6.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 142/29 |
BESCHLUSS (GASP) 2015/875 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 2. Juni 2015
über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUMAM RCA) (EUMAM RCA/3/2015)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/78 des Rates vom 19. Januar 2015 über eine militärische Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUMAM RCA) (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/78 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der angebotenen Beiträge von Drittstaaten zu fassen. |
(2) |
Das Beitragsangebot der Republik Serbien sollte entsprechend der Empfehlung des EU-Befehlshabers der EUMAM RCA und der Stellungnahme des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden. |
(3) |
Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und der Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Das Beitragsangebot der Republik Serbien zur militärischen GSVP-Beratungsmission der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (im Folgenden „EUMAM RCA“) wird angenommen und als erheblich betrachtet.
(2) Die Republik Serbien wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUMAM RCA befreit.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 2. Juni 2015
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Vorsitzende
W. STEVENS
(1) ABl. L 13 vom 20.1.2015, S. 8.