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28.5.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 141/125 |
BESCHLUSS (GASP) 2016/850 DES RATES
vom 27. Mai 2016
zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP (1) erlassen. |
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(2) |
Am 28. Mai 2015 hat der Rat den Beschluss 2015/837/GASP (2) erlassen, mit dem die im Beschluss 2013/255/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2016 verlängert wurden. |
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(3) |
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollte die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2017 verlängert werden. |
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(4) |
Zwei Personen sollten nicht länger in der in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgeführt werden. |
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(5) |
Die Angaben zu bestimmten in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgeführten Personen sollten auf den neuesten Stand gebracht werden. |
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(6) |
Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 34 des Beschlusses 2013/255/GASP erhält folgende Fassung:
„Artikel 34
Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2017. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Artikel 2
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. Mai 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A.G. KOENDERS
(1) Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14).
(2) Beschluss (GASP) 2015/837 des Rates vom 28. Mai 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 132 vom 29.5.2015, S. 82).
ANHANG
I.
Die Einträge zu folgenden Personen werden von der in Anhang I Abschnitt A des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste der Personen gestrichen:|
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Nr. 15. Mohamed Farahat (alias Muhammad Farahat) |
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Nr. 17. Muhammad ( |
II.
Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen gemäß Anhang I Abschnitt A des Beschlusses 2013/255/GASP werden durch die folgenden Einträge ersetzt:|
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Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
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8. |
Rami (
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Geboren: 10. Juli 1969 Geburtsort: Damaskus Reisepass-Nr. 454224 |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen in den Branchen Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Verkehr und Immobilien; hat finanzielle Interessen an und/oder höhere Führungspositionen inne bei Syriatel, dem führenden Mobilfunkbetreiber in Syrien, dem Investmentfonds Al Mashreq, Bena Properties und Cham Holding. Durch seine Geschäftsinteressen finanziert und unterstützt er das syrische Regime. Er ist ein einflussreiches Mitglied der Makhlouf-Familie und eng mit der Assad-Familie verbunden; Cousin von Präsident Bashar Al-Assad. |
9.5.2011 |
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18. |
Mohammed (
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Geboren: 20. Mai 1966 Reisepass-Nr. 002954347 |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen in den Branchen Ingenieur- und Bauwesen, Medien, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gesundheitswesen. Er hat finanzielle Interessen an und/oder höhere Führungspositionen inne bei einer Vielzahl von Unternehmen in Syrien, insbesondere Hamsho International, Hamsho Communication, Mhg International, Jupiter for Investment and Tourism Project und Syria Metal Industries. Er spielt in der Geschäftswelt Syriens eine wichtige Rolle als Generalsekretär der Handelskammer von Damaskus (im Dezember 2014 vom damaligen Wirtschaftsminister Khodr Orfali benannt), Vorsitzender des China-Syria Bilateral Business Council (seit März 2014) und Vorsitzender des Syrian Metal and Steel Council (seit Dezember 2015). Er hat ferner enge Geschäftsbeziehungen mit Schlüsselpersonen des syrischen Regimes, u. a. mit Maher Al-Assad. Mohammed Hamcho ist aufgrund seiner Geschäftsinteressen selbst Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes und steht in Verbindung mit Personen, die Nutznießer und Unterstützer des Regimes sind. |
27.1.2015 |
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22. |
Ihab (
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Geboren: 21. Januar 1973 Geburtsort: Damaskus Reisepass-Nr. N002848852 |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann. Ihab Makhlouf ist Vizepräsident und Aktionär von Syriatel, dem führenden Mobilfunkbetreiber in Syrien. Er hat ferner Geschäftsinteressen in mehreren anderen syrischen Unternehmen und Organisationen, u. a. Ramak Construction Co. und Syrian International Private University for Science and Technology (SIUST). Als Vizepräsident von Syriatel, das im Rahmen seines Lizenzvertrags einen erheblichen Teil seines Gewinns an die syrische Regierung abführt, ist Ihab Makhlouf direkter Unterstützer des syrischen Regimes. Er ist ein einflussreiches Mitglied der Makhlouf-Familie und eng mit der Assad-Familie verbunden; Cousin von Präsident Bashar Al-Assad. |
23.5.2011 |
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28. |
Khalid (
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Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in den Branchen Telekommunikation sowie Erdöl- und Kunststoffindustrie, der in engen Geschäftsbeziehungen zu Maher Al-Assad steht. Durch seine Geschäftstätigkeiten ist er Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes. Steht in Verbindung mit Maher Al-Assad, auch durch seine Geschäftstätigkeiten. |
27.1.2015 |
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29. |
Ra'if (
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Geboren: 3. Februar 1967; Geburtsort: Damaskus |
Geschäftspartner von Maher Al-Assad und verantwortlich für die Verwaltung von einigen von dessen Geschäftsinteressen; finanziert das Regime. |
23.6.2011 |
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32. |
Mohammed (
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Geboren: 19. Oktober 1932; Geburtsort: Latakia, Syrien |
Einflussreiches Mitglied der Makhlouf-Familie, Geschäftspartner und Vater von Rami, Ihab und Iyad Makhlouf. Eng verbunden mit der Assad-Familie und Onkel mütterlicherseits von Bashar und Mahir Al-Assad. Auch bezeichnet als Abu Rami. Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft, u. a. mit Beteiligungen in und/oder maßgeblichem Einfluss auf die „General Organisation of Tobacco“ und die Branchen Erdöl und Erdgas, Waffen und Bankwesen. Beteiligt an Geschäften zur Waffenbeschaffung und an Bankgeschäften für das Assad-Regime. Angesichts des Umfangs seiner wirtschaftlichen und politischen Verbindungen zu dem Regime ist er Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes. |
1.8.2011 |
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33. |
Ayman (
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Geburtsort: Latakia |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, beteiligt an den Branchen Stahl, Medien, Konsumgüter und Erdöl, einschließlich Handel mit diesen Gütern. Er hat finanzielle Interessen an und/oder höhere Führungspositionen inne bei einer Vielzahl von Unternehmen und Organisationen in Syrien, insbesondere Al Jazira (alias Al Jazerra, El Jazireh), Dunia TV und Sama Satellite Channel. Über sein Unternehmen Al Jazira hat Ayman Jaber die Einfuhr von Erdöl von Overseas Petroleum Trading nach Syrien erleichtert. Durch seine Geschäftsinteressen ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes. Er ist direkter Unterstützer von und spielt eine führende Rolle bei Tätigkeiten von regierungsnahen Milizen, die unter dem Namen Shabiha und/oder Suqur as-Sahraa bekannt sind. Er steht über seine Geschäftstätigkeiten in Verbindung mit Rami Makhlouf und durch seine Rolle bei regierungsnahen Milizen mit Maher Al-Assad. |
27.1.2015 |
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41. |
Ali (
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Geboren: 1933 Geburtsort: Karfis, Syrien |
Verantwortlich für die Tötungen in Hama im Jahr 1980, wurde als Sonderberater des Präsidenten Bashar Al-Assad nach Damaskus zurückberufen |
23.8.2011 |
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48. |
Samir (
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Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft. Er besitzt Beteiligungen an und/oder hat maßgeblichen Einfluss auf die Amir Group und die Cham Holding, zwei Konzerne mit Beteiligungen in den Sektoren Immobilien, Tourismus, Verkehr und Finanzen. Infolge seiner Ernennung durch Wirtschaftsminister Khodr Orfali bekleidet er seit März 2014 das Amt des Vorsitzenden für Russland in den Bilateralen Wirtschaftsräten. Samir Hassan unterstützt die Kriegführung des Regimes mit Geldspenden. Samir Hassan steht in Verbindung mit Personen, die Nutznießer oder Unterstützer des Regimes sind. Insbesondere steht er in Verbindung mit Rami Makhlouf und Issam Anbouba, die vom Rat benannt wurden, und er ist Nutznießer des syrischen Regimes. |
27.9.2014 |
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108. |
Mohammad (
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Geboren: 1945; Geburtsort: Damaskus |
Ehemaliger Minister für Finanzen, bis zum 9. Februar 2013 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
1.12.2011 |
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111. |
Joseph(
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Geboren: 1958; Geburtsort: Damaskus |
Ehemaliger Staatsminister, bis mindestens zum 21. Januar 2014 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
23.3.2012 |
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112. |
Hussein (
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Geboren: 1957; Geburtsort: Hama |
Ehemaliger Staatsminister, bis mindestens 2014 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
23.3.2012 |
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114. |
Emad (
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Geboren: 1964; Geburtsort: Damaskus |
Ehemaliger Minister für Telekommunikation und Technologie, bis mindestens April 2014 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
27.2.2012 |
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117. |
Adnan (
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Geboren: 1966; Geburtsort: Tartous |
Ehemaliger Informationsminister. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
23.9.2011 |
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192. |
Hashim Anwar al-Aqqad alias Hashem Aqqad, Hashem Akkad, Hashim Akkad |
Geboren: 1961 Geburtsort: Mohagirine, Syrien |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft. Er besitzt Beteiligungen an und/oder hat maßgeblichen Einfluss auf die Anwar Akkad Sons Group (AASG) und ihre Tochtergesellschaft United Oil. AASG ist ein Konzern mit Beteiligungen in Branchen wie Erdöl, Erdgas, Chemie, Versicherungen, Industriemaschinenbau, Immobilien, Tourismus, Messen, Vertragswesen und medizinischen Geräten. Außerdem war Hashim Anwar al-Aqqad noch bis 2012 Abgeordneter des syrischen Parlaments. Hashim Anwar al-Aqqad hätte nicht ohne Unterstützung durch das Regime erfolgreich bleiben können. Angesichts des Umfangs seiner wirtschaftlichen und politischen Verbindungen zu dem Regime ist er Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes. |
23.7.2014 |
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201. |
Wael Abdulkarim (alias Wael Al Karim) |
Al Karim for Trade and Industry, PO Box 111, 5797 Damaskus, Syrien |
Führender, in der Erdöl-, Chemie- und verarbeitenden Industrie in Syrien tätiger Geschäftsmann. Insbesondere vertritt er die Abdulkarim Group, alias Al Karim Group/Alkarim for Trade and Industry/Al Karim Trading and Industry/Al Karim for Trade and Industry. Die Abdulkarim Group ist ein führender Hersteller von Schmierstoffen, Fetten und Industriechemikalien in Syrien. |
7.3.2015 |
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203. |
George Haswani (alias Heswani, Hasawani, Al Hasawani) |
Anschrift: Provinz Damaskus, Yabroud, Al Jalaa St, Syrien |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in den Branchen Ingenieur- und Bauwesen sowie in der Erdöl- und Erdgasbranche. Er besitzt Beteiligungen an und/oder hat maßgeblichen Einfluss auf eine Reihe von Unternehmen und Organisationen in Syrien, insbesondere HESCO Engineering and Construction Company, ein großes Ingenieur- und Bauunternehmen. George Haswani hat enge Verbindungen zum syrischen Regime. Durch seine Rolle als Mittelsmann beim Ankauf von Erdöl von ISIS durch das syrische Regime ist er Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes. Ferner profitiert er von dem Regime durch Vorzugsbehandlung, unter anderem durch die Vergabe eines Auftrags (als Subunternehmer) mit Stroytransgaz, einem großen russischen Erdölunternehmen. |
7.3.2015 |