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17.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 331/28 |
BESCHLUSS (EU) 2015/2360 DES RATES
vom 16. Dezember 2015
zur Ernennung eines griechischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen und eines griechischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der griechischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 26. Januar, am 5. Februar und am 23. Juni 2015 die Beschlüsse (EU) 2015/116 (1), (EU) 2015/190 (2) und (EU) 2015/994 (3) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 angenommen. |
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(2) |
Am 10. Dezember 2015 ist infolge des Ablaufs des Mandats, auf dessen Grundlage Herr Dimitrios KALOGEROPOULOS (politically accountable to the Municipal Council of Maroussi) vorgeschlagen worden war, der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
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(3) |
Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Panagiotis KATSIVELAS ist der Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2020:
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a) |
zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:
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b) |
zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2015.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. DIESCHBOURG
(1) ABl. L 20 vom 27.1.2015, S. 42.