17.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 300/27


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/2053 DES RATES

vom 16. November 2015

zur Durchführung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2010/231/GASP des Rates vom 26. April 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Somalia und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2009/138/GASP (1), insbesondere auf Artikel 7,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. April 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/231/GASP angenommen.

(2)

Am 11. März 2014 hat der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß den Resolutionen 751 (1992) und 1907 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, eine Person von der Liste der Personen gestrichen, die den restriktiven Maßnahmen gemäß den Nummern 1, 3 und 7 der Resolution 1844 (2008) des Sicherheitsrates unterliegen.

(3)

Anhang I des Beschlusses 2010/231/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2010/231/GASP wird gemäß des Anhangs dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. November 2015.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  ABl. L 105 vom 27.4.2010, S. 17.


ANHANG

Der Eintrag für folgende Person wird von der Liste in Anhang I des Beschlusses 2010/231/GASP gestrichen:

Jim'ale, Ali Ahmed Nur