2.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 178/21


BESCHLUSS (GASP) 2016/1071 DES RATES

vom 1. Juli 2016

zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen.

(2)

Der Europäische Rat ist am 19. März 2015 übereingekommen, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen eindeutig an die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk zu knüpfen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die vollständige Umsetzung für den 31. Dezember 2015 vorgesehen war.

(3)

Am 21. Dezember 2015 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2016 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarung von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.

(4)

Nach der Bewertung der Umsetzung der Vereinbarung von Minsk sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden, damit der Rat ihre Umsetzung einer weiteren Bewertung unterziehen kann.

(5)

Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:

„(1)   Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2017.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 1. Juli 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. LAJČÁK


(1)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).