28.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 190/83


BESCHLUSS DES RATES

vom 24. Juni 2014

zur Ernennung eines deutschen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

(2014/412/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 302,

auf Vorschlag der deutschen Regierung,

nach Stellungnahme der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 13. September 2010 den Beschluss 2010/570/EU, Euratom zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für den Zeitraum vom 21. September 2010 bis zum 20. September 2015 (1) angenommen.

(2)

Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Frau Dr. Sabine HEPPERLE ist der Sitz eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses frei geworden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Dr. Günter LAMBERTZ, Leiter des Büros des DIHK bei der EU, wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 20. September 2015, zum Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 24. Juni 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. VENIZELOS


(1)  ABl. L 251 vom 25.9.2010, S. 8.