12.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 305/29


BESCHLUSS (EU) 2016/1981 DES RATES

vom 8. November 2016

zur Ernennung eines vom Königreich Schweden vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der schwedischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 26. Januar 2015, 5. Februar 2015 und 23. Juni 2015 die Beschlüsse (EU) 2015/116 (1), (EU) 2015/190 (2) und (EU) 2015/994 (3) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis 25. Januar 2020 erlassen. Am 20. Juli 2015 wurde mit dem Beschluss (EU) 2015/1203 des Rates (4) Frau Ingeborg WIKSTEN als Nachfolgerin von Herrn Kenth LÖVGREN zum stellvertretenden Mitglied ernannt.

(2)

Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Frau Ingeborg WIKSTEN ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Ernannt wird zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2020:

Herr Mohamad HASSAN, Ledamot i kommunfullmäktige, Uppsala kommun.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 8. November 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. KAŽIMÍR


(1)  Beschluss (EU) 2015/116 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 20 vom 27.1.2015, S. 42).

(2)  Beschluss (EU) 2015/190 des Rates vom 5. Februar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 31 vom 7.2.2015, S. 25).

(3)  Beschluss (EU) 2015/994 des Rates vom 23. Juni 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 159 vom 25.6.2015, S. 70).

(4)  Beschluss (EU) 2015/1203 des Rates vom 20. Juli 2015 zur Ernennung von drei schwedischen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und sechs schwedischen Stellvertretern im Ausschuss der Regionen (ABl. L 195 vom 23.7.2015, S. 44).