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4.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 350/3 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 25. September 2014
zur Ernennung eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur
(2014/C 350/04)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (1), insbesondere auf Artikel 79,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Artikel 79 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat ein Mitglied für den Verwaltungsrat der Europäischen Chemikalienagentur benennt und dass der Rat als Mitglieder des Verwaltungsrats je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats ernennt. |
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(2) |
Die Republik Kroatien wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2013 Mitgliedstaat der Europäischen Union. |
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(3) |
Die Regierung Kroatiens hat ihre Benennung eines Vertreters vorgelegt, der somit für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt werden sollte — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Bojan VIDOVIĆ, kroatischer Staatsangehöriger, geboren am 22. Mai 1976, wird für die Zeit vom 25. September 2014 bis zum 26. September 2018 zum Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 25. September 2014.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. GUIDI
(1) ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.