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6.8.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 233/30 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 30. Juli 2014
zur Ernennung von zwei kroatischen Mitgliedern und vier kroatischen Stellvertretern im Ausschuss der Regionen
(2014/521/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der kroatischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU (1) und 2010/29/EU (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen. |
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(2) |
Infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union ist der Ausschuss der Regionen durch die Ernennung von neun Mitgliedern und neun Stellvertretern zu ergänzen, welche die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Kroatiens vertreten. Der Rat hat am 1. Juli 2013 den Beschluss 2013/342/EU (3) angenommen, mit dem acht kroatische Mitglieder und neun kroatische Stellvertreter für den Zeitraum bis zum 25. Januar 2015 ernannt werden. Der Sitz eines Mitglieds ist seit der Annahme des Beschlusses 2013/342/EU frei geblieben. |
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(3) |
Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Ivan JAKOVČIĆ ist der Sitz eines Mitglieds im Ausschuss der Regionen frei geworden. |
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(4) |
Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Miroslav ČAČIJA, Frau Blanka GLAVICA-JEČMENICA, Herrn Andrija RUDIĆ und Frau Ivana POSAVEC KRIVEC sind vier Sitze von Stellvertretern im Ausschuss der Regionen frei geworden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015,
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a) |
zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen:
und |
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b) |
zu Stellvertretern im Ausschuss der Regionen:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
S. GOZI
(1) ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 22.