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6.11.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 290/7 |
BESCHLUSS (EU) 2015/1989 DES RATES
vom 26. Oktober 2015
zur Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 1 und Artikel 37,
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 180 und Artikel 218 Absatz 5,
auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 21. Oktober 2013 ermächtigte der Rat die Kommission und die Hohe Vertreterin zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft („Euratom“), die als eine Vertragspartei auftreten, Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika (im Folgenden „Übereinkommen“). |
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(2) |
Diese Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen, und das Übereinkommen wurde am 22. Juni 2015 paraphiert. |
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(3) |
In Bezug auf die Fragen, die in die Zuständigkeit von Euratom fallen, ist der Abschluss des Übereinkommens Gegenstand eines gesonderten Verfahrens. |
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(4) |
Das Übereinkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und wird — vorbehaltlich des Abschlusses — genehmigt (1).
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Übereinkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. Oktober 2015.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI
(1) Der Wortlaut des Übereinkommens wird gemeinsam mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.