11.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 170/66


Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission

( Amtsblatt der Europäischen Union L 158 vom 27. Mai 2014 )

Auf Seite 86 in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b:

anstatt:

„b)

innerhalb des Geschäftsjahrs, das dem in Buchstabe a genannten Zeitraum unmittelbar vorausgeht, in Bezug auf die in Unterabsatz 2 Buchstabe g genannten Leistungen.“

muss es heißen:

„b)

innerhalb des Geschäftsjahrs, das dem in Buchstabe a genannten Zeitraum unmittelbar vorausgeht, in Bezug auf die in Unterabsatz 2 Buchstabe e genannten Leistungen.“