24.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 133/9


BESCHLUSS (EU) 2016/815 DES RATES

vom 17. Mai 2016

betreffend den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zum Protokoll vom 27. September 1996, zum Protokoll vom 29. November 1996 sowie zum Zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 zu jenem Übereinkommen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,

gestützt auf die Akte über den Beitritt Kroatiens, insbesondere auf Artikel 3 Absätze 4 und 5,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (2) (im Folgenden „Übereinkommen“), wurde am 26. Juli 1995 unterzeichnet und ist am 17. Oktober 2002 in Kraft getreten.

(2)

Das Übereinkommen wurde ergänzt durch das Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (3) (im Folgenden „Protokoll vom 27. September 1996“) und durch das Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (4) (im Folgenden „Protokoll vom 29. November 1996“); beide Protokolle sind am 17. Oktober 2002 in Kraft getreten.

(3)

Das Übereinkommen wurde ferner ergänzt durch das Zweite Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (5) (im Folgenden „Zweites Protokoll vom 19. Juni 1997“), das am 19. Mai 2009 in Kraft getreten ist.

(4)

Nach Artikel 3 Absatz 4 der Akte über den Beitritt Kroatiens (im Folgenden „Beitrittsakte“) tritt Kroatien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei. Zu diesen Übereinkünften und Protokollen gehören unter anderem das Übereinkommen, das Protokoll vom 27. September 1996, das Protokoll vom 29. November 1996 und das Zweite Protokoll vom 19. Juni 1997. Die betreffenden Übereinkünfte und Protokolle treten für Kroatien zu dem vom Rat festgelegten Zeitpunkt in Kraft.

(5)

Nach Artikel 3 Absatz 5 der Beitrittsakte hat der Rat zu beschließen, alle Anpassungen vorzunehmen, die auf Grund des Beitritts zu den in Anhang I der Beitrittsakte genannten Übereinkünften und Protokollen erforderlich sind —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Übereinkommen, das Protokoll vom 27. September 1996, das Protokoll vom 29. November 1996 und das Zweite Protokoll vom 19. Juni 1997 treten für Kroatien am ersten Tag des ersten Monats nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses in Kraft.

Artikel 2

Die kroatischen Sprachfassungen des Übereinkommens (6), des Protokolls vom 27. September 1996 (7), des Protokolls vom 29. November 1996 (8) und des Zweiten Protokolls vom 19. Juni 1997 (9) sind gleicher Weise verbindlich wie die übrigen Sprachfassungen des Übereinkommens und der Protokolle.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 17. Mai 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M.H.P. VAN DAM


(1)  Stellungnahme vom 25. Februar 2016 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 49.

(3)  ABl. C 313 vom 23.10.1996, S. 2.

(4)  ABl. C 151 vom 20.5.1997, S. 2.

(5)  ABl. C 221 vom 19.7.1997, S. 12.

(6)  Die kroatische Sprachfassung wurde in einer Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht (Kapitel 19, Band 014, S. 50).

(7)  Die kroatische Sprachfassung wurde in einer Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht (Kapitel 19, Band 014, S. 73).

(8)  Die kroatische Sprachfassung wurde in einer Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht (Kapitel 19, Band 014, S. 92).

(9)  Die kroatische Sprachfassung wurde in einer Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht (Kapitel 19, Band 014, S. 141).