15.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 306/30


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/1992 DER KOMMISSION

vom 11. November 2016

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/2416 zur Anerkennung bestimmter Gebiete der Vereinigten Staaten von Amerika als frei von Agrilus planipennis Fairmaire

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 7151)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (1), insbesondere auf Anhang IV Teil A Abschnitt I Nummern 2.3, 2.4 und 2.5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2416 der Kommission (2) wurden bestimmte Gebiete der Vereinigten Staaten von Amerika als frei von Agrilus planipennis Fairmaire anerkannt.

(2)

Aus kürzlich durch die Vereinigten Staaten von Amerika übermittelten Informationen geht hervor, dass bestimmte Gebiete in ihrem Hoheitsgebiet, die derzeit als frei von Agrilus planipennis Fairmaire anerkannt sind, jetzt nicht mehr frei von diesem Schadorganismus sind.

(3)

Darüber hinaus haben die Vereinigten Staaten von Amerika Informationen vorgelegt, denen zufolge Chester County in Tennessee frei von dem genannten Schadorganismus ist.

(4)

Angesichts dieser Informationen sollte die entsprechende Liste der als frei von dem genannten Schadorganismus anerkannten Gebiete geändert werden.

(5)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2416 sollte daher entsprechend geändert werden.

(6)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/2416 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 11. November 2016

Für die Kommission

Vytenis ANDRIUKAITIS

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 169 vom 10.7.2000, S. 1.

(2)  Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2416 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Anerkennung bestimmter Gebiete der Vereinigten Staaten von Amerika als frei von Agrilus planipennis Fairmaire (ABl. L 333 vom 19.12.2015, S. 128).


ANHANG

LISTE DER GEBIETE GEMÄSS ARTIKEL 1

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/2416 wird wie folgt geändert:

(1)

Unter Nummer 2 Buchstabe f — Counties (Parishes) in Louisiana — werden folgende Einträge gestrichen: Caldwell, Franklin, Winn.

(2)

Unter Nummer 2 Buchstabe h — Counties in Minnesota — wird folgender Eintrag gestrichen: Wabasha.

(3)

Unter Nummer 2 Buchstabe i — Counties in Nebraska — werden folgende Einträge gestrichen: Antelope, Boone, Burt, Butler, Cedar, Colfax, Cuming, Dakota, Dixon, Dodge, Fillmore, Gage, Hamilton, Jefferson, Lancaster, Madison, Merrick, Nance, Platte, Polk, Saline, Saunders, Seward, Stanton, Thurston, York.

(4)

Unter Nummer 2 Buchstabe l — Counties in Tennessee — wird vor Crockett Folgendes eingefügt: Chester.

(5)

Unter Nummer 2 Buchstabe m — Counties in Texas — werden folgende Einträge gestrichen: Anderson, Camp, Cherokee, Delta, Franklin, Gregg, Henderson, Hopkins, Lamar, Morris, Nacogdoches, Rains, Red River, Rusk, Sabine, San Augustine, Shelby, Smith, Titus, Upshur, Van Zandt, Wood.