24.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 369/71


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 19. Dezember 2014

über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 10135)

(Nur der griechische, der englische und der slowenische Text sind verbindlich)

(2014/950/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf Artikel 31,

nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu gelangen, und teilt ihnen schließlich förmlich ihre Schlussfolgerungen mit.

(2)

Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und die nach Abschluss des Verfahrens erstellten Berichte sind von der Kommission geprüft worden.

(3)

Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 dürfen nur die Agrarausgaben finanziert werden, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union getätigt wurden.

(4)

Die vorgenommenen Überprüfungen, die bilateralen Gespräche und die Schlichtungsverfahren haben ergeben, dass ein Teil der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzung nicht erfüllt und daher vom EAGFL, Abteilung Garantie, vom EGFL und vom ELER nicht finanziert werden kann.

(5)

Die Beträge, die nicht zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, des EGFL und des ELER anerkannt werden, sind anzugeben. Dabei sind die Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlich mitgeteilt hat, unberücksichtigt geblieben.

(6)

Für die in diesen Beschluss einbezogenen Fälle hat die Kommission den Mitgliedstaaten die Beträge, die wegen Nichtübereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union von der Finanzierung ausgeschlossen werden, im Rahmen eines zusammenfassenden Berichts zur Kenntnis gebracht.

(7)

Der vorliegende Beschluss greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund von Urteilen des Gerichtshofs in Rechtssachen ziehen wird, die am 1. September 2014 noch anhängig waren und Rechtsfragen betreffen, die Gegenstand dieses Beschlusses sind —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, des EGFL oder des ELER erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union von der Finanzierung durch die Europäische Union ausgeschlossen.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an Irland, die Hellenische Republik und die Republik Slowenien gerichtet.

Brüssel, den 19. Dezember 2014

Für die Kommission

Phil HOGAN

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103.

(2)  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.


ANHANG

Haushaltsposten: 6701

MS

Maßnahme

Haushalts– jahr

Grund

Art

Berichtigung (%)

Währung

Betrag

Abzüge

Finanzielle Auswirkungen

GR

Ausfuhrerstattungen — Nicht– Anhang– I– Erzeugnisse

2008

Fehlende Anweisungen in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 952/2006

PAUSCHAL

5,00 %

EUR

– 13 507,00

0,00

– 13 507,00

 

Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglucose

2008

Fehlende Anweisungen in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 952/2006

PAUSCHAL

5,00 %

EUR

– 47 747,49

0,00

– 47 747,49

 

_Wiedereinziehungen

2009

Fehlende Anweisungen in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 952/2006

PAUSCHAL

2,00 %

EUR

– 872 542,52

0,00

– 872 542,52

 

_Wiedereinziehungen

2010

Fehlende Anweisungen in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 952/2006

PAUSCHAL

2,00 %

EUR

– 845 323,17

0,00

– 845 323,17

 

Wein — Pflanzrechte

 

Rückzahlung aufgrund des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache T– 367/12

PUNKTUELL

0,00 %

EUR

21 336 120,00

0,00

21 336 120,00

GR

Sonstige Direktbeihilfen — Artikel 68 bis 72 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009

2011

Nichterreichen des vorgeschriebenen Kontrollsatzes, Unzulänglichkeiten beim Zeitpunkt der Vor– Ort– Kontrollen und Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Mindestsatzes der Vor– Ort– Kontrollen für die Beihilfe für die Schaf– und Ziegenhaltung

PAUSCHAL

2,00 %

EUR

– 476 400,54

0,00

– 476 400,54

GR

Entkoppelte Direktbeihilfen

2009

Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008

PAUSCHAL

2,00 %

EUR

– 34 622 028,32

– 68 359,28

– 34 553 669,04

 

Sonstige Direktbeihilfen

2009

Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008

PAUSCHAL

5,00 %

EUR

– 11 294 787,52

– 97 073,53

– 11 197 713,99

 

Entkoppelte Direktbeihilfen

2009

Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008

PAUSCHAL

10,00 %

EUR

– 32 548 736,62

– 64 265,67

– 32 484 470,95

 

Sonstige Direktbeihilfen

2009

Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008

PAUSCHAL

100,00 %

EUR

0,00

– 132 067,09

132 067,09

 

Entkoppelte Direktbeihilfen

2010

Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008

PAUSCHAL

2,00 %

EUR

6 274,63

12,55

6 262,08

 

Sonstige Direktbeihilfen

2010

Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008

PAUSCHAL

5,00 %

EUR

27,37

0,05

27,32

 

Entkoppelte Direktbeihilfen

2010

Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008

PAUSCHAL

10,00 %

EUR

5 898,88

11,80

5 887,08

GR

Finanzprüfung — Überschreitung

2011

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

PUNKTUELL

0,00 %

EUR

– 21 940,77

– 21 940,77

0,00

 

Finanzprüfung — Zahlungsverzug und Zahlungsfristen

2011

Verspätete Zahlungen

PUNKTUELL

0,00 %

EUR

– 1 617 403,78

– 1 751 757,38

134 353,60

 

 

 

 

 

GR insgesamt:

EUR

– 61 012 096,85

– 2 135 439,32

– 58 876 657,53

MS

Maßnahme

Haushalts– jahr

Grund

Art

Berichtigung (%)

Währung

Betrag

Abzüge

Finanzielle Auswirkungen

IE

Obst und Gemüse — Operationelle Programme

2009

Fehlende Kontrollen der Einhaltung von Anerkennungskriterien

PAUSCHAL

10,00 %

EUR

– 477 165,20

0,00

– 477 165,20

 

Obst und Gemüse — Operationelle Programme

2010

Fehlende Kontrollen der Einhaltung von Anerkennungskriterien

PAUSCHAL

10,00 %

EUR

– 578 539,13

0,00

– 578 539,13

 

 

 

 

 

IE insgesamt:

EUR

– 1 055 704,33

0,00

– 1 055 704,33

MS

Maßnahme

Haushalts– jahr

Grund

Art

Berichtigung (%)

Währung

Betrag

Abzüge

Finanzielle Auswirkungen

SI

Zucker — Umstrukturierungsfonds

2009

Immer noch Silos auf dem Gelände der Zuckerfabrik vorhanden

PUNKTUELL

0,00 %

EUR

– 8 700 815,25

0,00

– 8 700 815,25

 

 

 

 

 

SI Insgesamt:

EUR

– 8 700 815,25

0,00

– 8 700 815,25

Gesamtbeträge nach Haushaltsposten: 6701

Betrag

Abzüge

Finanzielle Auswirkungen

– 70 768 616,43

– 2 135 439,32

– 68 633 177,11

Haushaltsposten: 6711

MS

Maßnahme

Haushaltsjahr

Grund

Art

Berichtigung (%)

Währung

Betrag

Abzüge

Finanzielle Auswirkungen

GR

Ländliche Entwicklung — ELER — Schwerpunkt 2 (2007-2013, flächenbezogene Maßnahmen)

2009

Mängel beim LPIS und bei Vor-Ort-Kontrollen, 2. Säule, Antragsjahr 2008

PAUSCHAL

5,00 %

EUR

– 5 007 867,36

– 2 318 055,75

– 2 689 811,61

 

Ländliche Entwicklung — ELER — Schwerpunkt 2 (2007-2013, flächenbezogene Maßnahmen)

2010

Mängel beim LPIS und bei Vor-Ort-Kontrollen, 2. Säule, Antragsjahr 2008

PAUSCHAL

5,00 %

EUR

– 5 496 524,54

– 270 175,45

– 5 226 349,09

 

 

 

 

 

GR insgesamt:

EUR

– 10 504 391,90

– 2 588 231,20

– 7 916 160,70

Gesamtbeträge nach Haushaltsposten: 6711

Betrag

Abzüge

Finanzielle Auswirkungen

– 10 504 391,90

– 2 588 231,20

– 7 916 160,70