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25.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 319/46 |
BESCHLUSS (EU) 2016/2063 DER KOMMISSION
vom 24. November 2016
zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf das Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit Schreiben an den Ratsvorsitz vom 26. Juli 2016 hat Irland mitgeteilt, dass es sich an der Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates beteiligen möchte (1). |
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(2) |
Für die Beteiligung Irlands an der vorgenannten Verordnung gibt es keine spezifischen Bedingungen, und es sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass Irland eine nationale EPA-Stelle gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/2219 errichtet hat. |
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(3) |
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2015/2219 sollte daher bestätigt werden. |
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(4) |
Damit sich Irland so bald als möglich an den Tätigkeiten der EPA beteiligen kann, sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2015/2219 wird bestätigt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 24. November 2016
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates (ABl. L 319 vom 4.12.2015, S. 1).