17.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 331/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2350 DES RATES

vom 16. Dezember 2015

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.

(2)

Eine Person und zwei Organisationen sollten nicht länger in der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgeführt werden.

(3)

Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2015.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. DIESCHBOURG


(1)  ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.


ANHANG

Die nachstehend aufgeführte Person und die beiden nachstehend aufgeführten Organisationen sowie ihre dazugehörigen Einträge werden von der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste gestrichen:

A.   Personen

Nr. 205 Samir Hamsho

B.   Organisationen

Nr. 68. Syria Steel SA

Nr. 69. Al Buroj Trading