20.5.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 148/52


DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 531/2014 DER KOMMISSION

vom 12. März 2014

zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 muss in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten die Mindestzahl der Unterzeichner einer Bürgerinitiative der mit 750 multiplizierten Zahl der im jeweiligen Mitgliedstaat gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments entsprechen. Diese Mindestzahlen sind in Anhang I der Verordnung aufgeführt.

(2)

Am 28. Juni 2013 verabschiedete der Europäische Rat den Beschluss des Europäischen Rates 2013/312/EU über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments (2). Dieser am 30. Juni 2013 in Kraft getretene Beschluss legt die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die Wahlperiode 2014-2019 fest. Die Wahlperiode 2014-2019 beginnt am 1. Juli 2014.

(3)

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 muss entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN.

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 wird durch den Anhang zu dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 1. Juli 2014.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 12. März 2014

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)   ABl. L 65 vom 11.3.2011, S. 1.

(2)   ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 57.


ANHANG

Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat

Belgien

15 750

Bulgarien

12 750

Dänemark

9 750

Deutschland

72 000

Estland

4 500

Finnland

9 750

Frankreich

55 500

Griechenland

15 750

Irland

8 250

Italien

54 750

Kroatien

8 250

Lettland

6 000

Litauen

8 250

Luxemburg

4 500

Malta

4 500

Niederlande

19 500

Österreich

13 500

Polen

38 250

Portugal

15 750

Rumänien

24 000

Schweden

15 000

Slowenien

6 000

Slowakei

9 750

Spanien

40 500

Tschechische Republik

15 750

Ungarn

15 750

Vereinigtes Königreich

54 750

Zypern

4 500