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27.10.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 281/3 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1920 DES RATES
vom 26. Oktober 2015
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 26. Februar 2014 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2140 (2014) verabschiedet, nach der Reisebeschränkungen gegen Personen angewendet werden sollen, die von dem nach Nummer 19 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) zu benennen sind, und Gelder und Vermögenswerte von Personen eingefroren werden sollen, die vom Ausschuss zu benennen sind. |
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(2) |
Am 7. November 2014 hat der Ausschuss im Einklang mit den unter Nummer 17 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen genannten Kriterien drei Personen benannt. |
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(3) |
Am 18. Dezember 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 angenommen. |
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(4) |
Am 16. September 2015 hat der Ausschuss die Angaben zu einer Person geändert. |
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(5) |
Die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 26. Oktober 2015.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI
ANHANG
In der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 enthaltenen Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen erhält Eintrag Nr. 5 im Abschnitt A „Personen“ folgende Fassung:
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„5. |
Ahmed Ali Abdullah Saleh (alias: Ahmed Ali Abdullah Al-Ahmar)
Titel: Ehemaliger Botschafter, ehemaliger Brigadegeneral, Geburtsdatum: 25. Juli 1972, Staatsangehörigkeit: jemenitisch, Reisepassnummer: a) jemenitischer Reisepass Nr. 17979, ausgestellt auf den Namen Ahmed Ali Abdullah Saleh (genannt unter der Diplomatenausweisnummer 31/2013/20/003140 (siehe weiter unten)) b) jemenitischer Reisepass Nr. 02117777, ausgestellt am 8.11.2005 auf den Namen Ahmed Ali Abdullah Al-Ahmar c) jemenitischer Reisepass Nr. 06070777, ausgestellt am 3.12.2014 auf den Namen Ahmed Ali Abdullah Al-Ahmar, Anschrift: Vereinigte Arabische Emirate. Sonstige Angaben: Hat eine Schlüsselrolle bei der Erleichterung der militärischen Expansion der Huthis gespielt. Hat sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Jemen bedrohen. Ahmed Saleh ist der Sohn des früheren Präsidenten der Republik Jemen, Ali Abdullah Saleh. Ahmed Ali Abdullah Saleh kommt aus einer als ‚Bayt Al-Ahmar‘ bekannten Gegend, die etwa 20 km südöstlich der Hauptstadt Sanaa liegt. Diplomatenausweis Nr.: 31/2013/20/003140, ausgestellt am 7.7.2013 vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Vereinigten Arabischen Emirate auf den Namen Ahmed Ali Abdullah Saleh; derzeitiger Status: für ungültig erklärt. Tag der Benennung durch die VN:14.4.2015. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ahmed Ali Saleh verfolgt das Ziel, die Autorität von Präsident Hadi zu untergraben, Hadis Versuche zur Reform des Militärs zu durchkreuzen und Jemens friedlichen Übergang zur Demokratie zu behindern. Saleh spielte eine Schlüsselrolle bei der Erleichterung der militärischen Expansion der Huthis. Mitte Februar 2013 hatte Ahmed Ali Saleh Tausende neue Gewehre an die Brigaden der Republikanischen Garde und an namentlich nicht bekannte Stammes-Scheichs verteilt. Die Waffen wurden ursprünglich 2010 beschafft und waren dafür gedacht, sich die Loyalität der Empfänger im Hinblick auf spätere politische Vorteile zu erkaufen. Nachdem Salehs Vater, der ehemalige Präsident der Republik Jemen Ali Abdullah Saleh, 2011 als Präsident Jemens zurücktrat, behielt Ahmed Ali Saleh seinen Posten als Befehlshaber der Republikanischen Garde Jemens. Etwas mehr als ein Jahr später wurde Saleh von Präsident Hadi entlassen, behielt jedoch, selbst nachdem ihm die Befehlsgewalt entzogen wurde, erheblichen Einfluss innerhalb des jemenitischen Militärs. Im November 2014 wurde Ali Abdullah Saleh von den Vereinten Nationen gemäß Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats benannt.“ |