11.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 295/59


BESCHLUSS EULEX KOSOVO/2/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 9. Oktober 2014

zur Ernennung des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (1), EULEX KOSOVO

(2014/707/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (2), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 12 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Am 17. Juni 2014 hat das PSK den Beschluss EULEX KOSOVO/1/2014 (3) zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der EULEX KOSOVO bis zum 14. Oktober 2014 angenommen.

(3)

Am 12. Juni 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/349/GASP (4) zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP und Verlängerung der EULEX KOSOVO bis zum 14. Juni 2016 angenommen.

(4)

Am 25. September 2014 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vorgeschlagen, Botschafter Gabriele MEUCCI zum Missionsleiter von EULEX KOSOVO für den Zeitraum vom 15. Oktober 2014 bis zum 14. Juni 2015 zu ernennen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Botschafter Gabriele MEUCCI wird für den Zeitraum vom 15. Oktober 2014 bis zum 14. Juni 2015 zum Missionsleiter der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 15. Oktober 2014.

Geschehen zu Brüssel am 9. Oktober 2014.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  Die Bezeichnung „Kosovo“ berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

(2)  ABl. L 42 vom 16.2.2008, S. 92.

(3)  Beschluss EULEX KOSOVO/1/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 17. Juni 2014 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (ABl. L 180 vom 20.6.2014, S. 17).

(4)  Beschluss 2014/349/GASP des Rates vom 12. Juni 2014 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (ABl. L 174 vom 13.6.2014, S. 42).