1.8.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 206/10 |
VERORDNUNG (EU) 2015/1324 DES RATES
vom 31. Juli 2015
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP (1),
auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates (2) werden bestimmte im Beschluss 2011/137/GASP des Rates (3) vorgesehene Maßnahmen umgesetzt. |
(2) |
Mit Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates wurde eine Überprüfung der in den Anhängen II und IV des Beschlusses 2011/137/GASP aufgeführten Personen und Organisationen abgeschlossen. Mit dem Beschluss (GASP) 2015/1333 werden außerdem die mit Beschluss 2011/137/GASP in der zuletzt geänderten Fassung verhängten restriktiven Maßnahmen in einem neuen Rechtsakt zusammengefasst. Zur Anpassung an den Beschluss (GASP) 2015/1333 ist eine technische Änderung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 erforderlich. |
(3) |
Diese Änderung fällt in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und daher bedarf es, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, für ihre Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union. |
(4) |
Die Verordnung (EU) Nr. 204/2011 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
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2. |
Artikel 8 wird wie folgt geändert:
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3. |
Artikel 8b Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
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Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 31. Juli 2015.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. ASSELBORN
(1) Siehe Seite 34 dieses Amtsblatts.
(2) Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates vom 2. März 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (ABl. L 58 vom 3.3.2011, S. 1).
(3) ABl. L 58 vom 3.3.2011, S. 53.