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8.7.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 183/64 |
BESCHLUSS (GASP) 2016/1107 DES RATES
vom 7. Juli 2016
zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 25. November 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP (1) angenommen. |
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(2) |
Am 2. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1065 (2) zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP und zu deren Verlängerung bis zum 30. Juni 2016 angenommen. |
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(3) |
Nach der strategischen Zwischenüberprüfung der EU BAM Rafah sollte die Mission um weitere zwölf Monate bis zum 30. Juni 2017 verlängert werden. |
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(4) |
Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP sollte daher entsprechend geändert werden. |
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(5) |
Die EU BAM Rafah wird im Kontext einer Lage durchgeführt werden, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
In Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 beläuft sich auf 1 545 000 EUR.“ |
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2. |
Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt bis zum 30. Juni 2017.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Juli 2016.
Geschehen zu Brüssel am 7. Juli 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. LAJČÁK
(1) Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP vom 25. November 2005 zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (ABl. L 327 vom 14.12.2005, S. 28).
(2) Beschluss (GASP) 2015/1065 des Rates vom 2. Juli 2015 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (ABl. L 174 vom 3.7.2015, S. 23).