1.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 85/48


BESCHLUSS (GASP) 2016/478 DES RATES

vom 31. März 2016

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1333 (1) angenommen.

(2)

Am 16. März 2015 erinnerte der Rat daran, dass nur eine politische Lösung ein zukunftsfähiger Weg sein und einen Beitrag zu Frieden und Stabilität in Libyen leisten kann, und wies unter anderem darauf hin, wie wichtig es ist, von Handlungen abzusehen, die die aktuellen Spaltungen verschärfen könnten.

(3)

Der Rat ist weiterhin zutiefst besorgt über die Lage in Libyen, insbesondere über Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Libyens gefährden, und die die erfolgreiche Durchführung des politischen Übergangs in Libyen behindern oder untergraben, wie Handlungen, die die Umsetzung des libyschen politischen Abkommens vom 17. Dezember 2015 und die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit behindern, was das wiederholte Versäumnis von Personen mit politischem Einfluss in Libyen, tätig zu werden, einschließt.

(4)

In Anbetracht der sehr ernsten Lage in Libyen sollten drei weitere Personen für einen Zeitraum von sechs Monaten in die in den Anhängen II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 enthaltenen Listen der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2015/1333 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2015/1333 wird wie folgt geändert:

1.

Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Listen in den Anhängen II und IV aufgenommen.

2.

In Artikel 17 werden die folgenden Absätze angefügt:

„(3)   Die in Artikel 8 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 16, 17 und 18 in Anhang II bis zum 2. Oktober 2016.

(4)   Die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 21, 22 und 23 in Anhang IV bis zum 2. Oktober 2016.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 31. März 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A.G. KOENDERS


(1)  Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP (ABl. L 206 vom 1.8.2015, S. 34).


ANHANG

„ANHANG II

Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 8 Absatz 2

A.   PERSONEN

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

16.

SALEH ISSA GWAIDER, Agila

Geburtsdatum: 1944 (nicht bestätigt)

Agila Saleh ist seit dem 5. August 2014 Präsident des Abgeordnetenrates im Repräsentantenhaus.

Am 17. Dezember 2015 sprach sich Saleh gegen das am 17. Dezember 2015 unterzeichnete libysche politische Abkommen aus.

Als Präsident des Abgeordnetenrates hat Saleh den politischen Übergang in Libyen behindert und untergraben, indem er sich unter anderem weigerte, am 23. Februar 2016 im Repräsentantenhaus eine Abstimmung über die Regierung der nationalen Einheit (GNA) abzuhalten.

Am 23. Februar 2016 beschloss Saleh, einen Ausschuss einzuberufen, der voraussichtlich mit anderen Mitgliedern des gegen das libysche politische Abkommen eingestellten ‚innerlibyschen Prozesses‘ (‚Libyan-Libyan Process‘) zusammentreffen wird.

 

17.

GHWELL, Khalifa

alias AL GHWEIL, Khalifa

AL-GHAWAIL, Khalifa

Geburtsdatum: 1964

Misratah

Khalifa Ghwell ist der sogenannte ‚Ministerpräsident und Verteidigungsminister‘ des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses (GNC, auch bekannt als ‚Regierung der nationalen Rettung‘) und in dieser Eigenschaft verantwortlich für dessen Handlungen.

Am 7. Juli 2015 bekundete Khalifa Ghwell der Standhaftigkeitsfront (Alsomood), einer neuen militärischen Streitmacht von 7 Brigaden, seine Unterstützung, um die Bildung einer Einheitsregierung in Tripolis zu verhindern, indem er gemeinsam mit dem Präsidenten des GNC, Nuri Abu Sahmain, an den Feierlichkeiten zur Gründung der Front teilnahm.

Als ‚Ministerpräsident‘ des GNC spielte Ghwell eine zentrale Rolle bei der Behinderung der Einsetzung der im Rahmen des libyschen politischen Abkommens vereinbarten GNA.

Am 15. Januar 2016 ordnete Ghwell in seiner Eigenschaft als ‚Ministerpräsident und Verteidigungsminister‘ des GNC in Tripolis an, dass alle Angehörigen des vom designierten Ministerpräsidenten der Regierung der nationalen Einheit eingesetzten neuen Sicherheitsteams, die sich nach Tripolis begeben, festzunehmen sind.

 

18.

ABU SAHMAIN, Nuri

alias BOSAMIN, Nori

BO SAMIN, Nuri

BADI, Salahdin

Geburtsdatum: 16.5.1956

Zouara/Zuwara (Libyen)

Nuri Abu Sahmain ist der sogenannte ‚Präsident‘ des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses (GNC, auch bekannt als ‚Regierung der nationalen Rettung‘) und in dieser Eigenschaft verantwortlich für dessen Handlungen.

Als ‚Präsident‘ des GNC spielte Nuri Abu Sahmain eine zentrale Rolle bei der Behinderung und Untergrabung des libyschen politischen Abkommens und der Einsetzung der Regierung der nationalen Einheit (GNA).

Am 15. Dezember 2015 rief Sahmain dazu auf, die Annahme des libyschen politischen Abkommens, die auf einer Tagung am 17. Dezember erfolgen sollte, zu verschieben.

Am 16. Dezember 2015 gab Sahmain eine Erklärung ab, wonach der GNC keinem seiner Mitglieder gestattet, an der Tagung teilzunehmen oder das libysche politische Abkommen zu unterzeichnen.

Am 1. Januar 2016 lehnte Sahmain in Gesprächen mit dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen das libysche politische Abkommen ab.“

 

„ANHANG IV

Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 9 Absatz 2

A.   PERSONEN

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

21.

SALEH ISSA GWAIDER, Agila

Geburtsdatum: 1944 (nicht bestätigt)

Agila Saleh ist seit dem 5. August 2014 Präsident des Abgeordnetenrates im Repräsentantenhaus.

Am 17. Dezember 2015 sprach sich Saleh gegen das am 17. Dezember 2015 unterzeichnete libysche politische Abkommen aus.

Als Präsident des Abgeordnetenrates hat Saleh den politischen Übergang in Libyen behindert und untergraben, indem er sich unter anderem weigerte, am 23. Februar 2016 im Repräsentantenhaus eine Abstimmung über die Regierung der nationalen Einheit abzuhalten.

Am 23. Februar 2016 beschloss Saleh, einen Ausschuss einzuberufen, der voraussichtlich mit anderen Mitgliedern des gegen das libysche politische Abkommen eingestellten ‚innerlibyschen Prozesses‘ (‚Libyan-Libyan Process‘) zusammentreffen wird.

 

22.

GHWELL, Khalifa

alias AL GHWEIL, Khalifa

AL-GHAWAIL, Khalifa

Geburtsdatum: 1964

Misratah

Khalifa Ghwell ist der sogenannte ‚Ministerpräsident und Verteidigungsminister‘ des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses (GNC, auch bekannt als ‚Regierung der nationalen Rettung‘) und in dieser Eigenschaft verantwortlich für dessen Handlungen.

Am 7. Juli 2015 bekundete Khalifa Ghwell der Standhaftigkeitsfront (Alsomood), einer neuen militärischen Streitmacht von 7 Brigaden, seine Unterstützung, um die Bildung einer Einheitsregierung in Tripolis zu verhindern, indem er gemeinsam mit dem ‚Präsidenten‘ des GNC, Nuri Abu Sahmain, an den Feierlichkeiten zur Gründung der Front teilnahm.

Als ‚Ministerpräsident‘ des GNC spielte Ghwell eine zentrale Rolle bei der Behinderung der Einsetzung der im Rahmen des libyschen politischen Abkommens vereinbarten Regierung der nationalen Einheit (GNA).

Am 15. Januar 2016 ordnete Ghwell in seiner Eigenschaft als ‚Ministerpräsident und Verteidigungsminister‘ des GNC in Tripolis an, dass alle Angehörigen des vom designierten Ministerpräsidenten der Regierung der nationalen Einheit eingesetzten neuen Sicherheitsteams, die sich nach Tripolis begeben, festzunehmen sind.

 

23.

ABU SAHMAIN, Nuri

alias BOSAMIN, Nori

BO SAMIN, Nuri

BADI, Salahdin

Geburtsdatum: 16.5.1956

Zouara/Zuwara (Libyen)

Nuri Abu Sahmain ist der sogenannte ‚Präsident‘ des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses (GNC, auch bekannt als ‚Regierung der nationalen Rettung‘) und in dieser Eigenschaft verantwortlich für dessen Handlungen.

Als ‚Präsident‘ des GNC spielte Nuri Abu Sahmain eine zentrale Rolle bei der Behinderung und Untergrabung des libyschen politischen Abkommens und der Einsetzung der Regierung der nationalen Einheit (GNA).

Am 15. Dezember 2015 rief Sahmain dazu auf, die Annahme des libyschen politischen Abkommens, die auf einer Tagung am 17. Dezember erfolgen sollte, zu verschieben.

Am 16. Dezember 2015 gab Sahmain eine Erklärung ab, wonach der GNC keinem seiner Mitglieder gestattet, an der Tagung teilzunehmen oder das libysche politische Abkommen zu unterzeichnen.

Am 1. Januar 2016 lehnte Sahmain in Gesprächen mit dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen das libysche politische Abkommen ab.“