28.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 84/22


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/524 DER KOMMISSION

vom 27. März 2015

zur Berichtigung der bulgarischen Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 zur Regelung der Durchführung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (1), insbesondere auf die Artikel 14, 32, 48, 49 und Artikel 51 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die bulgarische Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 der Kommission (2) enthält einen Fehler. Der Satzteil „im Gebiet der Europäischen Union“ in den Artikeln 2 und 3 muss gestrichen werden. Die bulgarische Fassung ist daher zu berichtigen. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

(2)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

[Betrifft nur die bulgarische Fassung.]

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. März 2015

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 268 vom 12.10.2010, S. 1.

(2)  ABl. L 29 vom 1.2.2012, S. 13.