15.2.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/3


RECHTSAKT DES RATES

vom 11. Februar 2014

zur Ernennung eines stellvertretenden Direktors von Europol

(2014/C 44/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Beschluss des Rates zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (1), insbesondere auf Artikel 38,

in seiner Eigenschaft als Behörde, die zur Ernennung der stellvertretenden Direktoren von Europol befugt ist,

nach Stellungnahme des Verwaltungsrats von Europol,

gestützt auf den mehrjährigen Europol-Personalentwicklungsplan (2014-2016), insbesondere auf die Abschnitte 2.2. und 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Da die Amtszeit des stellvertretenden Direktors von Europol, der durch den Rechtsakt des Rates vom 9. Oktober 2009 (2) ernannt wurde, abläuft, ist es erforderlich, einen stellvertretenden Direktor zu ernennen.

(2)

Im Beschluss des Verwaltungsrates von Europol über die Regeln für die Auswahl des Direktors und der stellvertretenden Direktoren von Europol, die Verlängerung ihrer Amtszeit und ihre Entlassung (3) sind Sondervorschriften für das Verfahren für die Auswahl des Direktors oder eines stellvertretenden Direktors von Europol festgelegt.

(3)

Der Verwaltungsrat hat dem Rat eine Auswahlliste von für eine Ernennung geeigneten Bewerbern vorgelegt und dieser die vollständigen Unterlagen eines jeden Bewerbers der Auswahlliste sowie die Liste aller in Frage kommenden Kandidaten beigefügt.

(4)

Auf der Grundlage aller vom Verwaltungsrat vorgelegten einschlägigen Informationen möchte der Rat den Bewerber ernennen, der seines Erachtens alle Anforderungen erfüllt, welche der zu besetzende Dienstposten eines stellvertretenden Direktors stellt —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Herr Wilhelmus Martinus VAN GEMERT wird für den Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 30. April 2018 zum stellvertretenden Direktor von Europol in der Besoldungsgruppe AD 13, Dienstaltersstufe 1 ernannt.

Artikel 2

Dieser Rechtsakt wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 11. Februar 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. VENIZELOS


(1)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(2)  ABl. C 249 vom 17.10.2009, S. 5.

(3)  ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 3.