29.4.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 142/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 20. April 2015

zur Ernennung eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

(2015/C 142/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1,

in Anbetracht der Bewerberliste, die die Europäische Kommission dem Rat vorgelegt hat,

gestützt auf die Positionen, die das Europäische Parlament zum Ausdruck gebracht hat,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Unabhängigkeit und die hohe wissenschaftliche Qualität, Transparenz und Effizienz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „EFSA“) sind unbedingt zu gewährleisten. Auch die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ist unerlässlich.

(2)

Ein Mitglied des Verwaltungsrats der EFSA, Frau Valérie BADUEL, hat ihren Rücktritt erklärt. Für die noch verbleibende Amtszeit sollte daher ein neues Mitglied ernannt werden.

(3)

Um ein neues Mitglied des Verwaltungsrats der EFSA zu ernennen, hat der Rat die von der Kommission vorgelegte Liste anhand der von der Kommission vorgelegten Unterlagen und unter Berücksichtigung der vom Europäischen Parlament zum Ausdruck gebrachten Positionen geprüft. Ziel ist es, die höchste fachliche Qualifikation, ein breites Spektrum an einschlägigem Fachwissen, beispielsweise in den Bereichen Management und öffentliche Verwaltung, und die größtmögliche geografische Streuung in der Union zu gewährleisten.

(4)

Nach Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 müssen vier Mitglieder des Verwaltungsrats der EFSA aus dem Kreis der Organisationen kommen, die die Verbraucherschaft und andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten. Derzeit kommen bereits vier Mitglieder des Verwaltungsrats aus dem Kreis dieser Organisationen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zum Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für die Zeit vom 1. Mai 2015 bis zum 30. Juni 2016 wird ernannt:

Herr Michael WINTER.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 20. April 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. DŪKLAVS


(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.