27.10.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 281/13 |
BESCHLUSS (GASP) 2015/1926 DES RATES
vom 26. Oktober 2015
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/778 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 18. Mai 2015 den Beschluss (GASP) 2015/778 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED) (1) angenommen. |
(2) |
Der Befehlshaber der Operation hat am 24. September 2015 vorgeschlagen, die Operation SOPHIA zu nennen. |
(3) |
Der Beschluss (GASP) 2015/778 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Name der Operation
Im Titel und im gesamten Text des Beschlusses (GASP) 2015/778 wird der Name „EUNAVFOR MED“ in allen Fällen durch den Namen „EUNAVFOR MED Operation SOPHIA“ ersetzt und es werden die gegebenenfalls notwendigen grammatikalischen Anpassungen vorgenommen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 26. Oktober 2015.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI
(1) Beschluss (GASP) 2015/778 des Rates vom 18. Mai 2015 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED) (ABl. L 122 vom 19.5.2015, S. 31).