14.5.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 161/7 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 13. Mai 2015
zur Ernennung von Mitgliedern des Ausschusses für Arzneimittel für seltene Leiden als Vertreter der Patientenorganisationen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2015/C 161/05)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 benennt die Kommission drei Mitglieder als Vertreter der Patientenorganisationen für eine Amtszeit von drei Jahren. |
(2) |
Die Amtszeit der drei Mitglieder, die die Patientenorganisationen vertreten, endet am 30. Juni 2015. |
(3) |
Die Ausschussmitglieder sollten für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. Juli 2015 ernannt werden. |
(4) |
Falls ein durch diesen Beschluss ernanntes Mitglied nicht mehr in der Lage ist, effizient zur Arbeit des Ausschusses beizutragen, oder falls es zurücktritt, kann die Kommission dieses Mitglied für die verbleibende Zeit seines Mandats durch eine Person von der Reserveliste ersetzen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Zu Mitgliedern des Ausschusses werden für eine Amtszeit von drei Jahren ab dem 1. Juli 2015 ernannt:
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Lesley GREENE |
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Pauline EVERS |
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Mario RICCIARDI |
Artikel 2
Folgende Personen werden — in dieser Rangfolge — in eine Reserveliste aufgenommen:
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Julián Isla GÓMEZ |
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Loris Angelo BRUNETTA |
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Baiba ZIEMELE |
Brüssel, den 13. Mai 2015
Für die Kommission,
Im Namen des Präsidenten,
Vytenis ANDRIUKAITIS
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 18 vom 22.1.2000, S. 1.