8.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 273/35


Berichtigung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU

( Amtsblatt der Europäischen Union L 173 vom 12. Juni 2014 )

Seite 447, Artikel 61 Absatz 5:

Anstatt:

„(5)   Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Durchführungsstandards aus, um Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Mitteilung oder Übermittlung von Informationen nach Absatz 2 dieses Artikels und Artikel 63 Absatz 4 festzulegen.“

muss es heißen:

„(5)   Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Durchführungsstandards aus, um Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Mitteilung oder Übermittlung von Informationen nach Absatz 2 dieses Artikels und Artikel 63 Absatz 3 festzulegen.“