28.6.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 190/83 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 24. Juni 2014
zur Ernennung eines deutschen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
(2014/412/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 302,
auf Vorschlag der deutschen Regierung,
nach Stellungnahme der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 13. September 2010 den Beschluss 2010/570/EU, Euratom zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für den Zeitraum vom 21. September 2010 bis zum 20. September 2015 (1) angenommen. |
(2) |
Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Frau Dr. Sabine HEPPERLE ist der Sitz eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses frei geworden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Dr. Günter LAMBERTZ, Leiter des Büros des DIHK bei der EU, wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 20. September 2015, zum Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 24. Juni 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. VENIZELOS
(1) ABl. L 251 vom 25.9.2010, S. 8.