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28.8.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 254/39 |
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 866/2014 der Kommission vom 8. August 2014 zur Änderung der Anhänge III, V und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel
( Amtsblatt der Europäischen Union L 238 vom 9. August 2014 )
Auf Seite 5 wird der Anhang der Verordnung wie folgt ersetzt:
„ANHANG
Die Anhänge III, V und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden wie folgt geändert:
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(1) |
In Anhang III werden folgende Einträge 286 und 287 angefügt:
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(2) |
Anhang V wird wie folgt geändert:
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(3) |
In Anhang VI wird folgender Eintrag 29 angefügt:
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(1) Für Verwendung als Konservierungsmittel siehe Anhang V Eintrag 44.‘
(2) Für andere Verwendungszwecke als zur Konservierung siehe Anhang III Eintrag 287.
(3) Für andere Verwendungszwecke als zur Konservierung siehe Anhang III Eintrag 286.‘