21.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 301/33 |
BESCHLUSS 2014/728/GASP DES RATES
vom 20. Oktober 2014
zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 25. Oktober 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/638/GASP (1) angenommen. |
(2) |
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2015 verlängert werden. |
(3) |
Der Beschluss 2010/638/GASP sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2010/638/GASP wird wie folgt geändert:
|
Artikel 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Dieser Beschluss gilt bis 27. Oktober 2015. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 20. Oktober 2014.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) Beschluss 2010/638/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 10).