Stelle, an der die von Csólyospálos kommende Straße 5404 die Komitatsgrenze kreuzt Entlang der Komitatsgrenze die Stelle, an der die von Kömpöc Richtung Osten führende Straße 5411 die Komitatsgrenze kreuzt Verlauf der Komitatsgrenze Richtung Norden 1,5 Kilometer ab der Straße 5411 Richtung Westen zwei Kilometer von der Ortsgrenze Kömpöc Richtung Nordwesten bis zur Komitatsgrenze, 0,5 Kilometer östlich der Richtung Norden abknickenden Komitatsgrenze Richtung Nordwesten bis zu dem Punkt, an dem die Straße 5412 die Komitatsgrenze kreuzt 0,5 Kilometer Richtung Westen, dann nordwestlich bis zum Ausgangspunkt; ergänzt durch die Teile der Kreise Mórahalom und Kistelek im Komitat Csongrád, die innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N46,419599, E19,858897; N46,393889 liegen |
21.12.2016 |
Die Teile der Kreise Kiskunfélegyháza, Kecskemét und Kiskunmajsa im Komitat Bács-Kiskun, die innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.682422, E19.638406 sowie N46.685278, E19.64 liegen; ergänzt um die gesamten bebauten Gebiete der Ortschaften Bugac (ohne Bugac-Alsómonostor) und Móricgát-Erdőszéplak |
3.12.2016 |
Die Teile des Kreises Kiskunhalas im Komitat Bács-Kiskun, die innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.268418, E19.573609 sowie N46.229847; E19.619350 liegen; ergänzt um die gesamten bebauten Gebiete der Ortschaft Kelebia-Újfalu. |
5.12.2016 |
Die Teile des Kreises Mórahalom im Komitat Csongrád, die innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.342763, E19.886990 liegen; ergänzt um die gesamten bebauten Gebiete der Ortschaften Forráskút, Üllés und Bordány |
15.12.2016 |
Die Teile des Kreises Kunszentmárton im Komitat Jász-Nagykun-Szolnok, die innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.8926211; E20.367360 sowie N46.896193, E20.388287 liegen; ergänzt um die gesamten bebauten Gebiete der Ortschaft Öcsöd |
16.12.2016 |
Die Teile des Kreises Kiskunmajsa im Komitat Bács-Kiskun, die innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.584528, E19.665409 liegen |
17.12.2016 |
Mitgliedstaat: Niederlande
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
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Biddinghuizen
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19.12.2016 |
Mitgliedstaat: Österreich
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
Die Gemeinden Bregenz, Hard, Fußach, Lauterach |
14.12.2016 |
Mitgliedstaat: Schweden
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
Die Teile der Gemeinde Helsingborg (ADNS-Code 01200) innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die Koordinaten N56,053495 und E12,848939 (WGS84) |
23.12.2016 |
TEIL B
Überwachungszonen gemäß den Artikeln 1 und 3 in den betroffenen Mitgliedstaaten:
Mitgliedstaat: Dänemark
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
Das Gebiet der Teile der Gemeinden Helsingør, Gribskov und Fredensborg jenseits des in der Schutzzone beschriebenen Gebiets und innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern um die GPS-Koordinaten N56.0739; E12.5144 |
22.12.2016 |
Die Teile der Gemeinde Helsingør (ADNS-Code 02217) innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N56.0739; E12.5144 |
14.12.2016 bis 22.12.2016 |
Mitgliedstaat: Deutschland
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
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Kreis Schleswig-Flensburg: Entlang der äußeren Gemeindegrenze Schleswig, weiter auf äußere Gemeindegrenze Lürschau, weiter auf äußere Gemeindegrenze Idstedt, weiter auf äußere Gemeindegrenze Stolk, weiter auf äußere Gemeindegrenze Klappholz, weiter auf äußere Gemeindegrenze Havetoft, weiter auf obere Gemeindegrenze Mittelangeln, weiter auf obere Gemeindegrenze Mohrkirch, weiter auf äußere Gemeindegrenze Saustrup, weiter auf äußere Gemeindegrenze Wagersrott, weiter auf äußere Gemeindegrenze Dollrottfeld, weiter auf äußere Gemeindegrenze Boren bis zur Kreisgrenze, an der Kreisgrenze entlang bis |
14.12.2016 |
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Kreis Rendsburg-Eckernförde:
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14.12.2016 |
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Kreis Schleswig-Flensburg: Südlich an der Gemeindegrenze Borwedel entlang, weiter auf unterer Gemeindegrenze Fahrdorf bis zur Gemeindegrenze Schleswig |
14.12.2016 |
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Stadt Lübeck: Von der Kreisgrenze über den Wasserweg durch den Petroleumhafen, weiter durch die Trave, Verlängerung des Sandbergs, die B75 queren Richtung Heiligen-Geist Kamp, weiter über die Arnimstraße und Edelsteinstraße, über Heiweg Richtung Wesloer Tannen bzw. Brandenbaumer Tannen, die Landesgrenze entlang, die Landstraße überqueren, am Wasser entlang bis zur Kreisgrenze zu Ostholstein, die Kreisgrenze entlang zum Petroleumhafen |
14.12.2016 |
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Kreis Ostholstein: Die Gemeinden Ratekau, Bad Schwartau und Timmendorfer Strand sowie der nachfolgend beschriebene Bereich der Gemeinde Scharbeutz: Dem Straßenverlauf der L 102 ab der Straße Bövelstredder folgend bis zur B76, der Bundestraße bis zur Wasserlinie folgend, weiter bis zur Gemeindegrenze Timmendorfer Strand |
14.12.2016 |
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Gemeinde Ditfurt |
28.12.2016 |
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In der Stadt Quedlinburg die Ortsteile
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28.12.2016 |
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In der Stadt Ballenstedt die Ortsteile
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28.12.2016 |
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In der Stadt Harzgerode die Ortsteile
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28.12.2016 |
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In der Gemeinde Blankenburg die Orte und Ortsteile
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28.12.2016 |
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In der Stadt Thale die Ortsteile
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28.12.2016 |
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In der Gemeinde Selmsdorf die Orte und Ortsteile
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14.12.2016 |
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In der Gemeinde Lüdersdorf der Ort
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14.12.2016 |
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In der Gemeinde Schönberg der Ort
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14.12.2016 |
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In der Gemeinde Dassow die Orte und Ortsteile
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14.12.2016 |
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In der Stadt Torgelow der Ortsteil
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26.12.2016 |
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In der Stadt Eggesin mit dem Ortsteil
sowie den Wohnsiedlungen
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26.12.2016 |
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In der Stadt Ueckermünde die Ortsteile
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26.12.2016 |
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Gemeinde Mönkebude |
26.12.2016 |
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Gemeinde Leopoldshagen |
26.12.2016 |
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Gemeinde Meiersberg |
26.12.2016 |
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In der Gemeinde Liepgarten die Ortsteile
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Luckow die Ortsteile
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26.12.2016 |
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Gemeinde Vogelsang-Warsin |
26.12.2016 |
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In der Gemeinde Lübs die Ortsteile
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Ferdinandshof die Ortsteile
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26.12.2016 |
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Die Stadt Wolgast und die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Hansestadt Greifswald die Stadtteile
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21.12.2016 |
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In der Hansestadt Greifswald die Stadtteile
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21.12.2016 |
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In der Hansestadt Greifswald die Stadtteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Groß Kiesow die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Karlsburg die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Lühmannsdorf die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Wrangelsburg die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Züssow der Ortsteil
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Neuenkirchen die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Wackerow die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Hinrichshagen die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Mesekenhagen der Ortsteil
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Levenhagen die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Diedrichshagen die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Brünzow die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Hanshagen der Ortsteil
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Katzow die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Kemnitz die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Loissin die Ortsteile
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21.12.2016 |
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Gemeinde Lubmin gesamt |
21.12.2016 |
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In der Gemeinde Neu Boltenhagen die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Rubenow die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Wusterhusen die Ortsteile
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21.12.2016 |
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Gemeinde Kenz-Küstrow ohne die im Sperrbezirk liegenden Ortsteile |
20.12.2016 |
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In der Gemeinde Löbnitz die Ortsteile
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20.12.2016 |
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In der Gemeinde Divitz-Spoldershagen die Ortsteile
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20.12.2016 |
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Stadt Barth: restliches Gebiet außerhalb des Sperrbezirks |
20.12.2016 |
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In der Gemeinde Fuhlendorf die Ortsteile
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20.12.2016 |
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Gemeinde Pruchten gesamt |
20.12.2016 |
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Gemeinde Ostseebad Zingst gesamt |
20.12.2016 |
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In der Hansestadt Stralsund die Stadtteile
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22.12.2016 |
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In der Gemeinde Wendorf die Ortsteile
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22.12.2016 |
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Gemeinde Neu Bartelshagen gesamt |
20.12.2016 |
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Gemeinde Groß Kordshagen gesamt |
20.12.2016 |
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In der Gemeinde Kummerow der Ortsteil
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20.12.2016 |
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Gemeinde Groß Mohrdorf: Großes Holz westlich von Kinnbackenhagen ohne Ortslage Kinnbackenhagen |
20.12.2016 |
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In der Gemeinde Altenpleen die Ortsteile
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20.12.2016 |
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Gemeinde Velgast: Karniner Holz und Bussiner Holz nördlich der Bahnschiene sowie Ortsteil Manschenhagen |
20.12.2016 |
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Gemeinde Karnin gesamt |
20.12.2016 |
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In der Stadt Grimmen die Ortsteile
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22.12.2016 |
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In der Gemeinde Wittenhagen die Ortsteile
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22.12.2016 |
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In der Gemeinde Elmenhorst die Ortsteile
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22.12.2016 |
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Gemeinde Zarrendorf gesamt |
22.12.2016 |
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In der Gemeinde Süderholz die Ortsteile
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Süderholz die Ortsteile
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22.12.2016 |
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In der Gemeinde Sundhagen alle nicht im Sperrbezirk befindlichen Ortsteile |
22.12.2016 |
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Gemeinde Lietzow gesamt |
22.12.2016 |
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Stadt Sassnitz: Gemeindegebiet außerhalb des Sperrbezirkes |
22.12.2016 |
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Gemeinde Sagard gesamt |
22.12.2016 |
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In der Gemeinde Glowe die Ortsteile
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22.12.2016 |
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Gemeinde Seebad Lohme gesamt |
22.12.2016 |
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In der Gemeinde Garz/Rügen
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21.12.2016 |
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In der Gemeinde Garz/Rügen der Ortsteil
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22.12.2016 |
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In der Gemeinde Gustow die Ortsteile
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22.12.2016 |
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In der Gemeinde Poseritz der Ortsteil
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22.12.2016 |
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In der Gemeinde Ostseebad Binz der Ortsteil
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22.12.2016 |
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In der Gemeinde Gneven der Ortsteil
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Langen Brütz der Orsteil
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Barnin die Orte, Ortsteile und Ortslagen
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Bülow der Ort und Ortsteile
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Stadt Crivitz die Orte und Ortsteile
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Demen der Ortsteil
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Zapel der Ort und die Ortsteile
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Friedrichsruhe die Ortsteile
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Zölkow der Ort und die Ortsteile
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Dabel der Ort und die Ortsteile
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Kobrow der Ort und die Ortsteile
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Stadt Sternberg die Gebiete
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Stadt Brüel die Ortsteile
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Kuhlen-Wendorf der Ort und die Ortsteile
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26.12.2016 |
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In der Gemeinde Weitendorf die Orsteile
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26.12.2016 |
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Stadt Ueckermünde |
18.12.2016 bis 26.12.2016 |
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Gemeinde Grambin |
18.12.2016 bis 26.12.2016 |
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In der Gemeinde Liepgarten der Ortsteil
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18.12.2016 bis 26.12.2016 |
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Kreis Schleswig-Flensburg: Ab Ortsteil Triangel, Gemeinde Nübel Richtung Norden auf die Schleswiger Straße bis zur Gemeindegrenze Nübel/Tolk, entlang dieser Gemeindegrenze bis zur Schleswiger Straße, östlich am Ortsteil Wellspang vorbei bis zur Gemeindegrenze Böklund, südlich an der Gemeindegrenze entlang bis zur Kattbeker Straße, links ab bis zur Hans-Christophersen-Allee, diese rechts weiter, übergehend in Bellig und Struxdorf bis zur Gemeindegrenze Struxdorf/Böel, an dieser entlang Richtung Süden bis Ortsteil Boholzau, rechts auf Gemeindegrenze Struxdorf/Twedt bis zur Straße Boholz, diese links weiter auf Boholzau und Buschau, bis Ortsteil Buschau, links ab auf Buschau, dann rechts weiter auf Buschau, gleich wieder links auf Lücke bis zur B 201, rechts weiter Richtung Süden bis links Höckerberg, weiter Osterholz bis Sportplatz, dann rechts auf Verbindungsstraße zur Straße Friedenstal, links weiter bis zur Gemeindegrenze Loit/Steinfeld, dieser folgen bis Gemeindegrenze Steinfeld/Taarstedt, dieser links folgen bis Gemeindegrenze Taarstedt/Ulsnis, rechts weiter auf dieser Gemeindegrenze, weiter auf der Gemeindegrenze Taarstedt/Goltoft und Taarstedt/Brodersby und Taarstedt/Schaalby bis Heerweg, dann links weiter auf Heerweg bis Hauptstraße, weiter rechts auf Hauptstraße bis Raiffeisenstraße, rechts weiter auf Hauptstraße bis B 201, links weiter auf B 201 bis Ortsteil Triangel |
6.12.2016 bis 14.12.2016 |
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Stadt Lübeck: Von der Kreisgrenze entlang des Sonnenbergsredder bis zum Parkplatz im Waldusener Forst, Richtung Waldhusener Weg, Waldhusener Weg folgend bis zur B75, über die B75 Richtung Solmitzstraße, von der Dummersdorfer Straße zum Neuenteilsredder bis Weg Dummersbarn bis zur Trave, die Trave entlang, Richtung Pötenitzer Wiek, die Landstraße querend zur Lübecker Bucht, Landesgrenze über den Wasserweg zur Strandpromenade, hinüber zur Berlingstraße, über Godewind und Fahrenberg, über Steenkamp zu Rödsaal, Timmendorfer Weg Richtung B76, die B76 überqueren und Bollbrügg folgen, entlang der Kreisgrenze zu Ostholstein bis Sonnenbergsredder |
6.12.2016 bis 14.12.2016 |
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Kreis Ostholstein: In der Gemeinde Ratekau nachfolgend beschriebenes Gebiet: Travemünder Straße bis zur Kreisgrenze zur Stadt Lübeck; Ab der Kreisgrenze Ortsteil Kreuzkamp, Offendorfer Straße gen Norden entlang dem Sonnenbergsredder — K15. Vor Warnsdorf entlang des Bachverlaufs bis zum Schloss Warnsdorf. Der Schlossstr. und der Niendorfer Str. bis zur Tarvemünder Straße |
6.12.2016 bis 14.12.2016 |
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In der Gemeinde Mesekenhagen die Ortsteile
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13.12.2016 bis 21.12.2016 |
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In der Gemeinde Wackerow die Ortsteile
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13.12.2016 bis 21.12.2016 |
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In der Gemeinde Neuenkirchen der Ortsteil
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13.12.2016 bis 21.12.2016 |
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In der Gemeinde Neu Boltenhagen die Ortsteile
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13.12.2016 bis 21.12.2016 |
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In der Gemeinde Kemnitz der Ortsteil
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13.12.2016 bis 21.12.2016 |
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In der Gemeinde Katzow der Ortsteil
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13.12.2016 bis 21.12.2016 |
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In der Gemeinde Kenz-Küstrow die Ortsteile
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11.12.2016 bis 20.12.2016 |
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Stadt Barth einschließlich Ortsteile
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11.12.2016 bis 20.12.2016 |
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In der Gemeinde Sundhagen der Ortsteil
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13.12.2016 bis 22.12.2016 |
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In der Gemeinde Sundhagen die Ortsteile
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11.12.2016 bis 22.12.2016 |
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In der Stadt Sassnitz die Ortsteile
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11.12.2016 bis 22.12.2016 |
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In der Gemeinde Sagard: der See am Kreideabbaufeld nördlich von Dargast |
11.12.2016 bis 22.12.2016 |
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In der Gemeinde Demen der Ort und die Ortsteile
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18.12.2016 bis 26.12.2016 |
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In der Gemeinde Quedlinburg die Ortsteile
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20.12.2016 bis 29.12.2016 |
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In der Gemeinde Ballenstedt der Ortsteil
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20.12.2016 bis 29.12.2016 |
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In der Gemeinde Thale die Ortsteile
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20.12.2016 bis 29.12.2016 |
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Landkreis Cloppenburg Von der Kreuzung B 401/B 72 in nördlicher Richtung entlang der B 72 bis zur Kreisgrenze, von dort entlang der Kreisgrenze in östlicher und südöstlicher Richtung bis zur L 831 in Edewechterdamm, von dort entlang der L 831 (Altenoyther Straße) in südwestlicher Richtung bis zum Lahe-Ableiter, entlang diesem in nordwestlicher Richtung bis zum Buchweizendamm, entlang diesem weiter über Ringstraße, Zum Kellerdamm, Vitusstraße, An der Mehrenkamper Schule, Mehrenkamper Straße und Lindenweg bis zur K 297 (Schwaneburger Straße), entlang dieser in nordwestlicher Richtung bis zur B 401 und entlang dieser in westlicher Richtung bis zum Ausgangspunkt Kreuzung B 401/B 72 |
24.12.2016 |
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Landkreis Ammerland Schnittpunkt Kreisgrenze/Edamer Straße, Edamer Straße, Hauptstraße, Auf der Loge, Zur Loge, Lienenweg, Zur Tonkuhle, Burgfelder Straße, Wischenweg, Querensteder Straße, Langer Damm, An den Feldkämpen, Pollerweg, Ocholter Straße, Westerstede Straße, Steegenweg, Rostruper Straße, Rüschendamm, Torsholter Hauptstraße, Südholter Straße, Westersteder Straße, Westerloyer Straße, Strohen, In der Loge, Buernstraße, Am Damm, Moorweg, Plackenweg, Ihausener Straße, Eibenstraße, Eichenstraße, Klauhörner Straße, Am Kanal, Aper Straße, Stahlwerkstraße, Ginsterweg, Am Uhlenmeer, Grüner Weg, Südgeorgsfehner Straße, Schmuggelpadd, Wasserzug Bitsche bzw. Kreisgrenze, Hauptstraße, entlang Kreisgrenze in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt Kreisgrenze/Edamer Straße Das Beobachtungsgebiet umfasst alle an beiden Straßenseiten gelegenen Tierhaltungen |
24.12.2016 |
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Landkreis Leer Gemeinde Detern Anfang an der Kreisgrenze Cloppenburg-Leer auf der B72 Höhe Ubbehausen. In nördlicher Richtung Ecke „Borgsweg“/ „Lieneweg“ weiter in nördlicher Richtung auf den „Deelenweg“. Diesem wieder folgend auf den „Handwieserweg“. Diesem nordöstlich folgend auf die „Barger Straße“ und weiter nördlich auf die Straße „Am Barger Schöpfswerkstief“. Dieser östlich folgend, dann nördlich auf die Straße „Fennen“ weiter und dieser nördlich folgend auf die Straße „Zur Wassermühle“. Nördlich über die Jümme dem Aper Tief folgend in Höhe des „Französischer Weg“ auf die „Osterstraße“. Von dort Richtung Kreisgrenze zum Landkreis Ammerland und dieser weiter folgend zum Ausgangspunkt Höhe Ubbehausen |
24.12.2016 |
Mitgliedstaat: Ungarn
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
Das Gebiet der Teile der Kreise Orosháza und Mezőkovácsháza im Komitat Békés und das Gebiet der Teile des Kreises Makó im Komitat Csongrád jenseits des in der Schutzzone beschriebenen Gebiets und innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.39057, E20.74251; ergänzt um die gesamten bebauten Gebiete der Ortschaften Békéssámson, Kaszaper, Végegyháza und Mezőhegyes und die gesamten von den Ortschaften Pitvaros und Csanádalberti verwalteten Gebiete |
6.12.2016 |
Das von folgenden Straßen eingefasste Gebiet: Straße 52 von der Stelle, an der sie bei Kecskemét von der M5 überquert wird, bis zur Kreuzung mit der Straße 5301. Straße 5301 bis zur Kreuzung mit 5309. Straße 5309 bis Kiskunhalas. Straße 5408 von Kiskunhalas bis zur Komitatsgrenze. Entlang der Komitatsgrenze bis zur M5, von dort bis zum Ausgangspunkt, an dem die M5 Straße 52 überquert. |
21.12.2016 |
Eine Fläche, deren Ausdehnung durch folgende Punkte begrenzt ist: Im Norden zwei Kilometer von Jászszentlászló entfernt auf der Straße 5402 zwischen Jászszentlászló und Kiskunmajsa Im Nordwesten ein Kilometer von Szank entfernt auf der Straße 5404 zwischen Szank und Kiskunmajsa Richtung Süden die Kreuzung der Straße 5405 und der Straße zwischen Szank und Kiskunmajsa-Bodoglár Richtung Süden 3,5 Kilometer von der Ortsgrenze von Kiskunmajsa entfernt auf der Straße 5402 zwischen Kiskunhalas und Kiskunmajsa Südlich 2,7 Kilometer von der Ortsgrenze von Kiskunmajsa entfernt auf der Straße 5409 Südlich zwei Kilometer von Kígyós entfernt Richtung Norden Südlich 1,5 Kilometer von der Ortsgrenze von Csólyospálos entfernt Richtung Südwesten An der Grenze des Komitats drei Kilometer südwestlich der Stelle, an der die von Csólyospálos kommende Straße 5404 die Komitatsgrenze kreuzt Entlang der Komitatsgrenze die Stelle, an der die von Kömpöc Richtung Osten führende Straße 5411 die Komitatsgrenze kreuzt Komitatsgrenze Richtung Norden 1,5 Kilometer ab der Straße 5411 Richtung Westen zwei Kilometer von der Ortsgrenze Kömpöc Richtung Nordwesten bis zur Komitatsgrenze, 0,5 Kilometer östlich von der Richtung Norden abknickenden Komitatsgrenze Richtung Nordwesten bis zu dem Punkt, an dem die Straße 5412 die Komitatsgrenze kreuzt 0,5 Kilometer Richtung Westen, dann nordwestlich bis zum Ausgangspunkt; ergänzt durch diejenigen Teile der Kreise Mórahalom und Kistelek im Komitat Csongrád, die innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N46,419599, E19,858897; N46,393889 liegen |
22.12.2016 bis 30.12.2016 |
Das Gebiet der Teile der Kreise Kiskunfélegyháza, Kecskemét, Kiskőrös und Kiskunmajsa im Komitat Bács-Kiskun jenseits des in der Schutzzone beschriebenen Gebiets und innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.682422, E19.638406 sowie N46.685278, E 19.64 |
12.12.2016 |
Die Teile der Kreise Kiskunfélegyháza, Kecskemét und Kiskunmajsa im Komitat Bács-Kiskun, die innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.682422, E19.638406 sowie N46.685278, E19.64 liegen; ergänzt um die gesamten bebauten Gebiete der Ortschaften Bugac (ohne Bugac-Alsómonostor) und Móricgát-Erdőszéplak |
4.12.2016 bis 12.12.2016 |
Das Gebiet der Teile der Kreise Kiskunhalas und Jánoshalma im Komitat Bács-Kiskun und das Gebiet der Teile des Kreises Mórahalom im Komitat Csongrád jenseits des in der Schutzzone beschriebenen Gebiets und innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.268418, E19.573609 sowie N46.229847, E19.619350; ergänzt um die gesamten bebauten Gebiete der Ortschaft Balotaszállás. |
20.12.2016 |
Die Teile des Kreises Kiskunhalas im Komitat Bács-Kiskun, die innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.268418; E19.573609 sowie N46.229847; E19.619350 liegen; ergänzt um die gesamten bebauten Gebiete der Ortschaft Kelebia-Újfalu. |
12.12.2016 bis 20.12.2016 |
Das Gebiet der Teile der Kreise Kiskunhalas und Jánoshalma im Komitat Bács-Kiskun und das Gebiet der Teile des Kreises Mórahalom im Komitat Csongrád jenseits des in der Schutzzone beschriebenen Gebiets und innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.229847; E19.619350 |
14.12.2016 |
Das Gebiet der Teile der Kreise Mórahalom, Kistelek und Szeged im Komitat Csongrád und das Gebiet der Teile des Kreises Kiskunmajsa im Komitat Bács-Kiskun jenseits des in der Schutzzone beschriebenen Gebiets und innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.342763, E19.886990 |
24.12.2016 |
Die Teile des Kreises Mórahalom im Komitat Csongrád, die innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.342763, E19.886990 liegen; ergänzt um die gesamten bebauten Gebiete der Ortschaften Forráskút, Üllés und Bordány |
16.12.2016 bis 24.12.2016 |
Das Gebiet der Teile der Kreise Kunszentmárton und Mezőtúr im Komitat Jász-Nagykun und das Gebiet der Teile des Kreises Szarvas im Komitat Békés jenseits des in der Schutzzone beschriebenen Gebiets und innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.8926211, E20.367360 sowie N46.896193, E20.388287; ergänzt um die gesamten bebauten Gebiete der Ortschaften Békésszentandrás und Kunszentmárton |
25.12.2016 |
Die Teile des Kreises Kunszentmárton im Komitat Jász-Nagykun-Szolnok, die innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.8926211, E20.367360 sowie N46.896193, E20.388287 liegen; ergänzt um die gesamten bebauten Gebiete der Ortschaft Öcsöd |
17.12.2016 bis 25.12.2016 |
Das Gebiet der Teile der Kreise Kiskunmajsa und Kiskunfélegyháza im Komitat Bács-Kiskun jenseits des in der Schutzzone beschriebenen Gebiets und innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.584528, E19.665409 |
26.12.2016 |
Die Teile des Kreises Kiskunmajsa im Komitat Bács-Kiskun, die innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die GPS-Koordinaten N46.584528, E19.665409 liegen |
18.12.2016 bis 26.12.2016 |
Mitgliedstaat: Niederlande
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
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Biddinghuizen
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28.12.2016 |
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Biddinghuizen
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20.12.2016 bis 28.12.2016 |
Mitgliedstaat: Österreich
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
Die Gemeinden Langen, Buch, Schwarzach, Kennelbach, Wolfurt, Bildstein, Dornbirn, Lustenau, Lochau, Höchst, Hörbranz, Gaißau, Eichenberg |
23.12.2016 |
Die Gemeinden Bregenz, Hard, Fußach, Lauterach |
15.12.2016 bis 23.12.2016 |
Mitgliedstaat: Schweden
Das Gebiet umfasst: |
Gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2005/94/EG gültig bis |
Die Teile der Gemeinden Helsingborg, Ängelholm, Bjuv und Åstorp (ADNS-Code 01200) jenseits des als Schutzzone beschriebenen Gebiets und innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern um die Koordinaten N56,053495 und E12,848939 (WGS84) |
1.1.2017 |
Die Teile der Gemeinde Helsingborg (ADNS-Code 01200) innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern um die Koordinaten N56,053495 und E12,848939 (WGS84) |
24.12.2016 bis 1.1.2017 |