17.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 331/26 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/2359 DES RATES
vom 16. Dezember 2015
zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP erlassen. |
(2) |
Eine Person und zwei Organisationen sollten nicht länger in der in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgeführt werden. |
(3) |
Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2015.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. DIESCHBOURG
(1) ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.
ANHANG
Die nachstehend aufgeführte Person und die beiden nachstehend aufgeführten Organisationen sowie ihre dazugehörigen Einträge werden von der in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste gestrichen:
A. Personen
Nr. 205 Samir Hamsho
B. Organisationen
Nr. 68. Syria Steel SA
Nr. 69. Al Buroj Trading