23.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 157/50 |
BESCHLUSS (GASP) 2015/971 DES RATES
vom 22. Juni 2015
zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP erlassen (1). |
(2) |
Der Europäische Rat ist am 19. März 2015 übereingekommen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen eindeutig an die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk bis zum 31. Dezember 2015 zu knüpfen. |
(3) |
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte um weitere sechs Monate verlängert werden, damit der Rat die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk bewerten kann. |
(4) |
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:
„1. Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2016.“.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 22. Juni 2015.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI
(1) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).