17.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 360/111


Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG

( Amtsblatt der Europäischen Union L 158 vom 27. Mai 2014 )

Seite 154, Anhang II, Nummer 4.1.2.1.4.1. (Fahrzeuge mit manuellem Getriebe und mit verriegeltem automatischem, adaptivem oder stufenlosem (CVT- )Getriebe:), Buchstabe c

Statt:

„c)

…, in dem die Beschleunigung kleiner als 2,0 m/s2 ist, sofern die Beschleunigung im Gang i + 1 kleiner ist als aurban.“

muss es heißen:

„c)

…, in dem die Beschleunigung kleiner als 2,0 m/s2 ist, es sei denn die Beschleunigung im Gang i + 1 ist kleiner als aurban.“

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