12.5.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 137/3 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 477/2014 DES RATES
vom 12. Mai 2014
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen. |
(2) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass weitere Personen und Einrichtungen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten. |
(3) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang dieser Verordnung genannten Personen und Einrichtungen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 12. Mai 2014.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.
ANHANG
Liste der Personen und Einrichtungen nach Artikel 1
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Auf-nahme in die Liste |
1. |
Vyacheslav Viktorovich VOLODIN |
geb. am 4.2.1964 in Alekseevka, Region Saratow |
Erster stellvertretender Stabschef der Präsidialverwaltung Russlands. Zuständig für die Beaufsichtigung der politischen Integration der annektierten ukrainischen Region Krim in die Russische Föderation. |
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2. |
Vladimir SHAMANOV |
geb. am 15.2.1954 in Barnaul |
Kommandeur der luftgestützten russischen Truppen, Generalleutnant. In seiner Führungsposition verantwortlich für die Stationierung luftgestützter russischer Streitkräfte auf der Krim. |
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3. |
Vladimir Nikolaevich PLIGIN |
geb. am 19.5.1960 in Ignatovo, Oblast Vologodsk, UdSSR |
Vorsitzender des Duma-Ausschusses für Verfassungsrecht. Verantwortlich für das Zustandekommen der Annahme der Gesetzgebung über die Annektierung der Krim und Sewastopols in die Russische Föderation. |
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4. |
Petr Grigorievich JAROSH |
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Amtierender Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für die Krim. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausgabe von russischen Pässen an die Einwohner der Krim. |
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5. |
Oleg Grigorievich KOZYURA |
geb. am 19.12.1962 in Zaporozhye |
Amtierender Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für Sewastopol. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausgabe von russischen Pässen an die Einwohner der Krim. |
12.5.2014 |
6. |
Viacheslav PONOMARIOV |
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Selbsternannter Bürgermeister von Slawiansk. Appellierte an Vladimir Putin, russische Truppen zum Schutz der Stadt zu senden, und bat ihn später, Waffen zu liefern. Die Gefolgsleute von Ponomariov sind an Entführungen beteiligt (sie nahmen die ukrainische Reporterin Irma Krat und einen Reporter der „Vice News“, Simon Ostrovsky, gefangen; beide wurden später freigelassen; sie hielten Militärbeobachter im Rahmen des OSZE-Dokuments von Wien gefangen). |
12.5.2014 |
7. |
Igor Mykolaiovych BEZLER |
geb. 1965 |
Einer der Anführer der selbsternannten Milizen von Horliwka. Übernahm die Kontrolle des Amtsgebäudes des ukrainischen Sicherheitsdienstes im Donezkbecken und besetzte später die Bezirksstelle des Innenministeriums in der Stadt Horliwka. Hat Verbindungen zu Ihor Strielkov, unter dessen Kommando er nach Angaben des SBU (staatlicher Sicherheitsdienst der Ukraine) an der Ermordung des Mitglieds des Stadtrats von Horliwka, Volodymyr Rybak, beteiligt war. |
12.5.2014 |
8. |
Igor KAKIDZYANOV |
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Einer der Anführer der bewaffneten Kräfte der selbstproklamierten „Volksrepublik Donezk“. Ziel der bewaffneten Kräfte ist nach Angaben von Pushylin, einem der Führer der „Volksrepublik Donezk“, der „Schutz der Bevölkerung der Volksrepublik Donezk und die territoriale Integrität der Republik“. |
12.5.2014 |
9. |
Oleg TSARIOV |
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Mitglied der Rada. Sprach sich öffentlich für die Schaffung der Föderalrepublik Novorossia aus, die sich aus südostukrainischen Regionen zusammensetzen soll. |
12.5.2014 |
10. |
Roman LYAGIN |
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Leiter der zentralen Wahlkommission der „Volksrepublik Donezk“. Organisierte aktiv das Referendum über die Selbstbestimmung der „Volksrepublik Donezk“ am 11. Mai. |
12.5.2014 |
11. |
Aleksandr MALYKHIN |
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Leiter der zentralen Wahlkommission der „Volksrepublik Lugansk“. Organisierte aktiv das Referendum über die Selbstbestimmung der „Volksrepublik Lugansk“ am 11. Mai. |
12.5.2014 |
12. |
Natalia Vladimirovna POKLONSKAYA |
geb. am 18.3.1980 in Eupatoria |
Staatsanwältin auf der Krim. Aktive Umsetzung der Annektierung der Krim durch Russland. |
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13. |
Igor Sergeievich SHEVCHENKO |
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Amtierender Staatsanwalt von Sewastopol. Aktive Umsetzung der Annektierung der Krim durch Russland. |
12.5.2014 |
Einrichtungen:
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Auf-nahme in die Liste |
1. |
PJSC CHERNOMORNEFTEGAZ |
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Das „Parlament der Krim“ nahm am 17.3.2014 eine Entschließung an, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung von Vermögenswerten des Unternehmens Chernomorneftegaz erklärt wird. Das Unternehmen ist somit von den „Behörden“ der Krim effektiv konfisziert worden. |
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2. |
FEODOSIA |
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Das „Parlament der Krim“ nahm am 17.3.2014 eine Entschließung an, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung von Vermögenswerten des Unternehmens Feodosia erklärt wird. Das Unternehmen ist somit von den „Behörden“ der Krim effektiv konfisziert worden. |
12.5.2014 |