27.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 281/5


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1921 DER KOMMISSION

vom 26. Oktober 2015

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe (1), insbesondere auf Artikel 11 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 enthält die Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2)

Im Beschluss 2011/101/GASP des Rates (2) sind die natürlichen und juristischen Personen aufgeführt, auf die die in Artikel 5 des Beschlusses vorgesehenen restriktiven Maßnahmen Anwendung finden, und die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 regelt die Umsetzung dieser Maßnahmen auf der Ebene der Union.

(3)

Am 26. Oktober 2015 hat der Rat beschlossen, den Namen einer verstorbenen Person, auf die die restriktiven Maßnahmen Anwendung finden, zu streichen. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. Oktober 2015

Für die Kommission,

Im Namen des Präsidenten,

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente


(1)  ABl. L 55 vom 24.2.2004, S. 1.

(2)  Beschluss 2011/101/GASP des Rates vom 15. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe (ABl. L 42 vom 16.2.2011, S. 6).


ANHANG

In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird unter „I. Personen“ der folgende Eintrag gestrichen:

I.   Personen

„Amos Bernard MIDZI (Mugenva). Geburtsdatum: 4.7.1952. Weitere Angaben: a) ehemaliger Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie; b) ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom; c) Parteivorsitzender der ZANU-PF in Harare; d) ehemaliges Regierungsmitglied, mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden; e) Organisierte einen Konvoi von ZANU-PF-Anhängern und Soldaten, die im Juni 2008 Menschen überfallen und Wohnhäuser zerstört haben; f) wird mit Gewaltausbrüchen in Epworth und der Unterstützung von Milizstandorten — 2008 und erneut 2011 — in Zusammenhang gebracht.“