30.9.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 264/36 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/1747 DES RATES
vom 29. September 2016
zur Durchführung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2014/932/GASP des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen (1), insbesondere auf Artikel 3,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 18. Dezember 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/932/GASP angenommen. |
(2) |
Am 26. August 2016 hat der mit Nummer 19 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Informationen zu zwei Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert. |
(3) |
Der Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. September 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. ŽIGA
(1) ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 147.
ANHANG
In der Liste von Personen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP erhalten die Einträge Nr. 2 und Nr. 4 im Abschnitt „Personen“ folgende Fassung:
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