|
4.7.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 197/10 |
VERORDNUNG (EU) Nr. 733/2014 DER KOMMISSION
vom 24. Juni 2014
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr bestimmter Abfälle, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Nicht-OECD-Staaten
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (1), insbesondere auf Artikel 37,
nach Anhörung der betroffenen Staaten,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Nach Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 der Kommission aktualisiert die Kommission regelmäßig die Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 (2) über die Ausfuhr bestimmter Abfälle, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Staaten, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen („OECD-Beschluss“ (3)) nicht gilt. Die Kommission ersuchte jeden Staat, für den der OECD-Beschluss nicht gilt, schriftlich um die schriftliche Bestätigung, dass in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführte Abfälle und Abfallgemische, deren Ausfuhr nach Artikel 36 eben dieser Verordnung nicht verboten ist, aus der Europäischen Union zur Verwertung in diesen Staat ausgeführt werden dürfen; außerdem erbat sie Hinweise zum etwaigen Kontrollverfahren, das im Empfängerstaat angewandt würde. Die Kommission erhielt Antworten aus 74 Staaten. Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 sollte geändert werden, um diesen Antworten Rechnung zu getragen. |
|
(2) |
Am 13. Februar 2013 genehmigte der OECD-Rat die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltpolitik zur Einhaltung des OECD-Beschlusses durch Israel. Folglich gilt Artikel 37 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für dieses Land nicht mehr und die Eintragung für Israel im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 sollte gestrichen werden. |
|
(3) |
Neuseeland ist einer der Staaten, für den der OECD-Beschluss gilt. Folglich gilt Artikel 37 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für dieses Land nicht und die Eintragung für Neuseeland im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 sollte gestrichen werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am vierzehnten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 24. Juni 2014
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 190 vom 12.7.2006, S. 1.
(2) Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission vom 29. November 2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Staaten, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt (ABl. L 316 vom 4.12.2007, S. 6).
(3) Decision C(2001)107/Final of the OECD Council concerning the revision of Decision C(92)39/Final on control of transboundary movements of wastes destined for recovery operations.
ANHANG
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 wird wie folgt geändert:
|
(1) |
Der Absatz, mit dem Wortlaut: „Sind Abfälle sowohl in der Spalte B als auch in der Spalte D eingetragen, so bedeutet dies, dass neben den Kontrollverfahren nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 auch lokale Kontrollverfahren gelten.“ erhält folgende Fassung: „Sind Abfälle sowohl in der Spalte B als auch in der Spalte D eingetragen, so bedeutet dies, dass neben den Kontrollverfahren nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 auch Kontrollverfahren des Bestimmungslands gelten.“ |
|
(2) |
Die Eintragung für Algerien erhält folgende Fassung: „Algerien
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(3) |
Die Eintragung für Andorra erhält folgende Fassung: „Andorra
|
|
(4) |
Die folgende Eintragung für Anguilla wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Anguilla
|
|
(5) |
Die Eintragung für Argentinien erhält folgende Fassung: „Argentinien
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(6) |
Die folgende Eintragung für Armenien wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Armenien
|
||||||||||||||||||||||||
|
(7) |
Die Eintragung für Aserbaidschan erhält folgende Fassung: „Aserbaidschan
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(8) |
Die folgende Eintragung für Bahrain wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Bahrain
|
|
(9) |
Die Eintragung für Bangladesch erhält folgende Fassung: „Bangladesch
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(10) |
Die Eintragung für Belarus erhält folgende Fassung: „Belarus
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(11) |
Die Eintragung für Benin erhält folgende Fassung: „Benin
|
|
(12) |
Die folgende Eintragung für Bermuda wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Bermuda
|
|
(13) |
Die folgende Eintragung für Bolivien wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Bolivien
|
|
(14) |
Die Eintragung für Brasilien erhält folgende Fassung: „Brasilien
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(15) |
Die Eintragung für Burkina Faso erhält folgende Fassung: „Burkina Faso
|
|
(16) |
Die folgende Eintragung für Kambodscha wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Kambodscha
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(17) |
Die Eintragung für Chile erhält folgende Fassung: „Chile
|
|
(18) |
Die Eintragung für Chinesisch-Taipeh erhält folgende Fassung: „Chinesisch-Taipeh
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(19) |
Die Eintragung für Kolumbien erhält folgende Fassung: „Kolumbien
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(20) |
Die Eintragung für Costa Rica erhält folgende Fassung: „Costa Rica
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(21) |
Die Eintragung für Côte d'Ivoire erhält folgende Fassung: „Côte d'Ivoire
|
|
(22) |
Die Eintragung für Kongo (Demokratische Republik Kongo) erhält folgende Fassung: „Demokratische Republik Kongo
|
|
(23) |
Die folgende Eintragung für die Dominikanische Republik wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Dominikanische Republik
|
|
(24) |
Die folgende Eintragung für Ecuador wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Ecuador
|
|
(25) |
Die Eintragung für Ägypten erhält folgende Fassung: „Ägypten
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
(26) |
Die folgende Eintragung für El Salvador wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „El Salvador
|
|
(27) |
Die folgende Eintragung für Äthiopien wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Äthiopien
|
|
(28) |
Die folgende Eintragung für Französisch-Polynesiеn wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Französisch-Polynesiеn
|
|
(29) |
Die Eintragung für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien erhält folgende Fassung: „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
|
|
(30) |
Die folgende Eintragung für Gambia wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Gambia
|
|
(31) |
Die folgende Eintragung für Ghana wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Ghana
|
|
(32) |
Die Eintragung für Guatemala erhält folgende Fassung: „Guatemala
|
|
(33) |
Die folgende Eintragung für Guinea (Republik Guinea) wird in alphabethischer Reihenfolge eingefügt: „Guinea (Republik Guinea)
|
|
(34) |
Die Eintragung für Guyana erhält folgende Fassung: „Guyana
|
|
(35) |
Die Eintragung für Honduras erhält folgende Fassung: „Honduras
|
|
(36) |
Die Eintragung für Hongkong (China) erhält folgende Fassung: „Hongkong (China)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(37) |
Die Eintragung für Israel wird gestrichen. |
|
(38) |
Die Eintragung für Kuwait erhält folgende Fassung: „Kuwait
|
|
(39) |
Die Eintragung für Kirgisistan erhält folgende Fassung: „Kirgisistan
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(40) |
Die Eintragung für Liberia erhält folgende Fassung: „Liberia
|
|
(41) |
Die Eintragung für Macau (China) erhält folgende Fassung: „Macau (China)
|
|
(42) |
Die Eintragung für Madagaskar erhält folgende Fassung: „Madagaskar
|
|
(43) |
Die Eintragung für Malawi erhält folgende Fassung: „Malawi
|
|
(44) |
Die Eintragung für Malaysia erhält folgende Fassung: „Malaysia
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(45) |
Die folgende Eintragung für die Malediven wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Malediven
|
|
(46) |
Die Eintragung für Mali erhält folgende Fassung: „Mali
|
|
(47) |
Die Eintragung für Mauritius (Republik Mauritius) erhält folgende Fassung: „Mauritius (Republik Mauritius)
|
|
(48) |
Die Eintragung für Moldau (Republik Moldau) erhält folgende Fassung: „Moldau (Republik Moldau)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(49) |
Die Eintragung für Montenegro erhält folgende Fassung: „Montenegro
|
|
(50) |
Die folgende Eintragung für Montserrat wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Montserrat
|
|
(51) |
Die Eintragung für Marokko erhält folgende Fassung: „Marokko
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(52) |
Die folgende Eintragung für Namibia wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Namibia
|
|
(53) |
Die Eintragung für Nepal erhält folgende Fassung: „Nepal
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(54) |
Die Eintragung für Neuseeland wird gestrichen. |
|
(55) |
Die folgende Eintragung für Niger wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Niger
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(56) |
Die Eintragung für Pakistan erhält folgende Fassung: „Pakistan
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(57) |
Die folgende Eintragung für Papua-Neuguinea wird in alphabethischer Reihenfolge eingefügt: „Papua-Neuguinea
|
|
(58) |
Die Eintragung für Paraguay erhält folgende Fassung: „Paraguay
|
|
(59) |
Die Eintragung für Peru erhält folgende Fassung: „Peru
|
|
(60) |
Die Eintragung für die Philippinen erhält folgende Fassung: „Philippinen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(61) |
Die Eintragung für Russland (Russische Föderation) erhält folgende Fassung: „Russland (Russische Föderation)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(62) |
Die Eintragung für Ruanda erhält folgende Fassung: „Ruanda
|
|
(63) |
Die folgende Eintragung für St. Lucia wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „St. Lucia
|
|
(64) |
Die folgende Eintragung für St. Vincent und die Grenadinen wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „St. Vincent und die Grenadinen
|
|
(65) |
Die Eintragung für Senegal erhält folgende Fassung: „Senegal
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(66) |
Die Eintragung für Serbien erhält folgende Fassung: „Serbien
|
|
(67) |
Die Eintragung für die Seychellen erhält folgende Fassung: „Seychellen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(68) |
Die Eintragung für Singapur erhält folgende Fassung: „Singapur
|
|
(69) |
Die Eintragung für Tadschikistan erhält folgende Fassung: „Tadschikistan
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(70) |
Die Eintragung für Thailand erhält folgende Fassung: „Thailand
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(71) |
Die Eintragung für Togo erhält folgende Fassung: „Togo
|
|
(72) |
Die folgende Eintragung für Trinidad und Tobago wird in alphabethischer Reihenfolge eingefügt: „Trinidad und Tobago
|
|
(73) |
Die Eintragung für Tunesien erhält folgende Fassung: „Tunesien
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(74) |
Die folgende Eintragung für Usbekistan wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Usbekistan
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(75) |
Die Eintragung für Vietnam erhält folgende Fassung: „Vietnam
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(76) |
Die folgende Eintragung für Wallis und Futunа wird in alphabethischer Reihenfolge eingefügt: „Wallis und Futuna
|
|
(77) |
Die folgende Eintragung für Simbabwe wird in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: „Simbabwe
|