3.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 406/77 |
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit
( Amtsblatt der Europäischen Union L 299 vom 14. November 2015 )
Seite 5, Anhang Nummer 1.2.2.2 Absatz 1 Buchstabe a:
Anstatt:
„a) |
eine gültige Bordkarte oder ein gleichwertiges Äquivalent oder“ |
muss es heißen:
„a) |
eine gültige Bordkarte oder ein Äquivalent oder“. |