10.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 294/56


Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates vom 10. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik

( Amtsblatt der Europäischen Union L 70 vom 11. März 2014 )

Auf Seite 1, Erwägungsgrund 4:

anstatt:

„(4)

Die Befugnis zur Änderung der Liste in Anhang I dieser Verordnung sollte vom Rat angesichts der besonderen Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit in der Region ausgeübt werden, die von der Situation in der zentralafrikanischen Republik ausgeht, und um Kohärenz mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses 2014/125/GASP herzustellen.“

muss es heißen:

„(4)

In Anbetracht der besonderen Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit in der Region, die von der Situation in der zentralafrikanischen Republik ausgeht, und zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses 2014/125/GASP sollte die Befugnis zur Änderung der Liste in Anhang I dieser Verordnung vom Rat ausgeübt werden.“