16.7.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 209/54 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 8. Juli 2014
zur Ernennung ungarischer Mitglieder und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
(2014/462/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (1), insbesondere auf Artikel 6,
gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerorganisationen vorgelegt wurden,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit Beschluss vom 2. Dezember 2013 (2) hat der Rat — mit einigen Ausnahmen — die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Zeit vom 1. Dezember 2013 bis zum 30. November 2016 ernannt. |
(2) |
Die Regierung Ungarns hat für zwei noch zu besetzende Posten Kandidaten vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zum Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen werden für die Zeit bis zum 30. November 2016 folgende Personen ernannt:
I. REGIERUNGSVERTRETER
Land |
Mitglied |
Stellvertretendes Mitglied |
Ungarn |
Frau Katalin KISSNÉ BENCZE |
Frau Mariann GÉHER |
Artikel 2
Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. C. PADOAN
(1) ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.
(2) ABl. C 358 vom 7.12.2013, S. 5.