29.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 247/141


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 8. Juli 2014

zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

2014/C 247/27

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 136 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das wirtschaftliche Umfeld des Euro-Währungsgebiets ist derzeit gekennzeichnet durch eine allmähliche, aber immer noch fragile Erholung. 2013 und Anfang 2014 ging die Inflation im Euro-Währungsgebiet deutlich zurück, und sie dürfte auch im Prognosezeitraum nur ganz allmählich ansteigen, was durch den nachlassenden Inflationsdruck in Kombination mit den laufenden Anpassungen der relativen Preise in den anfälligen Volkswirtschaften und die Aufwertung des Euro in der letzten Zeit bedingt ist. Darüber hinaus bestehen, auch wenn die wirtschaftliche Erholung allmählich auf breiterer Basis steht, nach wie vor erhebliche Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist („Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets“).

(2)

Das Euro-Währungsgebiet ist mehr als nur die Summe seiner Mitglieder. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die enge Verflechtung der ihm angehörenden Volkswirtschaften deutlich zutage treten lassen und die Notwendigkeit einer intensiveren Koordinierung der Haushalts-, Finanz- und Strukturpolitik der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Interesse eines kohärenteren politischen Kurses für das gesamte Währungsgebiet zum Ausdruck gebracht. Mit der Unterzeichnung des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion haben sich die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets am 2. März 2012 zu einem Paket weitreichender politischer Reformen und zu einer umfassenden politischen Koordinierung verpflichtet. Mit Inkrafttreten der sogenannten „Two-Pack“-Verordnungen (3) im Jahr 2013 wurde die haushalts- und wirtschaftspolitische Koordinierung im Euro-Währungsgebiet weiter vertieft. Den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets kommt bei der wirksamen Umsetzung des neuen wirtschaftspolitischen Rahmens eine besondere Verantwortung zu. Erforderlich sind erhöhte gegenseitige Bestärkung bei der Umsetzung innerstaatlicher Reformen und zur Verfolgung eines umsichtigen finanzpolitischen Kurses, eine stärkere Bewertung der nationalen Reformprogramme aus Sicht des Euro-Währungsgebiets, eine Internalisierung potenzieller Ausstrahlungseffekte und Anreize für politische Maßnahmen, die für das reibungslose Funktionieren der WWU von besonderer Bedeutung sind. Dazu bedarf es auch einer geeigneten Kommunikation über die Strategie für das Euro-Währungsgebiet.

(3)

Angesichts der hohen Interdependenz der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets kann die Durchführung von Strukturreformen erhebliche Ausstrahlungseffekte nach sich ziehen, die es zu berücksichtigen gilt, wenn eine optimale Ausgestaltung und Umsetzung sowohl in den einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets als auch im Euro-Währungsgebiet als Ganzem gewährleistet werden soll. So würde eine engere Abstimmung bei der Durchführung von Reformen die erforderliche Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten fördern. Eine frühzeitige Erörterung von Reformplänen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf der Grundlage bestehender Praxis und eine wirksame Durchführung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten sind in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung.

(4)

Eine zentrale Herausforderung für das Euro-Währungsgebiet besteht darin, die öffentlichen Schuldenstände durch eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltspolitik bei gleichzeitiger Steigerung des Wachstumspotenzials des Euro-Währungsgebiets und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise zu senken. Dank der Konsolidierungsanstrengungen der vergangenen Jahre hat sich die Haushaltslage der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets verbessert, doch müssen einige von ihnen ihren Anpassungskurs fortsetzen, um den ausgesprochen hohen Schuldenstand zu verringern. Sämtliche Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sollten die Qualität ihrer öffentlichen Haushalte verbessern, um Produktivität und Beschäftigung zu fördern.

(5)

Die Investitionstätigkeit ist zu Beginn der Krise stark zurückgegangen und hat ihren langfristigen Durchschnittswert noch nicht wieder erreicht. Die Investitionsträgheit hat ihren Grund im kombinierten Effekt des Verschuldungsabbaus im privaten Sektor, der Finanzmarkt-Fragmentierung und der unabdingbaren Haushaltskonsolidierungsanstrengungen, die zu einer Senkung der öffentlichen Investitionen geführt haben. Vermehrte Investitionen in Infrastruktur und Qualifikationen sind unbedingt geboten, um die wirtschaftliche Erholung zu konsolidieren und das Potenzialwachstum zu fördern. Ein Großteil dieser Investitionen muss aus der Privatwirtschaft kommen, aber der Staat kann bei der Schaffung der geeigneten Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle spielen.

(6)

Trotz des nachlassenden Drucks auf die Staatsschulden bleibt die Kreditvergabe an die Realwirtschaft im Euro-Währungsgebiet verhalten und ist der Finanzmarkt nach wie vor stark fragmentiert. Der Zugang zur Finanzierung bleibt in vielen Mitgliedstaaten gerade für KMU eine Herausforderung und droht die konjunkturelle Erholung zu gefährden. Daher sind Initiativen zur Wiederherstellung der Kreditvergabe, zur Vertiefung der Kapitalmärkte und zur Förderung des langfristigen Kapitalzugangs für Unternehmen gefordert. Maßnahmen wie der Abschluss des Prozesses der Bankbilanzenbereinigung, die — soweit erforderlich — weitere Verstärkung der Eigenkapitalpuffer, Überprüfungen der Aktiva-Qualität und Stresstests sind für die Ermittlung etwaiger verbleibender Schwachstellen hilfreich und stärken das Vertrauen in den Sektor als Ganzes. Bei der Schaffung der Bankenunion wurden insbesondere mit der Errichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus und der Einigung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus beträchtliche Fortschritte erzielt.

(7)

Die Finanzkrise hat Lücken in der Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion aufgezeigt. Am 28. November 2012 hat die Kommission ein Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion vorgestellt, um eine europaweite Debatte auszulösen. Am 5. Dezember 2012 stellte der Präsident des Europäischen Rates in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, dem Vorsitzenden der Euro-Gruppe und dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank einen auf Ideen des Kommissionskonzepts beruhenden Bericht mit einem Zeitplan und einer Beschreibung der Etappen auf dem Prozess zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vor. Das Europäische Parlament hat seine Vorstellungen in seiner Entschließung vom 20. November 2012 dargelegt. Seither sind wichtige Schritte unternommen worden. Der Europäische Rat hat im Dezember 2013 weitere Überlegungen beigetragen. Die Weiterentwicklung der WWU muss in einem schrittweisen Prozess erfolgen, der Disziplin mit Solidarität verbindet. Im sogenannten Sechserpaket (4) und im Zweierpaket ist eine erste Bestandsaufnahme der Umsetzung für Ende 2014 vorgesehen.

EMPFIEHLT, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einzeln und gemeinsam unbeschadet der Zuständigkeiten des Rates für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten insbesondere im Zuge der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen der Euro-Gruppe im Zeitraum von 2014 bis 2015

1.

in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die Umsetzung von Strukturreformen in Bereichen, denen im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Euro-Währungsgebiets die größte Bedeutung zukommt, voranbringen und verfolgen mit dem Ziel, Wachstum und Konvergenz und die Korrektur interner und externer Ungleichgewichte zu fördern; Fortschritte bei der Erfüllung der Reformzusagen in Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit übermäßigen Ungleichgewichten und bei der Umsetzung von Reformen in Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit Ungleichgewichten, die entschlossenes Handeln verlangen, bewerten und fördern mit dem Ziel, negative Ausstrahlungseffekte auf das übrige Euro-Währungsgebiet zu begrenzen; in Ländern mit hohen Leistungsbilanzüberschüssen geeignete politische Maßnahmen fördern, um zu positiven Ausstrahlungseffekten beizutragen; sich regelmäßig themenbezogen über Strukturreformen auf den Arbeits- und Produktmärkten mit potenziell hohen Ausstrahlungseffekten austauschen, wobei die Schwerpunkte auf der Verringerung der hohen steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit und der Reform der Dienstleistungsmärkte liegen sollten;

2.

in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die Finanzpolitik der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets insbesondere bei der Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung koordinieren mit dem Ziel, einen kohärenten und wachstumsfreundlichen haushaltspolitischen Kurs im gesamten Euro-Währungsgebiet zu gewährleisten; Qualität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessern, indem materiellen und immateriellen Investitionen auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene Vorrang eingeräumt wird; dafür Sorge tragen, dass die nationalen haushaltspolitischen Rahmen, einschließlich nationaler Räte für Finanzpolitik, stark sind;

3.

die Krisenfestigkeit des Bankensystems insbesondere durch die im Anschluss an die Überprüfung der Aktiva-Qualität und die Stresstests erforderlichen Folgemaßnahmen und durch die Umsetzung der Gesetzgebung zur Bankenunion gewährleisten und die im Übergangszeitraum des einheitlichen Abwicklungsmechanismus vorgesehenen weiteren Arbeiten voranbringen; die Investitionstätigkeit der Wirtschaft und die Kreditvergabe an Unternehmen durch Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Krediten fördern, die Kapitalmärkte vertiefen, den Verbriefungsmarkt auf der Grundlage der Vorschläge und des Zeitplans der Mitteilung der Kommission über die langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft neu beleben;

4.

die Arbeiten zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion fortsetzen und zur Verbesserung des Rahmens der wirtschaftspolitischen Überwachung im Kontext der für Ende 2014 vorgesehenen Überprüfungen beitragen.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. C. PADOAN


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Verordnung (EG) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1); Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11).

(4)  Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 33); Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41); Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1); Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8); Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12); Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25)