17.12.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 360/111 |
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG
( Amtsblatt der Europäischen Union L 158 vom 27. Mai 2014 )
Seite 154, Anhang II, Nummer 4.1.2.1.4.1. (Fahrzeuge mit manuellem Getriebe und mit verriegeltem automatischem, adaptivem oder stufenlosem (CVT- )Getriebe:), Buchstabe c
Statt:
„c) |
…, in dem die Beschleunigung kleiner als 2,0 m/s2 ist, sofern die Beschleunigung im Gang i + 1 kleiner ist als aurban.“ |
muss es heißen:
„c) |
…, in dem die Beschleunigung kleiner als 2,0 m/s2 ist, es sei denn die Beschleunigung im Gang i + 1 ist kleiner als aurban.“ |
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