5.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 60/76


BESCHLUSS (GASP) 2016/318 DES RATES

vom 4. März 2016

zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 5. März 2014 den Beschluss 2014/119/GASP (1) angenommen.

(2)

Der Rat hat am 5. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/364 (2) angenommen, nach dem die im Beschluss 2014/119/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen für vierzehn Personen bis zum 6. März 2016 und für vier Personen bis zum 6. Juni 2015 gelten sollten.

(3)

Der Rat hat am 5. Juni 2015 den Beschluss (GASP) 2015/876 (3) angenommen, nach dem unter anderem für zwei dieser vier Personen die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2016 und für eine diese Personen bis zum 6. Oktober 2015 verlängert werden sollte. Am 5. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1781 (4) angenommen, nach dem für diese Person die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2016 verlängert werden sollte.

(4)

Die restriktiven Maßnahmen nach Beschluss 2014/119/GASP gelten für sämtliche Personen bis zum 6. März 2016. Aufgrund der Überprüfung dieses Beschlusses sollte die Anwendung dieser restriktiven Maßnahmen für 16 Personen bis zum 6. März 2017 verlängert werden, der Eintrag für eine Person sollte gestrichen und die Begründungen für drei Personen sollten aktualisiert werden.

(5)

Der Beschluss 2014/119/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/119/GASP wird wie folgt geändert:

(1)

Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2017.“

(2)

Der Anhang wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. März 2016.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

S.A.M. DIJKSMA


(1)  Beschluss 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 26).

(2)  Beschluss (GASP) 2015/364 des Rates vom 5. März 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 62 vom 6.3.2015, S. 25).

(3)  Beschluss (GASP) 2015/876 des Rates vom 5. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 142 vom 6.6.2015, S. 30).

(4)  Beschluss (GASP) 2015/1781 des Rates vom 5. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 259 vom 6.10.2015, S. 23).


ANHANG

I.   

Der Eintrag zu folgender Person wird von der Liste im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP gestrichen:

„14.

Raisa Vasylivna Bohatyriova“

II.   

Die Einträge zu folgenden Personen im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP erhalten folgende Fassung:

 

Name

Identifizierungs-informationen

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„2.

Vitalii Yuriyovych Zakharchenko

(Вiталiй Юрiйович Захарченко),

Vitaliy Yurievich Zakharchenko

(Виталий Юрьевич Захарченко)

Geboren am 20.1.1963 in Kostiantynivka (Donezk Oblast), ehemaliger Innenminister

Person ist Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung seitens der ukrainischen Behörden wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte und in Verbindung mit dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, um sich selbst oder einer dritten Partei einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen und wodurch der Verlust von öffentlichen Mitteln oder von Vermögenswerten der Ukraine verursacht wird.

6.3.2014

4.

Olena Leonidivna Lukash

(Олена Леонiдiвна Лукаш),

Elena Leonidovna Lukash

(Елена Леонидовна Лукаш)

Geboren am 12.11.1976 in Rîbnița (Moldau), ehemalige Justizministerin

Person ist Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte und in Verbindung mit dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, um sich selbst oder einer dritten Partei einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen und wodurch der Verlust von öffentlichen Mitteln oder von Vermögenswerten der Ukraine verursacht wird.

6.3.2014

13.

Dmytro Volodymyrovych Tabachnyk

(Дмитро Володимирович Табачник)

Geboren am 28.11.1963 in Kiew, ehemaliger Minister für Bildung und Wissenschaft

Person ist Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte.

6.3.2014“